DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 7. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 8. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019 hat die Elmos Semiconductor AG insgesamt Stück 7.222 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Dezember 2018 bis einschließlich 12. April 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf Stück 143.488 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Elmos Semiconductor AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Elmos Semiconductor AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Elmos Semiconductor AG im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht.
15.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Elmos Semiconductor AG |
Heinrich-Hertz-Str. 1 | |
44227 Dortmund | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.elmos.com |
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