Die Fährreederei Scandlines hat am Mittwoch ihren Kampf gegen die staatliche Finanzierung eines geplanten 10 Milliarden Dollar teuren Eisenbahn- und Straßentunnels zwischen Dänemark und Deutschland verloren. Das zweithöchste europäische Gericht stellte sich auf die Seite der EU-Wettbewerbshüter, die die Beihilfe genehmigt hatten.

Der Fall vor dem Luxemburger Gericht geht auf das Jahr 2016 zurück, als Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland ihre Beschwerden über die feste Fehmarnbelt-Querung an die Europäische Kommission richteten.

Die 19 Kilometer lange feste Querung ist ein Tunnel unter der Ostsee, der Dänemark mit Deutschland verbinden wird.

In ihrer Antwort auf die Beschwerde von Scandlines erklärte die EU-Wettbewerbsbehörde, dass die Kapitalspritzen, staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien für das dänische Unternehmen Femern A/S, das die feste Verbindung bauen und betreiben wird, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Das Gericht hat die Klage von Scandlines abgewiesen.

"Die Kommission konnte zu Recht feststellen, dass das Projekt Feste Querung von gemeinsamem europäischem Interesse ist, unter anderem weil dieses Projekt einen bedeutenden und konkreten Beitrag zur Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele der Europäischen Union und der weitergehenden Ziele der EU leistet", so die Richter.

Das Gericht wies auch die Berufung Dänemarks gegen die Entscheidung der Kommission zurück, dass die Finanzierung des Projekts eine staatliche Beihilfe darstellt.

Die Richter erklärten, die Beihilfe verschaffe Femern A/S einen selektiven Vorteil gegenüber der Fährgesellschaft und anderen Unternehmen.

Es handelt sich um die Rechtssachen T-7/19 Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland gegen die Kommission, T-364/20 Dänemark gegen die Kommission und T-390/20 Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland gegen die Kommission. (Berichterstattung durch Foo Yun Chee; Bearbeitung durch Jason Neely)