Die China Isotope & Radiation Corporation (Unternehmen) hat mit der CNNC Tongxing (Beijing) Nuclear Technology Co. Ltd. (CNNC Tongxing) am 31. Oktober 2023 eine Vereinbarung getroffen, nach der das Unternehmen CNNC Tongxing und/oder seinen Partnern technische Unterstützung und Beratungsdienste in Bezug auf die Marktkanäle und Kundenressourcen für radioaktive Kobalt-60-Quellen sowie andere Dienstleistungen anbieten wird und CNNC Tongxing und seine Partner dem Unternehmen Gebühren für Beratungsdienste zahlen werden. Sowohl CNNC Tongxing als auch das Unternehmen vereinbaren die von ihren jeweiligen Gruppenmitgliedern zu zahlenden Beratungshonorare in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die im Rahmen des erneuerten Rahmenvertrags für Beratungsdienstleistungen vereinbart wurden.

Laufzeit: Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2025 aus, vorbehaltlich einer Verlängerung, die von beiden Parteien vereinbart und ausgehandelt werden kann. Gründe für die Transaktion: Als Reaktion auf die Anforderungen der Regierung der VR China an die lokalisierte Produktion von radioaktiven Kobalt-60-Quellen und angesichts der strategischen Umgestaltung des Konzerns ist das Unternehmen nicht mehr im Import und Verkauf von radioaktiven Kobalt-60-Quellen tätig und hat CNNC Tongxing und/oder seinen Partnern die entsprechenden Marktkanäle und Kundenressourcen angeboten und die entsprechende Marketing- und technische Unterstützung geleistet. Im Gegenzug zahlen CNNC Tongxing und/oder seine Partner dem Unternehmen Beratungsgebühren für den Verkauf von Produkten mit radioaktiven Kobalt-60-Quellen.

Preispolitik: Die Gebühren für die Beratungsdienste werden von den betreffenden Parteien durch faire Verhandlungen festgelegt, wobei die durchschnittlichen Jahreseinnahmen des Unternehmens aus dem Verkauf von radioaktiven Kobalt-60-Quellen in der Vergangenheit, die Entwicklung der Nachfrage nach radioaktiven Kobalt-60-Quellen in den nächsten zwei Jahren und die geschätzten Kosten für die vom Unternehmen in den nächsten zwei Jahren erbrachten Beratungsdienste umfassend berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Festlegung der Gebühren für die Beratungsdienste den marktüblichen Preisen entspricht und fair und angemessen ist.