Börsen und andere Handelsplattformen sollten Pläne für den Umgang mit Ausfällen ausarbeiten und veröffentlichen, um den Kunden eine bessere Vorhersehbarkeit zu bieten, so die globale Wertpapieraufsichtsbehörde IOSCO am Mittwoch.

Börsen auf der ganzen Welt sind aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Softwareänderungen, von Pannen und Ausfällen betroffen.

Eine Störung an der New Yorker Börse (NYSE) löste am Montag massive Ausschläge bei den Aktien von Berkshire Hathaway und Barrick Gold sowie Handelsstopps bei Dutzenden anderer Unternehmen aus, bevor das Problem behoben war.

"Wenn Handelsplätze über wirksame Ablaufpläne und Ausfallpläne verfügen, bietet dies den Marktteilnehmern Gewissheit über die Schritte, die die Handelsplätze im Falle eines Ausfalls unternehmen werden", so die IOSCO, die sich aus Regulierungsbehörden aus der ganzen Welt zusammensetzt, in einem Bericht.

Der Bericht unterstreicht "die Notwendigkeit einer besseren Vorbereitung und eines besseren Managements von Marktausfällen, um die Widerstandsfähigkeit des Marktes und das Vertrauen der Anleger zu gewährleisten".

Die Börsen könnten auch ihre "Wiedereröffnungsstrategien" darlegen, um zu erklären, welche Schritte zur Wiederaufnahme des Handels unternommen werden und wie die Aufträge verwaltet werden, heißt es in der IOSCO-Anleitung für bewährte Praktiken.

Handelsplätze, die Schlussauktionen durchführen, bei denen die in Benchmarks verwendeten Preise ermittelt werden, sollten ebenfalls darlegen, was nach einem Ausfall geschieht.

"Wenn eine Schlussauktion nicht zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden kann, müssen die Handelsplätze möglicherweise in Betracht ziehen, die Schlussauktion zu verschieben, bevor sie abgebrochen wird", so die IOSCO.

"Wenn die Durchführung einer Schlussauktion nicht möglich ist, müssen die Handelsplätze möglicherweise überlegen, wie sie sicherstellen, dass der Markt mit alternativen Schlusskursen versorgt wird.

Die Börsen könnten nach einem Ausfall auch das Feedback der Nutzer einholen, um daraus Lehren zu ziehen, so die Aufsichtsbehörde. (Berichterstattung durch Huw Jones, Bearbeitung durch Mark Potter)