IDT International Limited gab bekannt, dass gemäß Regel 13.09 der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited und den Bestimmungen über Insiderinformationen (wie in den Notierungsregeln definiert) gemäß Teil XIVA der Securities and Futures Ordinance (Kapitel 571 der Gesetze von Hongkong). Es wird auf die Bekanntmachungen der Gesellschaft vom 31. März 2023, 3. April 2023 und 7. Juli 2023 (zusammen die "Bekanntmachungen") verwiesen, unter anderem in Bezug auf die Verzögerung der Veröffentlichung der Jahresergebnisse (die "Jahresergebnisse 2022") der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Jahr (das "Jahr") und die Aussetzung des Handels mit den Aktien der Gesellschaft. Es wird auch auf die Bekanntmachung des Unternehmens vom 19. Mai 2023 verwiesen, unter anderem in Bezug auf die von der Börse gegebene Empfehlung zur Wiederaufnahme des Handels.

Wie in den Bekanntmachungen mitgeteilt, hatte sich die Veröffentlichung der Jahresergebnisse des Unternehmens verzögert und der Handel der Aktien des Unternehmens an der Börse wurde mit Wirkung vom 3. April 2023 um 9:00 Uhr ausgesetzt. Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung haben die Prüfungsarbeiten für das Jahr noch nicht begonnen, da die Gruppe die Sortierung der Finanz- und Geschäftskonten noch nicht abgeschlossen hat. Das Unternehmen hat seine Mitarbeiter dazu angehalten, verschiedene Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zu treffen und mit den Wirtschaftsprüfern über die konkreten Pläne für den Beginn der Prüfungsarbeiten zu kommunizieren, damit die Prüfungsarbeiten für das Jahr so bald wie möglich beginnen können.

Die Gruppe geht davon aus, das Prüfungshonorar zu zahlen und die Prüfungsarbeiten bis Ende September 2023 zu beginnen und die Jahresergebnisse 2022 bis Ende Dezember 2023 zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, das Jahresergebnis 2022 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2023) zu veröffentlichen. Der Verwaltungsrat erkennt an, dass eine Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(1) des Kotierungsreglements darstellt.