Die China Smarter Energy Group Holdings Limited gab bekannt, dass es zu einer Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (das "Jahresergebnis 2023") kommen kann, da das Unternehmen noch dabei ist, die notwendigen Informationen und Dokumente von seinen Tochtergesellschaften zu sammeln und zusammenzustellen, die der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens (der "Wirtschaftsprüfer") benötigt, um den Prüfungsprozess abzuschließen, und das Unternehmen daher zusätzliche Zeit für die Erstellung des Jahresergebnisses 2023 benötigt. Das Unternehmen arbeitet eng mit seinen Tochtergesellschaften und dem Wirtschaftsprüfer zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, damit das Prüfungsverfahren so bald wie möglich abgeschlossen werden kann. Das voraussichtliche Datum der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 muss jedoch noch mit dem Abschlussprüfer besprochen und festgelegt werden und wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, das Jahresergebnis 2023 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen. In Anbetracht der oben genannten Umstände ist das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage, das Jahresergebnis 2023 am oder vor dem 31. März 2024 zu veröffentlichen, wie es die Börsenzulassungsregeln verlangen. Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis 2023 innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu veröffentlichen, seine Ergebnisse bekannt geben, die auf der Grundlage der Finanzergebnisse erstellt wurden, die noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden müssen (soweit diese Informationen verfügbar sind).

Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zu veröffentlichen, da er möglicherweise nicht genau die finanzielle Leistung und/oder die Lage der Gruppe widerspiegelt und die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresabschlusses zu Verwirrung führen und für die Aktionäre und potenziellen Anleger der Gesellschaft irreführend sein könnte.