Jahresabschluss

der Einzelgesellschaft nach HGB 2023

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss der Fraport AG / Inhaltsverzeichnis

1

Inhalt

1

Jahresabschluss der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2023

2

Gewinn- und Verlustrechnung

2

Bilanz

3

2

Anhang zum Jahresabschluss 2023

4

Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

4

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

10

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

10

Erläuterungen zur Bilanz

16

Ergänzende Angaben

28

3

Weitere Informationen

44

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

44

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

45

Glossar

54

Impressum

57

Der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 kann dem Geschäftsbericht 2023 entnommen werden

www.fraport.com/publikationen.

2

Jahresabschluss der Fraport AG / Gewinn- und Verlustrechnung

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss der Fraport AG für das

Geschäftsjahr 2023

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio €

Umsatzerlöse

Andere aktivierte Eigenleistungen

Sonstige betriebliche Erträge

Gesamtleistung

Anhang

2023

  1. 2.313,1
  2. 37,3
  3. 57,2

2.407,6

2022

1.776,2

28,8

58,7

1.863,7

Materialaufwand

(8)

-1.006,9

Personalaufwand

(9)

-589,5

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

(10)

-333,4

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(11)

-161,8

Betriebliches Ergebnis (EBIT)

316,0

Erträge aus Beteiligungen

(12)

156,0

Erträge aus Gewinnabführungen/Aufwendungen aus Verlustübernahmen

(13)

15,9

Zinsergebnis

(14)

-108,5

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

(15)

0,0

Sonstiges Finanzergebnis

(16)

29,0

Finanzergebnis

92,4

Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (EBT)

408,4

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(17)

-79,3

Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss/-fehlbetrag

(18)

329,1

Einstellung in andere/Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen

(18)

-164,5

Bilanzgewinn

(18)

164,6

EBITDA

649,4

EBITDA: EBIT + Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-732,9

-573,3

-308,4

-167,1

82,0

45,6

7,4

-105,8

-152,9

40,1

-165,6

-83,6

-4,8

-88,4

88,4

0,0

390,4

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss der Fraport AG / Bilanz

3

Bilanz

Aktiva

in Mio €

Anhang

Stand 31.12.2023

Stand 31.12.2022

A. Anlagevermögen

(19)

11.280,6

10.754,1

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

38,7

34,2

II. Sachanlagen

7.674,8

7.088,4

III. Finanzanlagen

3.567,1

3.631,5

B. Umlaufvermögen

2.400,7

2.090,9

I. Vorräte

(20)

18,1

16,0

II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(21)

192,0

121,1

III. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(22)

192,6

189,6

IV. Wertpapiere

(23)

368,2

124,3

V. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

(24)

1.629,8

1.639,9

C. Rechnungsabgrenzungsposten

(25)

44,3

38,9

D. Aktive latente Steuern

(26)

303,1

341,9

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

(27)

4,6

0,0

Gesamt

14.033,3

13.225,8

Passiva

in Mio €

Anhang

Stand 31.12.2023

Stand 31.12.2022

A. Eigenkapital

(28)

3.205,1

2.876,0

I.

Gezeichnetes Kapital

924,7

924,7

abzüglich Nennbetrag Eigene Anteile

-0,8

923,9

-0,8

923,9

Bedingtes Kapital 120,2 Mio € (Vorjahr: 120,2 Mio €)

II.

Kapitalrücklage

606,3

606,3

III. Gewinnrücklagen

1.510,3

1.345,8

IV. Bilanzgewinn

164,6

0,0

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

(29)

7,4

7,8

C. Rückstellungen

(30)

486,6

507,7

D. Verbindlichkeiten

10.280,9

9.786,2

I.

Anleihen

(31)

2.100,0

2.100,0

II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(32)

7.587,1

6.990,4

III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(33)

232,6

207,1

IV. Andere Verbindlichkeiten

(34)

361,2

488,7

E. Rechnungsabgrenzungsposten

(35)

31,9

33,8

F. Passive latente Steuern

(36)

21,4

14,3

Gesamt

14.033,3

13.225,8

4

Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Anhang zum Jahresabschluss 2023

Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1 Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7042, ist nach den Vorschrif- ten des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Als Mutterunternehmen erstellt die Fraport AG gleichzeitig für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss. Wie im Vorjahr wurde der Lagebericht der Fraport AG in Anwendung des § 315 Absatz 3 HGB i. V. m. § 298 Absatz 2 HGB mit dem Lagebericht des Fraport-Konzerns zusammengefasst.

2 Bilanzstichtag

Der Abschlussstichtag der Fraport AG ist der 31. Dezember 2023.

3 Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr werden zum Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls oder mit dem niedrigeren beziehungsweise bei Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Bilanz- stichtag angesetzt.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet und damit auch unrealisierte Gewinne ergebniswirksam erfasst.

4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Folgenden werden die im Jahresabschluss der Fraport AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unverändert angewendet.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich nutzungs- bedingter planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2, 2a und 3 HGB enthalten Einzelkosten für Material und Fertigung, angemessene Gemeinkosten und angemessene Teile des Wertever- zehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie Zinsen für Fremdkapital.

Die Fraport AG hat vom Wahlrecht gemäß § 255 Absatz 3 HGB Gebrauch gemacht und aktiviert Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfal- len. Die Ansatzkriterien wurden in Anlehnung an die Internationalen Rechnungslegungsnormen (IAS 23 Fremdkapitalkosten) festgelegt. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalzinsen wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen Projektfinanzie- rung Zinssätze zwischen 1,19 % und 5,17 % (im Vorjahr: zwischen 0,63 % und 1,61 %) verwendet.

Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 40,7 Mio € (im Vorjahr: 25,1 Mio €) aktiviert. Diese betrafen im Wesentlichen Bau- projekte, die unter dem Posten Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau ausgewiesen werden.

Die Fraport AG hat das Wahlrecht gemäß § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB in Anspruch genommen und aktiviert selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und weist diese gesondert aus. Diese betrafen ausschließlich Soft- ware.

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

5

Interne Ingenieur-, Planungs- und Bauleitungsleistungen sowie Einkaufsleistungen und Leistungen kaufmännischer Projektleiter, die im Rahmen der Herstellung von Bauten und Anlagen anfallen, werden mit den geleisteten Stunden des Mitarbeiters mit einem um 9 % gekürzten Vollkostensatz angesetzt und aktiviert. Ausgenommen von der Kürzung waren Leistungen des Servicebereichs "Projekt Ausbau Süd" für das geplante Terminal 3 sowie dessen Anbindung mit einem neuen Passagier-Transport-System, da keine nicht aktivierungsfähigen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten vorlagen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und - soweit möglich - degressiv auf der Grundlage des mit der Arbeitsgemein- schaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) abgestimmten Abschreibungsplans vorgenommen. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:

Planmäßige Abschreibungen

in Jahren

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Sachanlagen

Gebäude und Platzanlagen

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Jahre

3 - 25

5 - 80

3 - 80

4 - 25

Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert zwischen 50 € und bis zu 800 € wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang erfasst. Geringwertige Anlagegüter von 800 € bis 3.000 € werden über fünf Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt nach fünf Jahren.

Das Ergebnis des laufenden Jahres wird durch in Vorjahren handelsrechtlich in Anspruch genommene erhöhte Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften mit 1,1 Mio € beeinflusst (im Vorjahr: 1,4 Mio €).

Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der ursprüngliche Ab- schreibungsgrund entfallen ist.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Sonderposten passiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der An- lagegegenstände ratierlich ertragswirksam aufgelöst.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedri- geren beizulegenden Zeitwert werden vorgenommen, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der in- und ausländischen Finanzanlagen wurden zum 31. Dezember 2023 Berechnungen hinsichtlich der Werthaltigkeit aller wesentlichen Beteiligungen durchgeführt. Hierbei wurden die Beteiligungsbuchwerte zuzüglich der Buchwerte der Ausleihungen als Vergleichswert zugrunde gelegt und den erzielbaren Erträgen gegenübergestellt. Basierend auf den durchgeführten Bewertungen wurden zum Stichtag keine außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig. Im Vorjahr wur- den die Anteile an der Fraport Malta Ltd. in Höhe von 139,1 Mio € sowie an der Thalita Trading Ltd. in Höhe von 10 Mio € abgeschrieben (siehe auch Tz. 15).

Weiterhin werden zinslose langfristige Darlehen auf den Barwert abgezinst. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte Abschrei- bungen werden bis höchstens zu den Anschaffungskosten vorgenommen, soweit der ursprüngliche Abschreibungsgrund entfallen ist. Gewinnanteile aus Personenhandelsgesellschaften werden grundsätzlich phasengleich vereinnahmt, sofern dem gesell- schaftsvertraglich nichts entgegensteht.

Wertpapiere und sonstige Ausleihungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, werden in den Finanzanlagen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt aufgrund der Zweckbestimmung keine Umgliederung in das Umlaufver- mögen.

6

Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Zur Insolvenzsicherung der Pensionsrückstellungen für aktive und inaktive Vorstände und zur Insolvenzsicherung von Wertgut- haben aus Zeitkontenmodellen (Lebensarbeitszeit- und Zeitwertkonten) sowie Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter der Fraport AG wurden Wertpapiere des Anlagevermögens erworben (Deckungsvermögen). Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum bei- zulegenden Zeitwert (Kurswert). Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Verrechnung mit den korrespondierenden Rückstellungen. Übersteigt der Aktivwert die Verpflichtung, wird der übersteigende Betrag gesondert unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbe- trag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Werden Wertpapiere mit einem Agio oder Disagio erworben, wird das auf die jeweilige Periode entfallende anteilige Agio bezie- hungsweise Disagio als Anschaffungskostenminderung beziehungsweise als zusätzliche Anschaffungskosten erfasst.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandskosten ermittelt.

Falls erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 4 Satz 2 HGB vorge- nommen. Bestandsrisiken aus überhöhter Lagerdauer werden durch Abwertungen berücksichtigt. Erweist sich eine frühere Abwertung als nicht mehr erforderlich, werden Wertaufholungen bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen erfasst.

Des Weiteren werden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pauschale Wertberichtigungen unter Verwendung festgelegter Abwertungssätze vorgenommen. Die Ermittlung erfolgt anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit im Rahmen einer Altersstruktur-Analyse sowie durch Portfoliobildung von Kundengruppen mit gleichartigen Ausfallrisikomerkmalen.

Zur Insolvenzsicherung der Pensionsrückstellungen für aktive und inaktive Vorstände wurde eine Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen) abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Verrechnung mit den korrespondierenden Pensionsrückstellungen. Übersteigt der Aktivwert die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Betrag gesondert unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausge- wiesen.

Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Erhaltene Zuschüsse werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen passiviert und entspre- chend den Abschreibungsbeträgen der bezuschussten Vermögensgegenstände ratierlich linear vereinnahmt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gemäß § 253 Absatz 1 und 2 Satz 2 HGB unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und eines Zinssatzes von 1,83 % (im Vorjahr: 1,78 %) ermittelt worden. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahres-Durch- schnittszinssatzes mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB, der sich zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 7-Jahres-Durchschnitts- zinssatz ergibt, betrug im laufenden Geschäftsjahr 0,5 Mio € (im Vorjahr: 2,3 Mio €). Es wurde eine Rentenentwicklung von 2,25 % p. a. (im Vorjahr: 2,25 % p. a.) unterstellt. Für ehemalige Vorstände und deren Hinterbliebene, deren Vertrag eine jährliche An- passung an den Verbraucherpreisindex enthält, wurden für das Jahr 2024 einmalig entsprechend des Verbraucherpreisindex 2 % Rentenentwicklung berücksichtigt (im Vorjahr: einmalig 10 % Rentenentwicklung für 2023). Für die Sterblichkeitsrate wurden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet. Das verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren entspricht der "Pro- jected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 (International Accounting Standards). Bei den Berechnungen wurde für die aktiven Vorstandsmitglieder wie im Vorjahr keine Gehaltsentwicklung und Fluktuation unterstellt. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder

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Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

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gilt für die Höhe ihres Ruhegehalts jeweils die dienstvertragliche Vereinbarung. Die Bemessung erfolgt entweder nach der jeweils gültigen Fassung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes oder wird mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des jeweiligen ehemaligen Vorstandsmitglieds und der wirt- schaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Preisindexes für die Lebenshaltung aller Haushalte in Deutschland. Für die ab 2012 bestellten Vorstandsmit- glieder gilt die gemäß Versorgungsvertrag vereinbarte Regelung, das Ruhegehalt jährlich zum 1. Januar eines Jahres um 1 % zu erhöhen.

Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages für noch nicht veranlagte Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie ausländische Steuern und für Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen gebildet. Die Rückstellung für Zinsen aus zu erwarteten Steuernachzahlungen wird in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung erkennbarer Risiken und ungewisser Verpflichtun- gen notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der von der Deutschen Bundesbank im Geschäftsjahr bekannt gegebenen fristenkongruenten Zinssätze zwischen 0,94 % und 1,80 % (im Vorjahr: zwischen 0,43 % und 1,54 %).

Die Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen erfolgt gemäß § 253 Absatz 1 und 2 HGB unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden. Die Abzinsung für Altersteilzeit erfolgt mit 0,99 % bzw. 1,04 % (im Vorjahr: 0,42 %, 0,51 % bzw. 0,58 %) und für Jubiläumszuwendungen mit 1,75 % (im Vorjahr: 1,44 %). Bei der Bewertung der Altersteil- zeitrückstellung wurde ein Gehaltstrend von 2,5 % bis 11,2 % (im Vorjahr: 3,2 % bis 6,5 %) angenommen. In die Rückstellung für Altersteilzeit wurden im laufenden Geschäftsjahr geregelte und laufende Anspruchsberechtigte einbezogen. Aufstockungsbeträge werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Der Wert der Rückstellungen für Verpflichtungen im Zusammenhang mit tarifvertraglichen Regelungen über Zeitwertkonten be- stimmt sich grundsätzlich nach dem beizulegenden Zeitwert der für die Mitarbeiter angelegten und zwecks treuhänderischer Verwaltung zur Insolvenzsicherung abgetretenen Wertpapiere. Die Ermittlung der Rückstellung für Zeitwertkonten erfolgt gemäß

  • 253 Absatz 1 und 2 HGB unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden. Die Abzinsung erfolgt mit 1,75 % (im Vorjahr: 1,44 %).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag ange- setzt. Bei Ratenkäufen entspricht der Erfüllungsbetrag dem Barwert der noch zu zahlenden Raten. Die Abzinsung erfolgt im Geschäftsjahr auf Basis der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristenkongruenten Zinssätze zwischen 1,19 % und 3,92 % (im Vorjahr: 3,45 % und 3,92 %).

Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeiten linear abgeschrieben.

Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung bestehender und zukünftiger Zins- und Währungsrisi- ken sowie zur Deckung des Strombedarfs (Termingeschäfte) eingesetzt. Soweit Zahlungen zum Anschaffungszeitpunkt geleistet beziehungsweise empfangen wurden, werden die Sicherungsgeschäfte als sonstige Vermögensgegenstände beziehungsweise sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet, das heißt, Grund- geschäft und Sicherungsgeschäft gemeinsam betrachtet. Marktwertveränderungen von in Bewertungseinheiten designierten Derivaten werden nicht berücksichtigt ("Einfrierungsmethode"). Derivative Finanzinstrumente, für die keine Bewertungseinheiten mit einem Grundgeschäft gebildet werden können oder keine Grundgeschäfte bestehen, werden einzeln bewertet und negative Marktwertänderungen in Form von Drohverlustrückstellungen erfolgswirksam erfasst. Gewinne aus positiven Marktwerten werden nicht realisiert.

8

Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken erfolgt unter Anwendung der Discounted-Cash-Flow-Methode. Für die gebildeten Bewertungseinheiten wird die prospektive Effektivität anhand der Critical Terms der jeweiligen Geschäfte sichergestellt. Als Critical Terms sind definiert:

  • Nominalbetrag
  • Währung
  • Restlaufzeit
  • Zinsanpassungstermine
  • Zins- und gegebenenfalls Kapitalzahlungstermine
  • Referenzzinssatz für die variablen Cash Flows.

Des Weiteren wird für jede gebildete Bewertungseinheit eine Sensitivitätsanalyse zur Sicherstellung der prospektiven Effektivität durchgeführt.

Die Messung der retrospektiven Effektivität erfolgt nach der Dollar-Offset-Methode und wird in regelmäßigen Abständen vorge- nommen. Bei Bestehen von Ineffektivitäten werden diese erfolgswirksam erfasst.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausge- wiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede zwischen den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich mit steuerlicher Wirkung umkehren. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächs- ten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern gemäß § 274 Absatz 1 HGB werden für die steuerliche Organschaft auf Ebene der Gesellschaft als Organträgerin unsaldiert ausgewiesen. Die Bewertung der Steuer- latenzen erfolgt unter Verwendung eines kombinierten Ertragsteuersatzes von rund 32 % (im Vorjahr: rund 31 %).

Sonstige Steuern

Die Sonstigen Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Tätigkeitsabschluss / Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die Fraport AG betreibt ein eigenes Energieversorgungsnetz und hatte Mitte 2011 den Antrag auf den Status "Geschlossenes Verteilernetz" gestellt, das mit erheblichen Erleichterungen im Vergleich zu Netzen der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Gemäß den Vorgaben des § 6b EnWG besteht für die Fraport AG die Verpflichtung, separate Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen. Die Regelungen wurden im Einklang mit den Anforderungen der Bundesnetzagentur im Jahresabschluss 2023 angewendet. Grundsätzlich ist § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG anwendbar. Die erforderliche Kontentrennung wurde grundsätzlich durch Schaffung von Profit Centern umgesetzt.

Ungewöhnliche Geschäfte im Bereich der Energieversorgungstätigkeit, die nicht von untergeordneter Bedeutung für die Vermö- gens- und Ertragslage der Fraport AG und nach § 6b Absatz 2 EnWG angabepflichtig waren, lagen nicht vor.

Sonstiges

Der Fraport AG fällt in den Anwendungsbereich der sogenannten OECD Model Rules (globale Mindestbesteuerung). Die Gesetz- gebung zur globalen Mindestbesteuerung wurde in Deutschland, dem Land, in dem die Fraport AG als oberste Muttergesellschaft des Fraport-Konzerns ansässig ist, erlassen und wird für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, in Kraft treten. Danach ist die Fraport AG verpflichtet, für jedes Land, in dem sie Geschäftseinheiten im Sinne der Gesetzgebung unterhält, den effektiven Steuersatz zu ermitteln und, soweit der ermittelte effektive Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes von

Fraport AG Jahresabschluss 2023

Anhang / Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

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15 % liegt, in Höhe der Differenz zwischen effektivem Steuersatz und Mindeststeuersatz eine sogenannte Ergänzungssteuer abzuführen.

Da die Gesetzgebung in keiner Jurisdiktion, in welcher die Fraport AG Geschäftseinheiten im Sinne Gesetzgebung unterhält, zum Berichtszeitpunkt in Kraft war, ergibt sich für sie im Berichtszeitraum keine damit verbundene Steuerbelastung.

Die Fraport AG ist derzeit dabei, eine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung für das Ge- schäftsjahr 2024 (Erstanwendungsjahr der Gesetzgebung) zu prognostizieren. Gegenwärtig geht die Fraport AG nicht davon aus, dass die Erstanwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung einen wesentlichen Einfluss auf die effektive Steuer- quote der Gesellschaft haben wird. Aufgrund der Komplexität bei der Anwendung der Gesetzgebung und der sich daraus ergebenden umfassenden zusätzlichen Datenanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen Auswir- kungen erheblich von der aktuellen Einschätzung abweichen können.

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Fraport AG published this content on 12 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 13:27:41 UTC.