Qenta Inc. hat die Übernahme von Blockchain Coinvestors Acquisition Corp. I (NasdaqGM:BCSA) in einer Reverse-Merger-Transaktion.
(i) der Ablauf oder die Beendigung der anwendbaren Wartezeit gemäß dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 in seiner geänderten Fassung, (ii) das Fehlen jeglicher Anordnung, Gesetze oder anderer rechtlicher Beschränkungen oder Verbote, die von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde erlassen wurden, die den Vollzug der Domestizierung oder des Zusammenschlusses anordnen oder verbieten, (iii) die Wirksamkeit des Registration Statement auf Formular S-4 (das ? Registration Statement ?) gemäß den Bestimmungen des Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung (der ? Securities Act ?) zur Registrierung der neuen Qenta-Stammaktien, die im Rahmen des Zusammenschlusses und der Domestizierung ausgegeben werden sollen, (iv) die erforderlichen Zustimmungen unserer Aktionäre, (v) die Zustimmung der Qenta?Aktionäre, (iv) die Genehmigung unseres Antrags auf Börsennotierung in Verbindung mit dem Qenta Unternehmenszusammenschluss durch die Nasdaq, (v) die Durchführung der Domestizierung, (vi) dass dem Unternehmen nach dem Abschluss des Qenta Unternehmenszusammenschlusses mindestens $5.000.001 an materiellen Nettovermögenswerten (gemäß Rule 3a51-1(g)(1) des Exchange Act) verbleiben und (vii) dass die gesamten Barerlöse, die dem Unternehmen nach den Rücknahmen zur Verfügung stehen, mindestens den gesamten Abschlusskosten entsprechen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre von Blockchain Coinvestors Acquisition wird voraussichtlich am 22. September 2023 stattfinden. Zusätzlich zu bestimmten anderen üblichen Abschlussbedingungen ist unsere Verpflichtung, den Qenta Business Combination zu vollziehen, auch davon abhängig, dass das Unternehmen einen ausgeführten Arbeitsvertrag mit Brent de Jong, dem Chief Executive Officer von Qenta, erhält. Qenta beabsichtigt, den Erlös aus der Transaktion zur Beschleunigung des Wachstums und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, zusätzlich zur Deckung der mit der Transaktion verbundenen Kosten. Mit Stand vom 22. August 2023 ist der Vorstand der Ansicht, dass die anfängliche Möglichkeit eines Unternehmenszusammenschlusses mit Qenta überzeugend ist, und hat beschlossen, dass es im besten Interesse von BCSA und seinen Aktionären ist, das derzeitige Ausstiegsdatum auf das verlängerte Datum zu verlängern und die Aktionäre von BCSA dem Verlängerungsänderungsvorschlag zustimmen zu lassen. Am 29. August 2023 schlossen BCSA und Qenta eine zweite Änderung des Business Combination Agreement ab, um die für BCSA geltende Ausschließlichkeitsklausel zu beseitigen und die für Qenta geltende Ausschließlichkeitsklausel auf Transaktionen zu beschränken, an denen spezielle Übernahmegesellschaften und ähnliche "Blankoscheck"-Unternehmen beteiligt sind. Christopher Hall und Gina Eiben von Perkins Coie LLP und Pillsbury Winthrop Shaw Pittman LLP fungierten als Rechtsberater von Blockchain. Davey Brennan, Abby Parkin, Alexandre Brazeau, Jon Parker von Gowling WLG haben Blockchain Coinvestors Acquisition beraten.
Qenta Inc. hat die Übernahme von Blockchain Coinvestors Acquisition Corp. I (NasdaqGM:BCSA) in einer Reverse-Merger-Transaktion am 8. November 2023.
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