der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein für die Dividendenberechtigung relevantes Datum.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege
der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur
Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber
erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform
gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution
gerichtet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1
AktG nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen möchten, sollten sich daher mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die
Vollmacht abstimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis
Dienstag, 6. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Fielmann Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter
https://www.fielmann.com/hv2021
bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen
Hauptversammlung am 8. Juli 2021 übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der
Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch die
Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. 4. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket, welches den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das Formular steht auch unter
https://www.fielmann.com/hv2021
zum Download zur Verfügung.
Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären auch für die diesjährige
Hauptversammlung an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft bereits
vor der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft bis Dienstag, 6. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, unter der
folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Fielmann Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter
https://www.fielmann.com/hv2021
bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen
Hauptversammlung am 8. Juli 2021 erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket, welches den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
zugeschickt wird; das Formular steht auch unter
https://www.fielmann.com/hv2021
zum Download zur Verfügung.
Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind
die Vollmachten ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur
Stellung von Anträgen entgegen.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen ('Briefwahl'). Auch hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung
des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich.
Briefwahlstimmen können ausschließlich unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter
5. https://www.fielmann.com/hv2021
vom 17. Juni 2021 bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der
Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000,00 EUR - letzteres entspricht 500.000 Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)