Das US-Konkursgericht hat einen ersten Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen für die DMK Pharmaceuticals Corporation am 14. Juni 2024 genehmigt. Gemäß der Anordnung wurde die Exklusivitätsfrist des Schuldners für die Einreichung seines Plans und die Einholung von Abstimmungen über seinen Plan um 60 Tage, d.h. bis zum 2. August 2024 bzw. 1. Oktober 2024, verlängert.