China Renaissance Holdings Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, eine Ankündigung seiner Jahresergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (die Jahresergebnisse 2023) zu einem Zeitpunkt zu veröffentlichen, der nicht später als drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens liegt, nämlich am oder vor dem 31. März 2024. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 auf dem konsolidierten Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft abgestimmt wurde. Da der neue Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, Zhonghui Anda, zusätzliche Zeit benötigt, um die Prüfung des Jahresergebnisses 2022 und auch des Jahresergebnisses 2023 abzuschließen, geht das Unternehmen davon aus, dass es nicht in der Lage sein wird, das Jahresergebnis 2023 gemäß Regel 13.49(1) und (2) der Börsenordnung zu veröffentlichen.

Regel 13.49(3) des Börsenzulassungsreglements sieht vor, dass ein Emittent, der nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse gemäß Regel 13.49(1) und (2) des Börsenzulassungsreglements zu veröffentlichen, seine Ergebnisse auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben muss, die noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden müssen (soweit die Informationen verfügbar sind). Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen, wenn der Prüfungsprozess noch andauert und voraussichtlich zu gegebener Zeit abgeschlossen sein wird. Dementsprechend wird das Datum der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022, der Versand des Geschäftsberichts 2022 und des Zwischenberichts 2023 weiter auf ein Datum kurz nach Abschluss der Prüfung des Jahresergebnisses 2022 und des Jahresergebnisses 2023 verschoben, das von der Gesellschaft zu gegebener Zeit bekannt gegeben wird.

Gemäß Regel 13.46(2) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (der Jahresbericht 2023) spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) an die Aktionäre zu versenden. Aufgrund der Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 wird erwartet, dass es zu einer möglichen Verzögerung bei der Versendung des Jahresberichts 2023 kommen kann.