Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag dem Antrag eines Lieferwagenfahrers stattgegeben, den Kreis der Arbeitnehmer im zwischenstaatlichen Handel, die von der obligatorischen Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten ausgenommen sind, über die Arbeitnehmer von Transportunternehmen hinaus zu erweitern.

Die Richter verwarfen in einer 9:0-Entscheidung die Abweisung einer von Neal Bissonette, einem Auslieferungsfahrer für LePage Bakeries Park Street, einer Einheit des Wonder Bread-Herstellers Flowers Foods, eingereichten Sammelklage durch ein unteres Gericht. Bissonette hat behauptet, dass Flowers Foods den Fahrern den Lohn vorenthält, indem sie sie als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer behandelt.

Viele Unternehmen verlangen von ihren Arbeitnehmern die Unterzeichnung von Schiedsvereinbarungen und behaupten, dass ein individuelles Schiedsverfahren schneller und effizienter ist als die Beilegung von Streitigkeiten vor Gericht. Kritiker dieser Praxis sagen, dass sie verhindert, dass Unternehmen für Rechtsverstöße, die eine große Anzahl von Arbeitnehmern betreffen, zur Verantwortung gezogen werden.

Der Federal Arbitration Act (FAA) aus dem Jahr 1925 schreibt vor, dass Schiedsvereinbarungen gemäß ihren Bedingungen durchgesetzt werden müssen, nimmt jedoch Arbeitsverträge "von Seeleuten, Bahnangestellten und jeder anderen Gruppe von Arbeitnehmern, die im ausländischen oder zwischenstaatlichen Handel tätig sind" aus.

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2001 festgestellt, dass diese Ausnahme nur für Transportarbeiter gilt. Seitdem sind die Berufungsgerichte geteilter Meinung darüber, ob damit alle Arbeitnehmer gemeint sind, die Güter transportieren, oder nur diejenigen, die von Unternehmen beschäftigt werden, die Transportdienstleistungen anbieten.

Das in New York ansässige 2. US-Berufungsgericht entschied im Jahr 2022, dass die Ausnahmeregelung im Fall von LePage nicht gilt, weil die Kunden des Unternehmens Brot und keine Transportdienstleistungen kauften.

Bissonette beschuldigte LePage, Fahrer, die Backwaren an Einzelhändler auslieferten, als unabhängige Unternehmer einzustufen und ihnen den Mindestlohn, die Überstundenvergütung und andere gesetzliche Schutzmaßnahmen vorzuenthalten.