Allgemeine Einkaufsbedingungen der Geberit Gruppe

(gültig ab 01.12.2007)

  • 1 Allgemeines - Geltungsbereich
    1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entge- genstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen ab- weichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gel- tung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lie- feranten die Lieferung vorbehaltlos abnehmen.
    2. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegen- über natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähi- gen Personengesellschaften, die bei Abschluss des jeweili- gen Liefervertrages mit Geberit in Ausübung ihrer gewerbli- chen Tätigkeit handeln.
    3. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lie- feranten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ein- bezogen werden.
    4. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben die die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten betreffen, be- dürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • 2 Bestellung - Bestellungsunterlagen
    1. Nimmt der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Zugang an, so kann Geberit diese jederzeit widerrufen.
    2. An Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind ausschließlich für eine etwaige Fertigung und die Liefe- rung des bestellten Gegenstandes zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie auf Anforderung zurück- zugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten; in- soweit gilt ergänzend die Regelung des § 7.
  • 3 Gefahrenübergang - Dokumente
    1. Die gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln stehen uns unge- kürzt zu. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form von Mangelbeseitigung oder Er- satzlieferung zu verlangen. Der Lieferant hat die dafür erfor- derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre, sofern das auf den jeweilige Bestellung anwendbare nationale Recht (vgl. § 8 Ziffer 4) keine längere Frist vorsieht oder hierzu schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Das Recht auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Be- stimmungen bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Insbeson- dere hat uns der Lieferant jegliche Schäden zu ersetzen, auch Folgeschäden, die aus dem Vorhandensein eines Mangels entstehen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lie- feranten die Mangelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder ansonsten eine besondere Eilbe- dürftigkeit besteht.
  • 6 Produkthaftung - Freistellung

Für den Fall, dass Geberit von einem Kunden oder einem sonstigen Dritten wegen eines Produktschadens - gleichgül- tig aus welchem Rechtsgrund - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Lieferant, Geberit von derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern insoweit freizustellen, als der Lieferant für den Mangel verantwortlich ist.

  • 7 Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber Geberit, sämtliche, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informati- onen, Aufzeichnungen, Zeichnungen, Skizzen, Pflichten- heftdaten etc. geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und insbesondere nicht zu eigenen Wettbewerbs- zwecken zu verwenden, es sei denn, mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch Geberit.

1. Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich ver-

2. Geberit behält sich das geistige Eigentum (Copyright) an

einbart ist, DDP zu dem vertraglich vereinbarten Bestim-

überlassenen Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumenten,

mungsort.

Modellen etc. vor. Kopien dürfen nur insoweit gefertigt wer-

2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und

den, als dies zur Herstellung der von uns in Auftrag gege-

Lieferscheinen unsere Bestellnummer anzugeben. Der Lie-

benen Waren unerlässlich ist. Der Lieferant verpflichtet sich,

ferant trägt die Beweislast dafür, dass er die wegen Nicht-

jederzeit auf Verlangen von Geberit die erhaltenen Unterla-

einhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen nicht

gen wieder herauszugeben und etwaig gefertigte Kopien zu

zu vertreten hat.

vernichten.

§ 4

Liefertermin - Lieferverzug

3. Der Lieferant verpflichtet

sich ferner, seine Mitarbeiter im

Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - auch für die Zeit

1. Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend.

nach deren Ausscheiden aus der Firma - in diese Geheim-

2. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverzüglich schriftlich in

haltungsverpflichtung einzubeziehen.

Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkenn-

4. Der Lieferant hat zur Kenntnis genommen, dass Geberit im

bar sind, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefer-

Falle von Verletzungen dieser Geheimhaltungsverpflichtung

termin nicht eingehalten werden kann.

zu Schadensersatzforderungen berechtigt ist und sich zu-

3. Die gesetzlichen Ansprüche resultierend aus einem Liefer-

dem strafrechtliche Schritte vorbehält.

5. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt nicht mit Abwick-

verzug sowie weitergehende Schadensersatzansprüche

bleiben von der Regelung der Ziff. 2 unberührt.

lung der Lieferung. Sie besteht für 10 Jahre, gerechnet ab

§ 5

Mängelhaftung

unserer jeweiligen Auftragserteilung, es sei denn, dass die

geheimhaltungsbedürftigen Informationen (Ziff. 1) zuvor all-

1. Der Lieferant garantiert, dass sämtliche Lieferungen - soweit

gemein bekannt geworden sind.

auf den konkreten Liefergegenstand anwendbar - insbeson-

§ 8

Schlussbestimmungen

dere in Hinblick auf Materialauswahl, Verarbeitung und

1. Sollten einzelne

Teile

dieser allgemeinen Einkaufs-

Funktionsweise dem neuesten Stand der Technik, den ein-

bedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksam-

schlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften

keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

und Richtlinien von Behörden und Berufsgenossenschaften

2. Erfüllungsort für unsere Pflichten aus dem Vertrags-

entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen

Vorschriften notwendig, so muss der Lieferant hierzu unsere

verhältnis ist der Geschäftssitz der bestellenden Gesell-

schriftliche Zustimmung einholen. Die Haftung des Lieferan-

schaft der Geberit Gruppe. Erfüllungsort für die Pflichten

ten für Mängel wird durch diese Zustimmung nicht einge-

des Lieferanten ist die jeweils vereinbarte Lieferadresse.

schränkt. Hat der Lieferant Bedenken gegen die von uns

3. Örtlich zuständig für sich im Zusammenhang mit dem Liefer-

gewünschte Art der Ausführung, so hat er uns dies unver-

vertrag ergebende Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen

züglich schriftlich mitzuteilen.

Bezirk die bestellende Gesellschaft der Geberit Gruppe ih-

2. Geberit wird dem Lieferanten offene Mängel der Lieferung

ren Geschäftssitz hat. Andere zulässige allgemeine oder

anzeigen, sobald derartige Mängel nach den Gegebenhei-

besondere Gerichtsstände stehen uns ebenfalls offen.

ten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt

4. Der jeweilige Bestellung unterliegt dem für den Sitz der je-

werden können.

weils bestellenden Geberit Gesellschaft geltenden nationa-

In Fällen, in denen mit dem Lieferanten eine Fehlerquote

len Recht, soweit

keine hiervon abweichenden Regelungen

vereinbart und diese überschritten wird, ist Geberit berech-

in den vorliegenden Geschäftsbedingungen getroffen sind.

tigt, die gesamte Sendung auf Kosten und Gefahr des Liefe-

Die Geltung des UN-Kaufrechtsabkommen vom 11. April

ranten an ihn zurückzusenden.

1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Geberit AG published this content on 01 January 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 January 2024 13:43:47 UTC.