voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendigen

Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 5.

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen

Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind

eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für

die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an

die vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des

28. Juni 2021, 18:00 Uhr (MESZ) oder ab dem 8. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), über das passwortgeschützte

Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

zugänglich ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen

Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach

ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular steht auch auf

der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in

jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind

verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur

Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur

Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem

Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des

passwortgeschützten Aktionärsportals abgeben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und

der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der

virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), erforderlich.

Briefwahlstimmen können ab dem 8. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ausschließlich über das

passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung

stehen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen

Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der

Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß §

135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl

bedienen.

Bei mehrfach eingegangenen Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollten auf

unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar

sein, welche zuletzt eingegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das

passwortgeschützte Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 29. Juni 2021

ab 11:00 Uhr (MESZ) live im passwortgeschützten Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

zugänglich ist, in Bild und Ton verfolgen. 6.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes

(siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung

des Stimmrechts") werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten

Aktionärsportals, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

zugänglich ist, übersandt.

WIDERSPRUCH GEGEN EINEN BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen

Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützten Aktionärsportal, welches auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 an bis zum Ende der

virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch

gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50

Abs. 2 SEAG i.V. m. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von

500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt

gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für

Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist

schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum

Samstag, den 29. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an

folgende Adresse:

CANCOM SE

Vorstand

Erika-Mann-Str. 69

80636 München

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung

bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie

werden außerdem im Internet unter

https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs.1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3

Covid-19-Gesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder

Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (Art. 53 Satz 3 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG) sowie zu

den Wahlvorschlägen zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Art. 53

SE-VO, § 127 AktG) zu übersenden.

Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

CANCOM SE

Abteilung Investor Relations

Herr Sebastian Bucher

Erika-Mann-Straße 69

80636 München

oder

E-Mail: ir@cancom.de

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May 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)