Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informations- austausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäfts- führung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schrift- lichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertrags- entwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik, laufende und geplante Projekte sowie über Personalfragen. Diese Themen wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Ausgewählte Themen wurden vom Aufsichtsrat in Abwesenheit des Vorstands behandelt. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, davon zwei als physische Präsenzsitzungen und zwei als Videokonferenzen. Daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG auch vor dem Hintergrund der noch weit ins abgelaufene Geschäftsjahr reichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und der gestörten Lieferketten auf den Geschäftsbetrieb der HanseYachts AG sowie ihrer in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die Begleitung der laufenden Finanzierungen, der Vertrieb und die Unter- nehmensplanung.

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In einem schriftlichen Umlaufverfahren beschloss der Aufsichtsrat am 17. September 2022 die Abberufung des Vorstandsmitglieds Jan Brockmöller mit Wirkung zum 23. September 2022 sowie den entsprechenden Aufhebungsvertrag.

In der Sitzung am 16. November 2022 unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftsentwicklung des Konzerns, den Ausblick und die Finanzlage.

Im schriftlichen Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat am 2. Dezember 2022 dem Vorstand der HanseYachts AG genehmigt, im Rahmen erforderlicher Refinanzierungen die entsprechenden Verträge zu unterschreiben beziehungsweise durch die ausländischen Geschäftsführer des Konzerns unterschreiben zu lassen

In der Sitzung am 14. Dezember 2022 billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss, den Abhängigkeitsbericht, den Vergütungsbericht und den Bericht des Aufsichtsrates der HanseYachts AG für das Geschäftsjahr 2021/2022. Er folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses und beschloss, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung die Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 zur Wahl vorzuschlagen. Zudem folgte der Aufsichtsrat der Empfehlung des Prüfungsausschusses, bei der HanseYachts AG im Geschäftsjahr 2022/2023 anfallende sogenannte "Nichtprüfungsleistungen" durch die Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft einzelfallunabhängig und vorsorglich vorab zu billigen.

Am 22. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren die Einladung zur Hauptversammlung am 2. Februar 2023 sowie den Entwurf der Tagesordnung einschließlich der darin enthaltenen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung genehmigt.

In der Aufsichtsratssitzung am 1. Februar 2023 berichtete der Vorstand über die Entwicklung des Unternehmens, die Finanzlage, den Vertrieb und die Produktion. Anschließend beschloss der Aufsichtsrat die Freigabe der unter entsprechendem Zustimmungsvorbehalt angekündigten Bezugsrechtskapitalerhöhung sowie infolge der Entwicklung des Börsenkurses der HanseYachts- Aktien die Anpassung der Vereinbarungen zu Stock Appreciation Rights mit den Mitgliedern des Vorstandes.

In seiner Sitzung am 24. Mai 2023 erläuterte der Vorstand die im April unvorhersehbar eingetretene Fehlteilesituation sowie deren Einfluss auf Produktion und kurzfristige Liquidität. Der Aufsichtsrat billigte daraufhin den Abschluss eines

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Überbrückungskredits und ein Wandeldarlehen zur Entspannung der Liquiditätslage.

Insbesondere vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen wurde der Aufsichtsrat zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand über die Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG und deren

Tochtergesellschaften informiert. Zudem stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde unverzüglich über wichtige Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der HanseYachts AG informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unter- richtet.

Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG bestand im Berichtsjahr aus folgenden sechs Mitgliedern: Gert Purkert (Vorsitzender), Dr. Frank Forster (stellvertretender Vorsitzender), Fritz Seemann und Dr. Martin Schoefer sowie den Arbeitnehmervertretern Alexander Herbst und Rene Oestreich.

Dr. Forster ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Schoefer als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Überwachung der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen

Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere auch die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahres- abschlusses.

In seiner Sitzung im Berichtsjahr 2022/2023, die als

Videokonferenz stattgefunden hat, ließ sich der Prüfungsausschuss am 14. Dezember 2022 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2021/2022 durch den Abschlussprüfer berichten und verabschiedete seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der

Abschlussprüfung erfolgten in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer.

Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht.

Mit Ausnahme des entschuldigten Fehlens von Alexander Herbst bei zwei Sitzungen nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtszeitraums teil. Bei den

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Sitzungen des Prüfungsausschusses waren alle Ausschussmitglieder zugegen.

Im Geschäftsjahr 2022/2023 sind im Aufsichtsrat keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus Hanjo Runde (Vorsitz) seit 1. Oktober 2021, Stefan Zimmermann (Produktion, Entwicklung) seit 10. Januar 2022 und Jan Brockmöller (Finanzen) seit 1. Juni 2022 bis zum 23. September 2022.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Februar 2023 wurde die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 gewählt.

Der für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für denselben Zeitraum sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat zudem den gemäß § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 formal geprüft. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in ihrer Sitzung am

14. Dezember 2023 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurden von Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer- beratungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 mit den

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jeweiligen Lageberichten am 19. Januar 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Auch den nichtfinanziellen Bericht hat der Aufsichtsrat geprüft und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat zudem über den gemeinsamen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG beschlossen.

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft, er hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schluss- erklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.

Greifswald, 29. Januar 2024

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Gert Purkert Aufsichtsratsvorsitzender

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HanseYachts AG published this content on 22 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 March 2024 11:47:03 UTC.