2015. Das neue Jahr ist da und mit ihm kommen ein paar wichtige Änderungen im Versicherungsbereich. Diese betreffen insbesondere Kunden und Unternehmen aus den Bereichen Lebens-, Kranken- und Rentenversicherung.

Krankenkassen: Zusatzbeiträge kehren zurück Den gesetzlichen Krankenkassen steht es nun wieder frei, Zusatzbeiträge zu erheben. Bedingt durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die Versicherer ihre Beitragsautonomie zurück. Das geht einher mit der Beitragssenkung von 15,5 auf 14,6 Prozent, aufgrund derer die Kassen nun wieder selber entscheiden können, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht.
Hinzu kommt noch die Anhebung der Versicherungspflicht-Grenze auf 54.900 Euro, was monatlichen 5.575 Euro entspricht. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 49.500 Euro (monatlich 4.125 Euro).

Lebensversicherungen: Garantiezins sinkt Für Veränderungen bei den Lebensversicherungen sorgt das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG). Denn seit dem 1. Januar gelten niedrigere Garantiezinssätze. Waren es bisher 1,75 Prozent, betragen diese von nun an nur noch 1,25 Prozent. Dafür steigt jedoch die Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen von 75 auf 90 Prozent, was sowohl für Bestands- als auch Neukunden gilt. Auch für mehr Transparenz wird gesorgt: Ab sofort ist eine Ausweisung der Effektivkostenquote in Verträgen erforderlich.

Rentenversicherungen: Die Beiträge sinken Wer in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlt, wird ab diesem Jahr zumindest in geringem Maße Einsparungen verbuchen können. Der Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent und soll sich bis zum Jahr 2018 auch nicht mehr ändern. Das Magazin Finanztest hat aber rechnerisch ermittelt, dass sich diese Beitragssenkung kaum auf die Einkommen auswirkt, denn bei einem Brutto-Jahresarbeitsentgelt von 30.000 Euro bleiben so gerade mal 30 Euro mehr.

Hinzu kommen Änderungen bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG). Diese wird im Westen auf 72.600 Euro und im Osten auf 62.400 Euro angehoben. Daraus ergeben sich mehr Möglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge. So können Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr bis zu 2.904 Euro Gehalt steuer- und abgabenfrei umwandeln. Zuvor waren es 2.856 Euro.
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