PRÄSENZTEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG DURCH VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Aufsichtsrat und Vorstand der Gerresheimer AG sehen im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft vor, dass alle Mitglieder sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands, während der gesamten virtuell stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft vollzählig am Ort der Hauptversammlung anwesend sein werden.

GESCHÄFTSORDNUNGEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Die Geschäftsordnungen sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands stehen unter https://www.gerresheimer.com/unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ zur Verfügung.

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Disclaimer

Gerresheimer AG published this content on 18 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 May 2024 12:35:02 UTC.