Die G J Steel Public Company Limited hat auf ihrer Jahreshauptversammlung, die am 26. April 2021 stattfinden soll, die Aussetzung der Zuweisung des Gewinns als gesetzliche Rücklage und die Aussetzung der Dividendenausschüttung für die Betriebsergebnisse des Unternehmens für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr und den zuvor für den 11. März 2021 vorgesehenen Stichtag vorgeschlagen.