B2B Software Technologies Limited gab bekannt, dass der Vorstand in seiner Sitzung vom 4. August 2023 die Änderung der Gegenstandsklausel der Gründungsurkunde des Unternehmens vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder des Unternehmens empfohlen hat.
B2B Software Technologies Limited empfiehlt die Änderung der Gegenstandsklausel des Gesellschaftsvertrags des Unternehmens
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