voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendigen
Zugangsdaten erhält.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 5.
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind
eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an
die vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des
28. Juni 2021, 18:00 Uhr (MESZ) oder ab dem 8. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), über das passwortgeschützte
Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
zugänglich ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach
ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular steht auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
zum Download zur Verfügung.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in
jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur
Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des
passwortgeschützten Aktionärsportals abgeben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und
der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), erforderlich.
Briefwahlstimmen können ab dem 8. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ausschließlich über das
passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung
stehen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen
Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl
bedienen.
Bei mehrfach eingegangenen Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollten auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar
sein, welche zuletzt eingegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das
passwortgeschützte Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 29. Juni 2021
ab 11:00 Uhr (MESZ) live im passwortgeschützten Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
zugänglich ist, in Bild und Ton verfolgen. 6.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes
(siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts") werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportals, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
zugänglich ist, übersandt.
WIDERSPRUCH GEGEN EINEN BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützten Aktionärsportal, welches auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 an bis zum Ende der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50
Abs. 2 SEAG i.V. m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für
Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum
Samstag, den 29. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an
folgende Adresse:
CANCOM SE
Vorstand
Erika-Mann-Str. 69
80636 München
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie
werden außerdem im Internet unter
https://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung-2021/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs.1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3
Covid-19-Gesetz
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (Art. 53 Satz 3 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG) sowie zu
den Wahlvorschlägen zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Art. 53
SE-VO, § 127 AktG) zu übersenden.
Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
CANCOM SE
Abteilung Investor Relations
Herr Sebastian Bucher
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
oder
E-Mail: ir@cancom.de
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May 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)