Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

HBI‐Hyperion SE; Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages

Berlin, den 16. Juni 2022: Die HBI‐HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) teilt mit, dass bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Die HBI‐HYPERION SE hat im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches Fintech‐Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI‐ HYPERION SE hatte dazu einen Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech‐ Unternehmens muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah für die kommende Woche geplant.

Kontakt:

HBI-HYPERION SE Christian Juvet Kurfürstendamm 11 10119 Berlin

E-Mail:info@hbi-hyperion.comwww.hbi-hyperion.com

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HBI Hyperion SE published this content on 16 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 June 2022 14:35:06 UTC.