Ergänzende Information zu Tagesordnungspunkt 10
der ordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG
am 16. Mai 2024
Diese Vergleichsversion stellt zu rein illustrativen Zwecken die Änderungen zu § 14 der Satzung der Gesellschaft dar, die der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesell- schaft vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft - wie im Bundesanzeiger vom 28. März 2024 bekanntgemacht - unter dem Tagesordnungspunkt 10 vorschlagen werden.
(…)
§ 14 Aufsichtsratsvergütung
- Als Vergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine Festvergütung von jährlich USD 160EUR 170.000,00.
- Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche Vergütung in Höhe von USD 160EUR 170.000,00 und der stellvertretende Vorsitzende eine zusätzliche Vergütung in Höhe von USD 80EUR 85.000,00.
- Als Mitglied eines Ausschusses erhältdes Prüfungsausschusses oder des Präsi-dialausschusses erhält ein Aufsichtsratsmitglied jeweils zusätzlich jährlich USD 40EUR 55.000,00.; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vor- sitzende des Präsidialausschusses erhalten jeweils das Doppelte dieser Vergü- tung.Als Vorsitzender bzw. als stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses-Mitglied des Vergütungsausschusses oder des Nominierungsausschusses oder etwaiger weiterer Ausschüsse des Aufsichtsratserhält ein Ausschussmitglied ei- neAufsichtsratsmitglied jeweils zusätzlich jährlich EUR 40.000,00; der Vorsitzende eines solchen Ausschusses erhält jeweils das Doppelte dieser Vergütung. Als Mit- glied des Vermittlungsausschusses erhält ein Aufsichtsratsmitglied keinezusätzli- che Vergütung in Höhe von jährlich USD 40.000,00 bzw. USD 20.000,00.
- Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr, ist die auf ein volles Ge- schäftsjahr bezogene Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Die gilt entsprechend, wenn Aufsichtsratsmitglieder nur während eines Teils eines vollen Geschäftsjah- res dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören oder das Amt eines Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden innehaben.
- Die Vergütungen nach § 14 Abs. (1) bis (3) sind jeweils zahlbar in vier gleichen Raten am Ende eines jeden Kalenderquartals.
- Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entste- henden Auslagen einschließlich der von ihnen etwa geschuldeten gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erstattet.
- Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen. Die Versicherungsprämien trägt die Gesellschaft.
(…)
Seite 2/2
Attachments
- Original Link
- Original Document
- Permalink
Disclaimer
FMC - Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 April 2024 23:29:01 UTC.