Kawan Food Berhad (KLSE:KAWAN) beginnt am 27. Juni 2024 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 26. Juni 2024 genehmigt wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen ermächtigt, 10% seines ausgegebenen Aktienkapitals zurückzukaufen, so dass der Eigenbestand des Unternehmens zusammen mit den zurückgekauften Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des ausgegebenen Aktienkapitals übersteigt. Die Aktien werden zu einem Preis erworben, der nicht mehr als 15% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien des Unternehmens während der fünf Börsentage unmittelbar vor dem Datum des Erwerbs liegt.

Die von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitgestellten Mittel dürfen den Gesamtbetrag der Gewinnrücklagen nicht überschreiten, und die Gesellschaft kann zur Finanzierung der Rückkäufe intern erwirtschaftete Mittel und/oder Bankkredite verwenden. Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder als eigene Aktien einbehalten oder als Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft ausgeschüttet oder weiterverkauft oder für die Zwecke oder im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms übertragen oder als Gegenleistung für den Erwerb übertragen oder für andere Zwecke verwendet, die der Minister per Verordnung vorschreiben kann.

Die Vollmacht erlischt an dem Tag, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder an dem Tag, an dem die Vollmacht in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.