Bageria Industries Limited gab in Befolgung seines Schreibens vom 27. Mai 2024 bekannt, dass beide Parteien des Dampfversorgungsvertrags den Vertrag am 5. Juni 2024 unterzeichnet haben. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist jedoch wiederkehrender Natur und fällt unter den gewöhnlichen Geschäftsverlauf des Unternehmens, der nicht unter die Verordnung 30 in Verbindung mit Anhang III der Börsenzulassungsvorschriften fällt, zusammen mit den Angaben, die im SEBI-Rundschreiben Nr. SEBI/HO/CFD/CFDPoD-1/P/CIR/2023/123 vom 13. Juli 2023 vorgeschrieben sind.