Ergänzende Information zu Tagesordnungspunkt 10

der ordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG

am 16. Mai 2024

Diese Vergleichsversion stellt zu rein illustrativen Zwecken die Änderungen zu § 14 der Satzung der Gesellschaft dar, die der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesell- schaft vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft - wie im Bundesanzeiger vom 28. März 2024 bekanntgemacht - unter dem Tagesordnungspunkt 10 vorschlagen werden.

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§ 14 Aufsichtsratsvergütung

  1. Als Vergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine Festvergütung von jährlich USD 160EUR 170.000,00.
  2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche Vergütung in Höhe von USD 160EUR 170.000,00 und der stellvertretende Vorsitzende eine zusätzliche Vergütung in Höhe von USD 80EUR 85.000,00.
  3. Als Mitglied eines Ausschusses erhältdes Prüfungsausschusses oder des Präsi-dialausschusses erhält ein Aufsichtsratsmitglied jeweils zusätzlich jährlich USD 40EUR 55.000,00.; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vor- sitzende des Präsidialausschusses erhalten jeweils das Doppelte dieser Vergü- tung.Als Vorsitzender bzw. als stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses-Mitglied des Vergütungsausschusses oder des Nominierungsausschusses oder etwaiger weiterer Ausschüsse des Aufsichtsratserhält ein Ausschussmitglied ei- neAufsichtsratsmitglied jeweils zusätzlich jährlich EUR 40.000,00; der Vorsitzende eines solchen Ausschusses erhält jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Als Mit- glied des Vermittlungsausschusses erhält ein Aufsichtsratsmitglied keinezusätzli- che Vergütung in Höhe von jährlich USD 40.000,00 bzw. USD 20.000,00.
  4. Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr, ist die auf ein volles Ge- schäftsjahr bezogene Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Die gilt entsprechend, wenn Aufsichtsratsmitglieder nur während eines Teils eines vollen Geschäftsjah- res dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören oder das Amt eines Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden innehaben.
  5. Die Vergütungen nach § 14 Abs. (1) bis (3) sind jeweils zahlbar in vier gleichen Raten am Ende eines jeden Kalenderquartals.
  6. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entste- henden Auslagen einschließlich der von ihnen etwa geschuldeten gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erstattet.
  7. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen. Die Versicherungsprämien trägt die Gesellschaft.

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FMC - Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 April 2024 23:29:01 UTC.