JAHRESABSCHLUSS DER DEUTZ AG
UND ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS 2023
INHALTSVERZEICHNIS JAHRESABSCHLUSS DER DEUTZ AG UND ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS 2023
Zusammengefasster Lagebericht | Allgemeine Erläuterungen | ||
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |||
Zusammengefasster Lagebericht | 12 | Erläuterungen zur Bilanz und | |
zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||
Jahresabschluss 2023 | 26 | Anteilbesitz der DEUTZ AG | |
28 | Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder |
- Bilanz DEUTZ AG
Gewinn-und-Verlust-Rechnung DEUTZ AG | Sonstiges | ||
Anhang | 31 | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | |
32 | Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
- Anlagenspiegel
- Entwicklung des Eigenkapitals
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ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS
Zusammengefasster
Lagebericht
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der DEUTZ AG sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der DEUTZ AG für das Jahr 2023 veröffentlicht.
Der Geschäftsbericht der DEUTZ AG kann auf der Internetseite der DEUTZ AG unter www.deutz.com im Bereich Investor Relations abgerufen werden.
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JAHRESABSCHLUSS 2023 | BILANZ DEUTZ AG
Jahresabschluss
BILANZ DEUTZ AG
in Mio. € | ||||||
Aktiva | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 84,4 | 69,5 | ||||
Sachanlagen | 247,5 | 244,8 | ||||
Finanzanlagen | 450,5 | 392,4 | ||||
Anlagevermögen | 1 | 782,4 | 706,7 | |||
Vorräte | 2 | 242,7 | 233,3 | |||
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 220,2 | 246,0 | |||
Flüssige Mittel | 4 | 31,3 | 20,6 | |||
Umlaufvermögen | 494,2 | 499,9 | ||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 7,7 | 6,1 | |||
Aktive latente Steuern | 6 | 111,2 | 93,5 | |||
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 7 | 6,2 | 6,0 | |||
Bilanzsumme | 1.401,7 | 1.312,2 | ||||
Passiva | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
Gezeichnetes Kapital | 322,5 | 309,0 | ||||
Kapitalrücklage | 38,3 | 26,8 | ||||
Gewinnrücklage | ||||||
Gesetzliche Rücklage | 4,5 | 4,5 | ||||
Andere Gewinnrücklagen | 329,8 | 291,2 | ||||
Bilanzgewinn | 56,7 | 37,0 | ||||
Eigenkapital | 8 | 751,8 | 668,5 | |||
Rückstellungen | 9 | 269,0 | 284,7 | |||
Verbindlichkeiten | 10 | 379,8 | 357,8 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | 1,1 | 1,2 | ||||
Bilanzsumme | 1.401,7 | 1.312,2 |
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JAHRESABSCHLUSS 2023 | GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DEUTZ AG
GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DEUTZ AG
in Mio. €
Umsatzerlöse
Umsatzkosten
Bruttoergebnis vom Umsatz
Forschungs- und Entwicklungskosten
Vertriebskosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB
Beteiligungsergebnis
Zinsergebnis
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Gewinn-/Verlustvortrag
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn
Anhang | 2023 | 2022 | ||
15 | 1.721,1 | 1.667,8 | ||
-1.433,3 | -1.407,1 | |||
287,8 | 260,7 | |||
16 | -107,7 | -85,2 | ||
-67,9 | -56,6 | |||
-50,8 | -39,8 | |||
17 | 36,1 | 48,7 | ||
18 | -21,7 | -25,4 | ||
-2,3 | -2,3 | |||
19 | 1,1 | -3,8 | ||
20 | -5,9 | -1,6 | ||
21 | -4,2 | -24,5 | ||
22 | 11,0 | 1,8 | ||
77,8 | 74,3 | |||
-0,6 | -0,5 | |||
77,2 | 73,8 | |||
18,1 | 0,1 | |||
-38,6 | -36,9 | |||
56,7 | 37,0 |
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ANHANG | ANLAGENSPIEGEL
Anhang
ANLAGENSPIEGEL
in Mio. €
Bruttowerte | |||||||||||||
Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||||||||||
Investitions- | |||||||||||||
01.01.2023 | Zugänge | zuwendungen | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | ||||||||
Selbst geschaffene gewerb- | |||||||||||||
liche Schutzrechte und | |||||||||||||
ähnliche Rechte und Werte | 93,9 | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 96,5 | |||||||
Entgeltlich erworbene | |||||||||||||
Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||||
Schutzrechte und ähnliche | |||||||||||||
Rechte und Werte sowie | |||||||||||||
Lizenzen an solchen | |||||||||||||
Rechten und Werten | 136,6 | 39,8 | 0,0 | 12,6 | 0,0 | 163,8 | |||||||
Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Immaterielle Vermögens- | |||||||||||||
gegenstände | 230,5 | 42,4 | 0,0 | 12,6 | 0,0 | 260,3 | |||||||
Grundstücke, grundstücks- | |||||||||||||
gleiche Rechte und Bauten | |||||||||||||
einschließlich der Bauten | |||||||||||||
auf fremden Grundstücken | 205,2 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 206,1 | |||||||
Technische Anlagen und | |||||||||||||
Maschinen | 388,3 | 12,1 | 0,0 | 5,4 | 5,5 | 400,5 | |||||||
Andere Anlagen, | |||||||||||||
Betriebs- und | |||||||||||||
Geschäftsaustattung | 318,0 | 22,0 | 0,0 | 26,7 | 2,7 | 316,0 | |||||||
Geleistete Anzahlungen | |||||||||||||
und Anlagen im Bau | 15,5 | 8,4 | 0,0 | 0,0 | -8,6 | 15,3 | |||||||
Sachanlagen | 927,0 | 43,0 | 0,0 | 32,1 | 0,0 | 937,9 | |||||||
Anteile an verbundenen | |||||||||||||
Unternehmen | 332,8 | 47,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 380,7 | |||||||
Ausleihungen an | |||||||||||||
verbundene Unternehmen | 100,4 | 12,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 112,4 | |||||||
Beteiligungen | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,0 | |||||||
Sonstige Beteiligungen | 7,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,5 | |||||||
Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 15,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 15,7 | |||||||
Finanzanlagen | 445,7 | 75,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 521,3 | |||||||
Anlagevermögen | 1.603,2 | 161,0 | 0,0 | 44,7 | 0,0 | 1.719,5 |
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ANHANG | ANLAGENSPIEGEL | ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS
Anhang
ANLAGENSPIEGEL
in Mio. €
Bruttowerte | Nettowerte | ||||||||||||||||||||
Abschreibungen | |||||||||||||||||||||
Ausserpl. | |||||||||||||||||||||
Zuschreib | Abschrei- | Umbuch | |||||||||||||||||||
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | -ung | bung | -ungen | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||||||
Selbst geschaffene gewerb- | |||||||||||||||||||||
liche Schutzrechte und | |||||||||||||||||||||
ähnliche Rechte und Werte | 38,0 | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 14,3 | 0,0 | 59,4 | 37,1 | 55,9 | ||||||||||||
Entgeltlich erworbene | |||||||||||||||||||||
Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||||||||||||
Schutzrechte und ähnliche | |||||||||||||||||||||
Rechte und Werte sowie | |||||||||||||||||||||
Lizenzen an solchen | |||||||||||||||||||||
Rechten und Werten | 123,0 | 4,1 | 12,5 | 0,0 | 1,9 | 0,0 | 116,5 | 47,3 | 13,6 | ||||||||||||
Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||
Immaterielle Vermögens- | |||||||||||||||||||||
gegenstände | 161,0 | 11,2 | 12,5 | 0,0 | 16,2 | 0,0 | 175,9 | 84,4 | 69,5 | ||||||||||||
Grundstücke, grundstücks- | |||||||||||||||||||||
gleiche Rechte und Bauten | |||||||||||||||||||||
einschließlich der Bauten | |||||||||||||||||||||
auf fremden Grundstücken | 105,7 | 3,9 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 109,5 | 96,6 | 99,5 | ||||||||||||
Technische Anlagen und | |||||||||||||||||||||
Maschinen | 323,9 | 12,6 | 5,3 | 0,0 | 1,3 | 0,0 | 332,5 | 68,0 | 64,4 | ||||||||||||
Andere Anlagen, | |||||||||||||||||||||
Betriebs- und | |||||||||||||||||||||
Geschäftsaustattung | 252,6 | 21,3 | 26,7 | 0,0 | 1,2 | 0,0 | 248,4 | 67,6 | 65,4 | ||||||||||||
Geleistete Anzahlungen | |||||||||||||||||||||
und Anlagen im Bau | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 15,3 | 15,5 | ||||||||||||
Sachanlagen | 682,2 | 37,8 | 32,1 | 0,0 | 2,5 | 0,0 | 690,4 | 247,5 | 244,8 | ||||||||||||
Anteile an verbundenen | |||||||||||||||||||||
Unternehmen | 45,4 | 0,0 | 0,0 | 2,4 | 1,0 | 0,0 | 44,0 | 336,7 | 287,4 | ||||||||||||
Ausleihungen an | |||||||||||||||||||||
verbundene Unternehmen | 6,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,2 | 0,0 | 9,4 | 103,0 | 94,2 | ||||||||||||
Beteiligungen | 1,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 3,3 | 3,3 | ||||||||||||
Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,5 | 7,5 | ||||||||||||
Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 15,7 | 0,0 | 15,7 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||
Finanzanlagen | 53,3 | 0,0 | 0,0 | 2,4 | 19,9 | 0,0 | 70,8 | 450,5 | 392,4 | ||||||||||||
Anlagevermögen | 896,5 | 49,0 | 44,6 | 2,4 | 38,6 | 0,0 | 937,1 | 782,4 | 706,7 | ||||||||||||
ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS | |||||||||||||||||||||
in Mio. € | |||||||||||||||||||||
Bilanz- | |||||||||||||||||||||
Gezeichnetes | Kapital- | Gewinn- | gewinn/ | ||||||||||||||||||
Kapital | rücklage | rücklagen | -verlust | Gesamt | |||||||||||||||||
Stand 1.1.2022 | 309,0 | 26,8 | 258,8 | 18,2 | 612,8 | ||||||||||||||||
Dividendenausschüttung an Gesellschafter | -18,1 | -18,1 | |||||||||||||||||||
Jahresüberschuss 2022 | 73,8 | 73,8 | |||||||||||||||||||
Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 36,9 | -36,9 | 0,0 | ||||||||||||||||||
Stand 31.12.2022 | 309,0 | 26,8 | 295,7 | 37,0 | 668,5 | ||||||||||||||||
Kapitalerhöhung | 13,5 | 11,5 | 25,0 | ||||||||||||||||||
Dividendenausschüttung an Gesellschafter | -18,9 | -18,9 | |||||||||||||||||||
Jahresüberschuss 2023 | 77,2 | 77,2 | |||||||||||||||||||
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 38,6 | -38,6 | 0,0 | ||||||||||||||||||
Stand 31.12.2023 | 322,5 | 38,3 | 334,3 | 56,7 | 751,8 |
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ANHANG | ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Allgemeine Erläuterungen
Die DEUTZ AG hat ihren Sitz in 51149 Köln, Ottostraße 1, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, 42 HRB 281, eingetragen.
Die DEUTZ AG erstellt als oberste Muttergesellschaft den Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzbuchs (EGHGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Weiterhin werden aus Gründen der Klarheit Davon-Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Anhang dargestellt. Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewandt. Die Werte werden in Mio. € dargestellt.
Die DEUTZ AG fällt in den Anwendungsbereich der OECD- Modelregelungen des Pillar II. Die Pillar II Gesetzgebung wurde im Ansässigkeitsstaat der DEUTZ AG (Deutschland) beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da die Pillar II Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die DEUTZ AG aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung.
Gemäß der Gesetzgebung muss die DEUTZ AG bzw. ihre Tochtergesellschaften eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE1-Effektivsteuersatz (in den jeweiligen Konzernländern) und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Alle Unternehmen unterliegen nach aktueller Prüfung der vorliegenden Daten keiner zusätzlichen Mindestbesteuerung.
Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar II ergeben. Zur Unterstützung bei der Anwendung der Pillar II Gesetzgebung wird derzeit mit Steuerspezialisten zusammengearbeitet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsprojekte) zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von acht bis 10 Jahren (lineare Methode), bewertet.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, aktivierungsfähige Verwaltungskosten sowie - sofern wesentlich - Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennbetrag angesetzt.
Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Die Gebäude werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben.
Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Gebäude und Außenanlagen | 15 | - 33 | |
Technische Anlagen und Maschinen | 10 | - 20 | |
Andere Anlagen, Betriebs- und | |||
Geschäftsausstattung | 3 | - 10 |
Soweit den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag voraussichtlich dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter von mehr als 250 € bis zu einem Wert von 1.000 € werden im Jahr des Zugangs in einem geschäftsjahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst.
- Global Anti-Base Erosion Rules
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ANHANG | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert, Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Zinslose und gering verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung von Finanzanlagen vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der
Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres- Mittelfristplanung, die sofern angemessen zur Ableitung eines nachhaltigen Niveaus um Übergangsjahre erweitert wird. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung der DCF (Discounted Cashflow)-Methode in Form des Equity-Ansatzes.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Kauf- und Ersatzteile erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten, soweit sie unter Berücksichtigung der Normalbeschäftigung anfallen, sowie aktivierungsfähige Verwaltungskosten einbezogen sind.
Sind die erzielbaren Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der künftig noch anfallenden Kosten niedriger, kommen diese zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Latente Steuern
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabrechnungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Basis der Mittelfristplanung realisierbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden Steuersatz.
Vermögens- und Schuldenverrechnung sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von
SchuldenausPensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. betreffend der Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen zum beizulegenden Zeitwert auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte; dieser wird mit dem Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand/Ertrag aus der Aufzinsung/Abzinsung der Verpflichtung verrechnet im Zinsergebnis ausgewiesen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen
sind entsprechende Mittel in Eigenkapital- und Schuldinstrumenten bzw. Investmentfonds angelegt. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen für Pensionen bzw. sonstigen Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Eigenkapital- und Schuldinstrumente bzw. Fondsanteile die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
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Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes zum 1. Januar 2010 ergebende Unterschiedsbetrag wird nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit jährlich 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die Finanzierung erfolgt auf das frühestmögliche Pensionsalter. Als Rechnungszins wird ein individueller Abzinsungssatz auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der tatsächlichen individuellen Restlaufzeit verwendet. Der Rechnungszins wurde auf Basis der Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank auf das Jahresende mit 1,60 % prognostiziert und für die Diskontierung herangezogen. Zum 31. Dezember 2022 wurden die Pensionsrückstellungen mit 1,53 % diskontiert. Der positive Zinseffekt gegenüber einem 7-jährigen Durchschnittszins beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 0,4 Mio. € und ist ausschüttungsgesperrt (31. Dezember 2022: 2,9 Mio. €). Es wurden die Richttafeln 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten wurde ein Trend von 2,00 % (31. Dezember 2022: 2,00 %), bei den Anwartschaften wie im Vorjahr ein Trend von 0,00 % angenommen. Dabei wurde die für das Jahr 2023 erwartete Inflation berücksichtigt. Da es sich um geschlossene Pensionspläne handelt, wurden Fluktuationsabschläge nicht berücksichtigt.
Daneben bestehen bei der DEUTZ AG arbeitnehmerfinanzierte Deferred Compensation Pläne (Gehaltsumwandlung). Dabei schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Die Bewertung der Leistungsverpflichtung erfolgt zum Erfüllungsbetrag auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte für die
Rückdeckungsansprüche. Der Erfüllungsbetrag der Leistungsverpflichtung wird für den Ausweis in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in gleicher Höhe verrechnet.
ANHANG | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Evtl. Fehlbeträge aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden von der DEUTZ AG grundsätzlich passiviert. Die Unterdeckung aus der Unterstützungskasse für Führungskräfte wurde nicht passiviert und beträgt 51 TEUR.
Effekte aus der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen der Periode erfasst.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellungen basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Für den
Bereich "Engines" werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall baureihen- spezifisch berechnet und anhand der erfolgten Absätze der Erwartungswert der Gewährleistungsaufwendungen zum Stichtag ermittelt. Für neu in das Produktionsprogramm aufgenommene Baureihen werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall anhand der Erfahrungswerte für bereits seit längerer Zeit abgesetzte Baureihen unter Berücksichtigung
der tatsächlich seit Markteinführung angefallenen Gewährleistungskosten abgeleitet. Für den Bereich "Service" wird ein Gewährleistungsfaktor aus der Relation des Umsatzes der letzten drei Jahre zu den Gewährleistungsaufwendungen der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt. Längerfristige Bestandteile der Rückstellungen werden mit dem fristenkongruenten Zinssatz in Höhe von 1,02 % (31. Dezember 2022: 0,49 %) abgezinst.
Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Einzelfallebene sämtliche bereits erbrachte und noch zu erbringende Eigenleistungen zu Vollkosten bewertet und der erwarteten Gegenleistung des Kunden gegenübergestellt. Längerfristige Bestandteile werden mit dem entsprechenden fristenkongruenten Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
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Deutz AG published this content on 18 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 March 2024 06:32:02 UTC.