Jahresabschluss der

Bilfinger SE

zum 31. Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

Versicherung der gesetzlichen Vertreter………………………………………………………………………………………………….

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Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ……………………………….………………………………………………………………….

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Gewinn- und Verlustrechnung ………………………………………………………………………………………………………………..

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Bilanz ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

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Entwicklung des Anlagevermögens …………………………………………………………………………………………………………

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Anhang ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………

16

Allgemeine Erläuterungen ………………………………………………………………………………………………………..

16

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung …………………………………………………………………….

19

Erläuterungen zur Bilanz ………………………………………………………………………………………………………….

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Sonstige Angaben …………………………………………………………………………………………………………………….

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Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag …………………………………………

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Gewinnverwendungsvorschlag …………………………………………………………………………………………………

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Anlagen zum Anhang ……………………………………………………………………………………………………………….

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Organe der Gesellschaft …………………………………………………………………………………………………………..

32

Anteilsbesitz der Bilfinger SE ……………………………………………………………………………………………………

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Der Lagebericht der Bilfinger SE ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst und in unserem Geschäftsbe- richt 2021 dargestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Bilfinger SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Bilfinger SE

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Jahresabschluss zum 31.12.2021

Wiedergabe des Besta tigungsvermerks

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bilfinger SE, Mannheim

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE- BERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bilfinger SE, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe- richt der Bilfinger SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die nichtfinanzielle Kon- zernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzli- chen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 so- wie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung

mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-

schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung

Bilfinger SE

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Jahresabschluss zum 31.12.2021

nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschluss- prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungs-

vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über- einstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Ar- tikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang- ten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt und Problemstellung
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  • Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
  • Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1,44 Mrd (51,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer

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Bilfinger SE published this content on 10 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 March 2022 08:42:02 UTC.