der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach

dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der

Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem

Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des

Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht

teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung

ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein für die Dividendenberechtigung relevantes Datum.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine

Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis

des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das

Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege

der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der

Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur

Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber

erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform

gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen

Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution

gerichtet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein

Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution

möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1

AktG nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen

Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution

bevollmächtigen möchten, sollten sich daher mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die

Vollmacht abstimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis

Dienstag, 6. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder

E-Mail-Adresse:

Fielmann Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: +49 89 889690655

E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter

https://www.fielmann.com/hv2021

bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der

Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen

Hauptversammlung am 8. Juli 2021 übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der

Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur

Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein

gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch die

Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen

jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt

werden. 4. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket, welches den

Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises

des Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das Formular steht auch unter

https://www.fielmann.com/hv2021

zum Download zur Verfügung.

Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären auch für die diesjährige

Hauptversammlung an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft bereits

vor der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser

Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur

Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nach der

oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes

per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft bis Dienstag, 6. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, unter der

folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Fielmann Aktiengesellschaft

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: +49 89 889690655

E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter

https://www.fielmann.com/hv2021

bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der

Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen

Hauptversammlung am 8. Juli 2021 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter sowie Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket, welches den Aktionären nach der

oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes

zugeschickt wird; das Formular steht auch unter

https://www.fielmann.com/hv2021

zum Download zur Verfügung.

Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des

Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind

die Vollmachten ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur

Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur

Stellung von Anträgen entgegen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der

Hauptversammlung teilzunehmen ('Briefwahl'). Auch hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung

des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich.

Briefwahlstimmen können ausschließlich unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter


5.            https://www.fielmann.com/hv2021

vom 17. Juni 2021 bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der

Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der

virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §

135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

von 500.000,00 EUR - letzteres entspricht 500.000 Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)