Vergütung des Vorstands

Grundsätze

Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das vom Aufsichtsrat be- schlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat hat von der Festsetzung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile abgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine Festvergütung eine angemessene Honorierung für den Vor- stand darstellt. Besondere Bestandteile zur Förderung von Geschäftsstrategie und langfristiger Entwick- lung sind nicht vorgesehen. Sie erscheinen nach dem Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte der CAMERIT AG gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 auch nicht zweckmäßig.

Festvergütung

Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausge- zahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls ange- passt.

Die jährliche Festvergütung für den Vorstand beträgt seit dem 1. Januar 2022 EUR 50.000 zzgl. eines jährlichen Zuschusses von EUR 6.000 zur Krankenkasse.

Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen)

Der Vorstand wird unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors- & Officers-Versi- cherung) einbezogen. Diese Versicherung sieht für den Vorstand den durch § 93 (2) Satz 3 AktG ge- setzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.

Variable Vergütung im Geschäftsjahr 2022

Der Vorstand erhält keine variable Vergütung.

Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022

Nach den Regelungen des § 162 (1) Satz 1 AktG ist im Vergütungsbericht über die jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.

Demnach ist eine Vergütung gewährt, wenn sie dem Organmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht (zahlungsorientierte Sichtweise).

Die Vergütung des Vorstands ist unter Berücksichtigung sämtlicher Vergütungsbestandteile gemäß

  • 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG begrenzt (Maximalvergütung). Die Maximalvergütung für jedes Vor- standsmitglied entspricht der fixen Vergütung von EUR 50.000,00 zzgl. eines Zuschusses (insgesamt EUR 56.000) pro Kalenderjahr.

Die Gesamtbezüge des Vorstands Stefan Trumpp sind im Folgenden aufgeführt:

Zugeflossene

Vergütungen

2022

2021

2022

2021

TEUR

%

TEUR

%

TEUR

%

TEUR

%

Festvergütung

56

100

56

100

56

100

56

100

Nebenleistungen

--

--

--

--

Summe

56

100

56

100

56

100

56

100

Einjährige variable Vergütung

--

--

Mehrjährige variable Vergütung

--

--

Summe

56

100

56

100

56

100

56

100

Versorgungsaufwand

--

--

Gesamtvergütung

56

100

56

100

56

100

56

100

Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Es werden grundsätzlich keine Regelungen zur Beendigung der Vorstandstätigkeit getroffen, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten. Die Vorstandsbezüge werden im Falle der Abberufung des Vor- stands als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft höchstens bis zum Ablauf der Befristung des Anstel- lungsvertrags weiter gewährt. Zusagen von Abfindungen oder Entschädigungszahlungen für das Aus- scheiden aus dem Vorstand bestehen nicht, auch nicht im Falle eines Kontrollwechsels (Change-of- Control).

2 / CAMERIT AG

VERGÜTUNGSBERICHT 2022

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Camerit AG published this content on 17 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2023 11:26:44 UTC.