Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Hildesheim

WKN: A1YDBQ

ISIN: DE000A1YDBQ4

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, dem 19. August 2021, 11:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der CO- VID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die Haupt- versammlung als rein virtuelle Versammlung stattfinden.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Inter- net in Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt "Virtuelle Hauptver- sammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten".

Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft be- nannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt "Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung".

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. De- zember 2020, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
    2020 in seiner Sitzung am 02. Juni 2021 gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmun- gen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen einge- sehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.361.785,69 wie folgt zu verwenden:

1

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,03 je Aktie auf die 9.045.000 dividendenbe-

rechtigten Stückaktien

EUR 271.350,00

Gewinnvortrag

EUR 1.090.435,69

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptver- sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. August 2021, fällig.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäfts- jahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Haupt- versammlung € 9.045.000 und ist eingeteilt in 9.045.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtig- ten

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter und Vorstand sowie eines Abstimmungsvertreters der Gesellschaft in den Ge- schäftsräumen der Gesellschaft in der Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim statt.

Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton online ab 11:00 Uhr übertragen. Die individuellen Zugangsdaten werden mit den Abstim- mungsunterlagen an die Aktionärinnen und Aktionäre versendet, die die Zugangskarte zur Hauptver- sammlung über ihr depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert haben.

2

Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl, sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ausüben.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen bei der Gesellschaft per E-Mail an info@ct-holding.de unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN einreichen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung auf dem gleichen Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärs- rechte

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind aus- schließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des

29. Juli 2021 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag (Record Date)

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

12. August 2021 (24:00 Uhr MESZ)

unter der folgenden Adresse zugehen:

Consulting Team Holding AG

Osterstraße 39 a

31134 Hildesheim

Fax: +49 (0) 5121 2899999

E-Mail:info@ct-holding.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deut- scher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweis- stichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweis- stichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nach- weisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptver- sammlung am 19. August 2021 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich in- soweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

3

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG angemeldet haben, das heißt eine Zugangskarte über ihr depotführendes Institut angefor- dert haben, bekommen den Abstimmungs- und Vollmachtbogen sowie die Zugangskarte mit den in- dividuellen Anmeldedaten für die virtuelle Hauptversammlung von der Gesellschaft zugeschickt und können ihre Stimmen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die Stimmrechtsausübung ist die Anmeldung zur virtuellen Hauptver- sammlung bis 12. August 2021, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) erforderlich (siehe unter "Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärs- rechte"). Der Abstimmungsbogen muss bis 18. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) bei der Consulting Team Holding AG unter der oben angegebenen Adresse per Post, Fax oder E-Mail zugegangen sein.

Die Änderung der Stimmabgabe ist bis zum Schluss der Abstimmung in der Hauptversammlung über die in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilte E-Mailadresse unter Angabe der in den Abstimmungs- unterlagen mitgeteilten individuellen PIN möglich.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre, können ihr Stimmrecht nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung ver- treten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der erteilten Weisungen ausüben.

Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch die Aktionärinnen und Aktionäre.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Ge- sellschaft als auch die Weisungen bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis 18. August 2021, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft) per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben angegebene Adresse übermittelt werden.

Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 452.250 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegen- stände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Ein- berufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen bekannt ge- macht.

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Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvor- schlägen zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung ste- henden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich an die angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 04. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) einge- gangen sein. Andernfalls werden Sie den anderen Aktionären nicht zu zugänglich gemacht. Anderwei- tig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage der Gesellschaft, https://ct-holding.de/investor-relati- ons/#Hauptversammlungen, informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden eben- falls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Während der Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, Emailadresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen Daten, wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung so- wie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von dem depotführenden Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermit- telt.

Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflich- tungen aus dem Aktien-,Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir perso- nenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtig- ten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten wer- den gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbe- wahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausfüh- rung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich nach Weisung der Ge- sellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt wer- den, wie beispielsweise Aktionäre, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenab- wägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen.

Hildesheim, im Juli 2021

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Consulting Team Holding AG published this content on 06 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 July 2021 07:50:02 UTC.