DGAP-News: GRENKE AG / Schlagwort(e): Sonstiges                                
GRENKE AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG                    
                                                                               
27.07.2021 / 18:37                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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GRENKE AG                                                                      
                                                                               
Baden-Baden                                                                    
                                                                               
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG                               
                                                                               
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt,  
dass der Konzernabschluss der GRENKE AG zum Abschlussstichtag 31.12.2019       
fehlerhaft ist:                                                                
                                                                               
1. Die GRENKE AG hat es unterlassen, zwölf Tochterunternehmen in ihren         
Konzernabschluss einzubeziehen.                                                
                                                                               
Dies verstößt gegen IFRS 10.4ff, .19f i. V. m. IAS 8.43. Nach IFRS 10.4ff. hat 
ein Mutterunternehmen die von ihm beherrschten Unternehmen in seinen           
Konzernabschluss einzubeziehen. Die GRENKE AG beherrschte zwölf zum 31.12.2019 
und in den Vorjahren bestehende Franchisegesellschaften als Tochterunternehmen,
weil sie den schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in den zwölf           
Franchisegesellschaften ausgesetzt war bzw. Anrechte auf diese besaß und die   
Fähigkeit hatte, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die        
Franchisegesellschaften zu beeinflussen. Die Nichteinbeziehung der zwölf       
Tochterunternehmen ist im Konzernabschluss zum 31.12.2019 entgegen IAS 8.43    
nicht durch rückwirkende Anpassung korrigiert worden.                          
                                                                               
2. Die GRENKE AG hat es außerdem unterlassen, weitere acht Tochterunternehmen  
ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in ihren Konzernabschluss einzubeziehen.     
Stattdessen hat die Gesellschaft zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der        
Tochterunternehmen fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die  
Tochterunternehmen erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen.
Dadurch ist u. a. der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3
Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.                                                 
                                                                               
Dies verstößt gegen IFRS 10.4ff. und IFRS 3.2 jeweils i. V. m. IAS 8.43. Auch  
diese Tochterunternehmen hätten nach IFRS 10.4ff. ab dem Zeitpunkt der         
Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Dagegen ist ein 
Unternehmenszusammenschluss eine Transaktion oder ein anderes Ereignis, durch  
die/das ein Erwerber die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb oder mehrere 
Geschäftsbetriebe erlangt. Da die GRENKE AG die acht Unternehmen bereits vor   
dem späteren Kauf beherrschte, lag kein Unternehmenszusammenschluss vor.       
                                                                               
Die unterlassene Einbeziehung der acht Tochterunternehmen nach IFRS 10.4ff. und
die gemäß IFRS 3.2 fehlerhaft nach IFRS 3 bilanzierten                         
Unternehmenszusammenschlüsse wurden im Konzernabschluss zum 31.12.2019 entgegen
IAS 8.43 nicht korrigiert.                                                     
                                                                               
3. Die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen
sind in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, weil für die    
Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts                                       
                                                                               
und damit für die Risikovorsorge zu hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt    
wurden:                                                                        
                                                                               
a) In Höhe von 13,6 Mio. Euro wurden zu hohe Zahlungserwartungen               
berücksichtigt, weil für die Schätzung künftiger Zahlungen von einer zu hohen  
Rückzahlungsquote ausgegangen wurde. Die Rückzahlungsquote wurde deswegen als  
zu positiv angenommen, weil darin fälschlicherweise auch andere Zahlungen als  
Rückzahlungen - bspw. für Gerichts-, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten -       
berücksichtigt wurden.                                                         
                                                                               
Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 9.5.5.1 i. V. m. IFRS 9.5.5.17(c) vor. Danach  
sind für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus      
Leasingverhältnissen, für deren Ermittlung die GRENKE AG die Rückzahlungsquote 
verwendet hat, alle verfügbaren, angemessenen und belastbaren Informationen zu 
verwenden. Die Berücksichtigung anderer Zahlungen als Rückzahlungen zur        
Ermittlung der Rückzahlungsquote verstößt gegen diese Vorgabe, da an- gemessene
und belastbare Informationen zur Berechnung der zutreffenden Rückzahlungsquote 
für das Unternehmen verfügbar waren.                                           
                                                                               
b) In Höhe von weiteren 5,4 Mio. Euro wurden zu hohe Barwerte künftiger        
Zahlungen berücksichtigt, da im Rahmen der Ermittlung des erwarteten           
Kreditverlusts bestimmte Zahlungserwartungen fehlerhaft mit einem risikolosen  
Zinssatz statt dem höheren ursprünglichen internen Zinssatz aus dem            
Leasingverhältnis abgezinst wurden.                                            
                                                                               
Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 9.5.5.1 i. V. m. IFRS 9.B5.5.46 und IFRS       
16.68 vor. Danach sind im Rahmen der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste  
bei Forderungen aus Leasingverhältnissen die Zahlungserwartungen mit dem       
Zinssatz abzuzinsen, der gemäß IFRS 16 auch bei der Bewertung der Forderungen  
aus Leasingverhältnissen verwendet wird.                                       
                                                                               
c) In Höhe von 3,0 Mio. Euro wurden zu hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt,
weil für deren Prognose ein zu hoher Werterhaltungssatz zugrunde gelegt wurde. 
Der Werterhaltungssatz, der die Zahlungserwartungen aus der Verwertung der     
Forderungen einschließlich Sicherheiten oder anderer entsprechender Rückflüsse 
darstellt, wurde fälschlicherweise mit einem Prozentsatz angesetzt, der        
deutlich über dem in der Vergangenheit realisierten Prozentsatz lag.           
                                                                               
Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 9.5.5.1 i. V. m. IFRS 9.5.5.17(c) vor. Danach  
sind für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus      
Leasingverhältnissen alle verfügbaren angemessenen und belastbaren             
Informationen zu verwenden. Die Verwendung eines überhöhten                    
Werterhaltungssatzes im Rahmen der Ermittlung der erwarteten Verluste für      
bestimmte Leasingforderungen verstößt gegen diese Vorgabe, da angemessene und  
belastbare Informationen zur Bestimmung des zutreffenden Werterhaltungssatzes  
für das Unternehmen verfügbar waren.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Schließlich wurden in Höhe von 0,7 Mio. Euro zu hohe Zahlungserwartungen    
berücksichtigt, da bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und damit  
der Risikovorsorge für die Leasingforderungen ausschließlich                   
vergangenheitsbezogene Informationen berücksichtigt wurden.                    
                                                                               
Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 9.5.5.1 i. V. m. IFRS 9.5.5.4 und IFRS         
9.B.5.5.4 vor. Danach sind bei der Ermittlung der über die Laufzeit erwarteten 
Kreditverluste für Forderungen aus Leasingverhältnissen zukunftsgerichtete     
makroökonomische Informationen zu berücksichtigen.                             
                                                                               
4. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen
sind in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, weil für die Ermittlung des
erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu hohe             
Zahlungserwartungen berücksichtigt wurden. Denn bei der Ermittlung der         
erwarteten Kreditverluste und damit der Risikovorsorge für die                 
Leasingforderungen wurden ausschließlich vergangenheitsbezogene Informationen  
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 9.5.5.1 i. V. m. IFRS 9.5.5.4 und IFRS         
9.B.5.5.4 vor. Danach sind bei der Ermittlung der über die Laufzeit erwarteten 
Kreditverluste für Forderungen aus Leasingverhältnissen auf die Zukunft        
gerichtete makroökonomische Informationen zu berücksichtigen.                  
                                                                               
5. Der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte ist um weitere 6,2 Mio. Euro zu hoch 
ausgewiesen:                                                                   
                                                                               
a) In Höhe von 4,2 Mio. Euro ist der Posten zu hoch ausgewiesen, weil für den  
Wertminderungstest der polnischen Tochtergesellschaft (1) nicht die am         
Bewertungsstichtag vorliegende Planung und damit in der Folge zu optimistische 
Umsatzschätzungen sowie (2) ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde     
gelegt wurden.                                                                 
                                                                               
Dies verstößt gegen IAS 36.33(b) und gegen IAS 36.33(a):                       
                                                                               
(1) Nach IAS 36.33(b) sind bei der Ermittlung des Nutzungswerts die            
Cashflow-Prognosen auf den jüngsten vom Management genehmigten                 
Finanzplänen/Vorhersagen aufzubauen. Die Verwendung einer Vertriebsplanung aus 
dem Dezember 2019 zur Ermittlung des Nutzungswerts der polnischen              
Tochtergesellschaft im Rahmen des Wertminderungstests zum Bewertungsstichtag   
30.06.2019 berücksichtigt nicht die jüngste vor dem Bewertungsstichtag         
verabschiedete Planung.                                                        
                                                                               
(2) Nach IAS 36.33(a) sind bei der Ermittlung des Nutzungswerts die            
Cashflow-Prognosen auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen aufzubauen, die  
die beste vom Management vorgenommene Einschätzung der ökonomischen            
Rahmenbedingungen repräsentieren. Die Verwendung eines zu geringen Kostenwachs-
tumsfaktors stellt keine vernünftige und vertretbare Annahme zur Erstellung der
Cashflow-Prognose dar.                                                         
                                                                               
b) In Höhe von weiteren 2 Mio. Euro ist der Posten zu hoch ausgewiesen, weil   
ein Bestandteil des gezahlten Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang 
mit dem Erwerb der Tochtergesellschaft in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern 
der Erledigung einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und
der Veräußerin der portugiesischen Tochtergesellschaft diente.                 
                                                                               
Dies verstößt gegen IFRS 3.32(a)(i) i. V. m. IFRS 3.51, IAS 8.43. Danach ist   
zur Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwertes die übertragene Gegenleistung  
heranzuziehen (IFRS 3.32(a)(i)). Anzusetzen ist dabei nur die für das erworbene
Unternehmen übertragene Gegenleistung (IFRS 3.51). Die Bestimmung des          
Geschäfts- oder Firmenwertes unter Heranziehung des nicht zum Erwerb der       
Tochtergesellschaft in Portugal gezahlten Bestandteils des Kaufpreises ist im  
Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht korrigiert worden.                       
                                                                               
Baden-Baden, den 22. Juli 2021 GRENKE AG                                       
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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27.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate  
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: GRENKE AG                                                         

             Neuer Markt 2                                                     

             76532 Baden-Baden                                                 

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)7221 50 07-204                                             

Fax:         +49 (0)7221 50 07-4218                                            

E-Mail:      investor@grenke.de                                                

Internet:    www.grenke.de                                                     

ISIN:        DE000A161N30                                                      

WKN:         A161N3                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1222122                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1222122  27.07.2021