Ergänzende Information zu Tagesordnungspunkt 11

der ordentlichen Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG

am 16. Mai 2024

Diese Vergleichsversion stellt zu rein illustrativen Zwecken die Änderungen zu § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft dar, die der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft - wie im Bundes- anzeiger vom 28. März 2024 bekanntgemacht - unter dem Tagesordnungspunkt 11 vor- schlagen werden.

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§ 16 Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

  1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachwei- ses des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär. Der Nachweis hat sich auf den BeginnGeschäftsschlussdes 21.22.Tages (0.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft)vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Ein- berufung der Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. In der Ein- berufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Nachweises nicht mitzurechnen.

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FMC - Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 April 2024 23:43:02 UTC.