JAHRESABSCHLUSS DER DEUTZ AG

UND ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS 2023

INHALTSVERZEICHNIS JAHRESABSCHLUSS DER DEUTZ AG UND ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS 2023

Zusammengefasster Lagebericht

8

Allgemeine Erläuterungen

8

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3

Zusammengefasster Lagebericht

12

Erläuterungen zur Bilanz und

zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Jahresabschluss 2023

26

Anteilbesitz der DEUTZ AG

28

Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder

  • Bilanz DEUTZ AG

5

Gewinn-und-Verlust-Rechnung DEUTZ AG

Sonstiges

Anhang

31

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

32

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

  • Anlagenspiegel
  • Entwicklung des Eigenkapitals

2

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER DEUTZ AG UND DES KONZERNS

Zusammengefasster

Lagebericht

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der DEUTZ AG sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der DEUTZ AG für das Jahr 2023 veröffentlicht.

Der Geschäftsbericht der DEUTZ AG kann auf der Internetseite der DEUTZ AG unter www.deutz.com im Bereich Investor Relations abgerufen werden.

3

JAHRESABSCHLUSS 2023 | BILANZ DEUTZ AG

Jahresabschluss

BILANZ DEUTZ AG

in Mio. €

Aktiva

Anhang

31.12.2023

31.12.2022

Immaterielle Vermögensgegenstände

84,4

69,5

Sachanlagen

247,5

244,8

Finanzanlagen

450,5

392,4

Anlagevermögen

1

782,4

706,7

Vorräte

2

242,7

233,3

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3

220,2

246,0

Flüssige Mittel

4

31,3

20,6

Umlaufvermögen

494,2

499,9

Rechnungsabgrenzungsposten

5

7,7

6,1

Aktive latente Steuern

6

111,2

93,5

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

7

6,2

6,0

Bilanzsumme

1.401,7

1.312,2

Passiva

Anhang

31.12.2023

31.12.2022

Gezeichnetes Kapital

322,5

309,0

Kapitalrücklage

38,3

26,8

Gewinnrücklage

Gesetzliche Rücklage

4,5

4,5

Andere Gewinnrücklagen

329,8

291,2

Bilanzgewinn

56,7

37,0

Eigenkapital

8

751,8

668,5

Rückstellungen

9

269,0

284,7

Verbindlichkeiten

10

379,8

357,8

Rechnungsabgrenzungsposten

1,1

1,2

Bilanzsumme

1.401,7

1.312,2

4

JAHRESABSCHLUSS 2023 | GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DEUTZ AG

GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DEUTZ AG

in Mio. €

Umsatzerlöse

Umsatzkosten

Bruttoergebnis vom Umsatz

Forschungs- und Entwicklungskosten

Vertriebskosten

Allgemeine Verwaltungskosten

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Aufwendungen

davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB

Beteiligungsergebnis

Zinsergebnis

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ergebnis nach Steuern

Sonstige Steuern

Jahresüberschuss

Gewinn-/Verlustvortrag

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen

Bilanzgewinn

Anhang

2023

2022

15

1.721,1

1.667,8

-1.433,3

-1.407,1

287,8

260,7

16

-107,7

-85,2

-67,9

-56,6

-50,8

-39,8

17

36,1

48,7

18

-21,7

-25,4

-2,3

-2,3

19

1,1

-3,8

20

-5,9

-1,6

21

-4,2

-24,5

22

11,0

1,8

77,8

74,3

-0,6

-0,5

77,2

73,8

18,1

0,1

-38,6

-36,9

56,7

37,0

5

ANHANG | ANLAGENSPIEGEL

Anhang

ANLAGENSPIEGEL

in Mio. €

Bruttowerte

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Investitions-

01.01.2023

Zugänge

zuwendungen

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

Selbst geschaffene gewerb-

liche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte

93,9

2,6

0,0

0,0

0,0

96,5

Entgeltlich erworbene

Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen

Rechten und Werten

136,6

39,8

0,0

12,6

0,0

163,8

Geleistete Anzahlungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Immaterielle Vermögens-

gegenstände

230,5

42,4

0,0

12,6

0,0

260,3

Grundstücke, grundstücks-

gleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken

205,2

0,5

0,0

0,0

0,4

206,1

Technische Anlagen und

Maschinen

388,3

12,1

0,0

5,4

5,5

400,5

Andere Anlagen,

Betriebs- und

Geschäftsaustattung

318,0

22,0

0,0

26,7

2,7

316,0

Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau

15,5

8,4

0,0

0,0

-8,6

15,3

Sachanlagen

927,0

43,0

0,0

32,1

0,0

937,9

Anteile an verbundenen

Unternehmen

332,8

47,9

0,0

0,0

0,0

380,7

Ausleihungen an

verbundene Unternehmen

100,4

12,0

0,0

0,0

0,0

112,4

Beteiligungen

5,0

0,0

0,0

0,0

0,0

5,0

Sonstige Beteiligungen

7,5

0,0

0,0

0,0

0,0

7,5

Sonstige Ausleihungen

0,0

15,7

0,0

0,0

0,0

15,7

Finanzanlagen

445,7

75,6

0,0

0,0

0,0

521,3

Anlagevermögen

1.603,2

161,0

0,0

44,7

0,0

1.719,5

6

ANHANG | ANLAGENSPIEGEL | ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

Anhang

ANLAGENSPIEGEL

in Mio. €

Bruttowerte

Nettowerte

Abschreibungen

Ausserpl.

Zuschreib

Abschrei-

Umbuch

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

-ung

bung

-ungen

31.12.2023

31.12.2023

31.12.2022

Selbst geschaffene gewerb-

liche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte

38,0

7,1

0,0

0,0

14,3

0,0

59,4

37,1

55,9

Entgeltlich erworbene

Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen

Rechten und Werten

123,0

4,1

12,5

0,0

1,9

0,0

116,5

47,3

13,6

Geleistete Anzahlungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Immaterielle Vermögens-

gegenstände

161,0

11,2

12,5

0,0

16,2

0,0

175,9

84,4

69,5

Grundstücke, grundstücks-

gleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken

105,7

3,9

0,1

0,0

0,0

0,0

109,5

96,6

99,5

Technische Anlagen und

Maschinen

323,9

12,6

5,3

0,0

1,3

0,0

332,5

68,0

64,4

Andere Anlagen,

Betriebs- und

Geschäftsaustattung

252,6

21,3

26,7

0,0

1,2

0,0

248,4

67,6

65,4

Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

15,3

15,5

Sachanlagen

682,2

37,8

32,1

0,0

2,5

0,0

690,4

247,5

244,8

Anteile an verbundenen

Unternehmen

45,4

0,0

0,0

2,4

1,0

0,0

44,0

336,7

287,4

Ausleihungen an

verbundene Unternehmen

6,2

0,0

0,0

0,0

3,2

0,0

9,4

103,0

94,2

Beteiligungen

1,7

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

1,7

3,3

3,3

Sonstige Beteiligungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

7,5

7,5

Sonstige Ausleihungen

0,0

0,0

0,0

0,0

15,7

0,0

15,7

0,0

0,0

Finanzanlagen

53,3

0,0

0,0

2,4

19,9

0,0

70,8

450,5

392,4

Anlagevermögen

896,5

49,0

44,6

2,4

38,6

0,0

937,1

782,4

706,7

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

in Mio. €

Bilanz-

Gezeichnetes

Kapital-

Gewinn-

gewinn/

Kapital

rücklage

rücklagen

-verlust

Gesamt

Stand 1.1.2022

309,0

26,8

258,8

18,2

612,8

Dividendenausschüttung an Gesellschafter

-18,1

-18,1

Jahresüberschuss 2022

73,8

73,8

Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen

36,9

-36,9

0,0

Stand 31.12.2022

309,0

26,8

295,7

37,0

668,5

Kapitalerhöhung

13,5

11,5

25,0

Dividendenausschüttung an Gesellschafter

-18,9

-18,9

Jahresüberschuss 2023

77,2

77,2

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

38,6

-38,6

0,0

Stand 31.12.2023

322,5

38,3

334,3

56,7

751,8

7

ANHANG | ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Allgemeine Erläuterungen

Die DEUTZ AG hat ihren Sitz in 51149 Köln, Ottostraße 1, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, 42 HRB 281, eingetragen.

Die DEUTZ AG erstellt als oberste Muttergesellschaft den Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzbuchs (EGHGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Weiterhin werden aus Gründen der Klarheit Davon-Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Anhang dargestellt. Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewandt. Die Werte werden in Mio. € dargestellt.

Die DEUTZ AG fällt in den Anwendungsbereich der OECD- Modelregelungen des Pillar II. Die Pillar II Gesetzgebung wurde im Ansässigkeitsstaat der DEUTZ AG (Deutschland) beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da die Pillar II Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die DEUTZ AG aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung.

Gemäß der Gesetzgebung muss die DEUTZ AG bzw. ihre Tochtergesellschaften eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE1-Effektivsteuersatz (in den jeweiligen Konzernländern) und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Alle Unternehmen unterliegen nach aktueller Prüfung der vorliegenden Daten keiner zusätzlichen Mindestbesteuerung.

Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar II ergeben. Zur Unterstützung bei der Anwendung der Pillar II Gesetzgebung wird derzeit mit Steuerspezialisten zusammengearbeitet.

Bilanzierungs- und

Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsprojekte) zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von acht bis 10 Jahren (lineare Methode), bewertet.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, aktivierungsfähige Verwaltungskosten sowie - sofern wesentlich - Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennbetrag angesetzt.

Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die Gebäude werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben.

Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer

in Jahren

Gebäude und Außenanlagen

15

- 33

Technische Anlagen und Maschinen

10

- 20

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

3

- 10

Soweit den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag voraussichtlich dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter von mehr als 250 € bis zu einem Wert von 1.000 € werden im Jahr des Zugangs in einem geschäftsjahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst.

  • Global Anti-Base Erosion Rules

8

ANHANG | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert, Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Zinslose und gering verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung von Finanzanlagen vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der

Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres- Mittelfristplanung, die sofern angemessen zur Ableitung eines nachhaltigen Niveaus um Übergangsjahre erweitert wird. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung der DCF (Discounted Cashflow)-Methode in Form des Equity-Ansatzes.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Kauf- und Ersatzteile erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten, soweit sie unter Berücksichtigung der Normalbeschäftigung anfallen, sowie aktivierungsfähige Verwaltungskosten einbezogen sind.

Sind die erzielbaren Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der künftig noch anfallenden Kosten niedriger, kommen diese zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie

Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabrechnungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Basis der Mittelfristplanung realisierbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden Steuersatz.

Vermögens- und Schuldenverrechnung sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung

Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von

SchuldenausPensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. betreffend der Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen zum beizulegenden Zeitwert auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte; dieser wird mit dem Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand/Ertrag aus der Aufzinsung/Abzinsung der Verpflichtung verrechnet im Zinsergebnis ausgewiesen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen

sind entsprechende Mittel in Eigenkapital- und Schuldinstrumenten bzw. Investmentfonds angelegt. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen für Pensionen bzw. sonstigen Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Eigenkapital- und Schuldinstrumente bzw. Fondsanteile die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.

9

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes zum 1. Januar 2010 ergebende Unterschiedsbetrag wird nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit jährlich 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Die Finanzierung erfolgt auf das frühestmögliche Pensionsalter. Als Rechnungszins wird ein individueller Abzinsungssatz auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der tatsächlichen individuellen Restlaufzeit verwendet. Der Rechnungszins wurde auf Basis der Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank auf das Jahresende mit 1,60 % prognostiziert und für die Diskontierung herangezogen. Zum 31. Dezember 2022 wurden die Pensionsrückstellungen mit 1,53 % diskontiert. Der positive Zinseffekt gegenüber einem 7-jährigen Durchschnittszins beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 0,4 Mio. € und ist ausschüttungsgesperrt (31. Dezember 2022: 2,9 Mio. €). Es wurden die Richttafeln 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten wurde ein Trend von 2,00 % (31. Dezember 2022: 2,00 %), bei den Anwartschaften wie im Vorjahr ein Trend von 0,00 % angenommen. Dabei wurde die für das Jahr 2023 erwartete Inflation berücksichtigt. Da es sich um geschlossene Pensionspläne handelt, wurden Fluktuationsabschläge nicht berücksichtigt.

Daneben bestehen bei der DEUTZ AG arbeitnehmerfinanzierte Deferred Compensation Pläne (Gehaltsumwandlung). Dabei schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Die Bewertung der Leistungsverpflichtung erfolgt zum Erfüllungsbetrag auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte für die

Rückdeckungsansprüche. Der Erfüllungsbetrag der Leistungsverpflichtung wird für den Ausweis in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in gleicher Höhe verrechnet.

ANHANG | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Evtl. Fehlbeträge aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden von der DEUTZ AG grundsätzlich passiviert. Die Unterdeckung aus der Unterstützungskasse für Führungskräfte wurde nicht passiviert und beträgt 51 TEUR.

Effekte aus der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen der Periode erfasst.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellungen basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Für den

Bereich "Engines" werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall baureihen- spezifisch berechnet und anhand der erfolgten Absätze der Erwartungswert der Gewährleistungsaufwendungen zum Stichtag ermittelt. Für neu in das Produktionsprogramm aufgenommene Baureihen werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall anhand der Erfahrungswerte für bereits seit längerer Zeit abgesetzte Baureihen unter Berücksichtigung

der tatsächlich seit Markteinführung angefallenen Gewährleistungskosten abgeleitet. Für den Bereich "Service" wird ein Gewährleistungsfaktor aus der Relation des Umsatzes der letzten drei Jahre zu den Gewährleistungsaufwendungen der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt. Längerfristige Bestandteile der Rückstellungen werden mit dem fristenkongruenten Zinssatz in Höhe von 1,02 % (31. Dezember 2022: 0,49 %) abgezinst.

Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Einzelfallebene sämtliche bereits erbrachte und noch zu erbringende Eigenleistungen zu Vollkosten bewertet und der erwarteten Gegenleistung des Kunden gegenübergestellt. Längerfristige Bestandteile werden mit dem entsprechenden fristenkongruenten Zinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

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Deutz AG published this content on 18 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 March 2024 06:32:02 UTC.