Ka Shui International Holdings Limited gab bekannt, dass Herr Andrew Look (Herr Look) bei der Hauptversammlung am 31. Mai 2024 turnusgemäß als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Unternehmens ausgeschieden ist und sich bei der Hauptversammlung aufgrund seines Ausscheidens nicht zur Wiederwahl gestellt hat. Mit Abschluss der Hauptversammlung ist Herr Look nicht mehr unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und auch nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft. Da der in der Mitteilung zur Hauptversammlung enthaltene Beschluss Nr. 2(C) von den Aktionären auf der Hauptversammlung ordnungsgemäß verabschiedet wurde, wurde Herr TANG, Koon Yiu, Thomas (Herr Tang') mit Wirkung vom 31. Mai 2024 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft ernannt. Nach der Ernennung von Herrn Tang zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktor des Unternehmens wurde er mit Wirkung zum 31. Mai 2024 auch zum Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses des Unternehmens ernannt.

Sofern im Rundschreiben nicht anders angegeben, hat Herr Tang zum Datum dieser Bekanntmachung: in den letzten drei Jahren keine Direktorenposition in einem börsennotierten Unternehmen inne, dessen Wertpapiere in Hongkong oder im Ausland notiert sind; er hat keine anderen Positionen innerhalb des Unternehmens oder einer seiner Tochtergesellschaften inne; er hat keine anderen wichtigen Ämter und beruflichen Qualifikationen; er steht in keiner Beziehung zu Direktoren, leitenden Angestellten oder wesentlichen oder kontrollierenden Aktionären (wie in den Börsenzulassungsregeln definiert) des Unternehmens; und er hat kein Interesse an den börsennotierten Wertpapieren des Unternehmens im Sinne von Teil XV der SFO. Es gibt keine Informationen in Bezug auf Herrn Tang, die gemäß Regel 13.51(2)(h) bis (v) der Börsenzulassungsregeln offengelegt werden müssen, und außer den genannten gibt es keine weiteren Angelegenheiten, die den Aktionären der Gesellschaft gemäß Regel 13.51(2) der Börsenzulassungsregeln im Zusammenhang mit der Ernennung von Herrn Tang zur Kenntnis gebracht werden müssen.