Energie en actions hatte zwei Verfahren nach der Entscheidung der AMF eingeleitet, die das vom Staat initiierte Übernahmeangebot für EDF-Aktien für rechtmäßig erklärt hatte, erinnerte die Vereinigung in einer Pressemitteilung.
Sie fügte hinzu, dass sie zur Kenntnis genommen habe, dass die Verpflichtung des französischen Staates, "keinen Squeeze-Out vor der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts über die Klage in der Hauptsache durchzuführen", ihrer Hauptforderung entspreche. (verfasst von Kate Entringer, herausgegeben von Matthieu)