Kaya Holdings, Inc.: Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. (OTCQB:KAYS)
meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere Kosten im Inland, teilt die Testergebnisse
des Produktionslaufs von Kaya FarmsTM für Haschischöl im Herbst 2019 mit und
äußert sich zu den Entwicklungen bei der Expansion von KAYS auf die internationalen
Cannabismärkte

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DGAP-News: Kaya Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges
Kaya Holdings, Inc.: Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings,
Inc. (OTCQB:KAYS) meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere
Kosten im Inland, teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya
FarmsTM für Haschischöl im Herbst 2019 mit und äußert sich zu den
Entwicklungen bei der Expansion von KAYS auf die internationalen
Cannabismärkte
20.11.2019 / 16:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. (OTCQB:KAYS)
meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere Kosten im Inland,
teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya FarmsTM für
Haschischöl im Herbst 2019 mit und äußert sich zu den Entwicklungen bei der
Expansion von KAYS auf die internationalen Cannabismärkte

FORT LAUDERDALE (FLORIDA) / ACCESSWIRE / 20. November 2019 / Kaya Holdings,
Inc. (OTCQB:KAYS) ("KAYS"), ein internationales Unternehmen, das Cannabis
für legale medizinischen Zwecke und zum Privatkonsum herstellt und
vertreibt, teilte heute mit, dass es gestern Nachmittag nach Börsenschluss
seinen Quartalsbericht durch das Formular 10-Q ("Formular 10-Q") für das am
30. September 2019 zu Ende gegangene Quartal bei der amerikanischen
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission) eingereicht hat.

Das Formular 10-Q enthält die Finanzergebnisse für die am 30. September 2019
zu Ende gegangenen Drei- und Neunmonatszeiträume, die Berichte über den
Produktionslauf von Kaya Farms(TM)-Haschischöl im Herbst 2019 und
Einzelheiten über die Entwicklungen bei der Neuausrichtung auf die
internationalen Cannabismärkte.

Finanzergebnisse für den am 30. September 2019 zu Ende gegangenen
Neunmonatszeitraum im Vergleich mit dem entsprechenden am 30. September 2018
zu Ende gegangenen Zeitraum: Die Umsatzerlöse gingen infolge unserer
Neuausrichtung auf die internationalen Märkte um ca. 15% zurück (721.000 US$
für die neun Monate bis zum 30. September 2019 gegenüber 850.000 US$ für
denselben Zeitraum im Jahr 2018), aber unsere betrieblichen Aufwendungen
gingen von 2.860.000 US$ auf 1.359.000 US$ zurück, während unser
Betriebsverlust für denselben Zeitraum von 2.367.000 US$ auf 975.000 US$
sank (dies stellt einen Rückgang von ca. 53% bei den betrieblichen
Aufwendungen und von ca. 60% beim Betriebsverlust für den am 30. September
2019 zu Ende gegangenen Neunmonatszeitraum im Vergleich zum selben Zeitraum
im Vorjahr dar). Zusätzlich reduzierte sich der Gesamtbetrag unseres
Zinsaufwands und des Aufwands für Schuldentilgung infolge des geringeren
Umfangs der eingegangenen Schulden von 2,37 Mio. US$ für den am 30.
September 2018 zu Ende gegangenen Neunmonatszeitraum auf 1,51 Mio. US$ für
den entsprechenden Zeitraum bis zum 30. September 2019. Die vollständigen
finanziellen Daten sowie die Stellungnahme und Analyse der Geschäftsleitung
finden Sie in unserem Formular 10-Q.

Testergebnisse des Produktionslaufs der Haschischölproduktion bei Kaya Farms
für Herbst 2019. Der Produktionslauf der Kaya
Farms(TM)-Haschischölproduktion im Herbst 2019 ergab fünf Sorten Haschischöl
mit einem Testergebnis eines Gesamt-Cannabinoidgehalts von über achtzig (80)
Prozent:

- Chem 91- 88,23%

- Golden Ticket- 82,02%

- Kaya Blend- 88,21%

- Lucky Monkey- 88,58%

- Strawberry Banana- 86,74%

(Anmerkung: Diese Konzentrate wurden von einem Drittunternehmen im
Vertragsanbau für Kaya Farms hergestellt, da wir noch auf die Erteilung der
Lizenz für unsere Produktionseinrichtungen warten.)

Entwicklungen bei unserer Expansion auf die internationalen Cannabismärkte.
Wie schon früher in einem aktuellen Bericht durch das bei der Securities and
Exchange Commission am 4. November 2019 eingereichte Formular 10-Q und die
zugehörige internationale Presseerklärung ("Formular 8-K") offengelegt, hat
KAYS eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, welche die Bedingungen
für den Erwerb einer Beteiligung von 50% an Greekkannabis, PC ("GKC") durch
seine neu gegründete Tochtergesellschaft Kaya Brands International, Inc.
("KBI")
festlegt. Bei GKC handelt es sich um ein in Athen ansässiges
Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau, die Verarbeitung
und den Export von medizinischem Cannabis bei der griechischen Regierung
beantragt hat und auf deren Erteilung wartet.

GKC beabsichtigt, seine Anlage zum Anbau bzw. zur Verarbeitung von Cannabis
auf einem schon ins Auge gefassten Grundstück außerhalb von Athen zu
errichten. Die Projektmanagement-Abteilung sieht 3 Entwicklungsphasen vor,
die jeweils 125.000 Quadratfuß (ca. 11.612 m²) für einen
Gewächshausanbau
unter künstlicher Verdunklung (,light-deprivation') umfassen. Jede Phase
soll 93.600 Pound (ca. 42.456 kg) erstklassiges medizinisches Cannabis
produzieren, mit einer angenommenen gesamten Projektkapazität von mindestens
280.000 Pound (ca. 127.005 kg) jährlich, die zum Vertrieb in ganz Europa und
auf anderen ausgewählten Märkten bestimmt sind. Als Mitglied der
Europäischen Union hat Griechenland einen ungehinderten Zugang zum
europäischen Markt.

Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als
Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf
Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten
das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50%
seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten
von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Absichtserklärung
vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab,
dass KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die Erstellung,
Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen Transaktionsdokumentation
zufriedenstellend abschließt und die endgültige Erteilung der Lizenz durch
die griechische Regierung erfolgt.

"Wir haben gerade eine erste Reise nach Athen in Zusammenhang mit dem Due
Diligence-Verfahren bezüglich des beabsichtigten Erwerbs einer Beteiligung
an GKC beendet", bestätigte William David Jones, KAYS Senior Advisor for
Business Development, Licensing and Financial Operations. "Während eines
Zeitraums von drei Tagen haben wir zahlreiche Meetings mit GKC (der
Geschäftsleitung, ihren Vertretern und dem technischen Projektberater)
durchgeführt und eine Vor-Ort-Überprüfung des Grundstücks, für das
der
Genehmigungsantrag gestellt wurde, vorgenommen. Außerdem haben wir uns mit
einem Mitglied der Landwirtschaftlichen Universität Athen getroffen, der an
der Ausarbeitung des Entwurfs für die griechischen Vorschriften zur
Genehmigung von Cannabis beteiligt war, und einen ehemaligen Minister der
griechischen Regierung konsultiert, der uns wertvolle Informationen zu
unserem Vorhaben und zur Zukunft des Cannabismarkts in Griechenland
mitteilte. Darüber hinaus haben wir uns mit den KAYS-Rechtsanwälten der in
Athen ansässigen Anwaltskanzlei von Dalakos Fassolis Theofanopoulos (
https://dftlaw.gr/) in Verbindung gesetzt, die uns über die nächsten
Schritte zum Abschluss der Due Diligence-Prüfung vor Beginn der finalen
Verhandlungsrunde mit GKC berieten."

"Die Absichtserklärung (MOU) setzt unsere strategische Neuausrichtung fort,
die mit unserem kanadischen Franchiseprogramm eingeleitet wurde", erklärte
Craig Frank, CEO von KAYS. "Wir haben uns dafür entschieden, unsere Pläne
für die Entwicklung im Inland zu verschieben, bis das Bundesrecht eine
zuverlässige und angemessene Expansion erlaubt. Bis dahin werden wir
internationale Geschäftschancen prüfen und diejenigen umsetzen, die zu
unserer koordinierten Strategie für internationales Wachstum passen. Mit
Griechenland beginnt eine neue Ära für KAYS."
Weitere Informationen über die MOU und die beabsichtigte Transaktion mit GKC
finden Sie in den eingereichten Formularen 8-K und 10-Q, die Sie auf
www.sec.gov einsehen können.

Über Kaya Holdings, Inc. und Kaya Brands International
( www.kayaholdings.com)

Kaya Holdings, Inc. ("KAYS") ist ein vertikal integriertes legales
Cannabisunternehmen, das hochwertige Cannabisprodukte für medizinische
Zwecke und zum Privatkonsum herstellt, vertreibt und/oder verkauft,
einschließlich Cannabisblüten, Konzentraten, Ölen und Extrakten, mit
Cannabis versetzter Lebensmittel, Topika und cannabisbasierter
Medizinprodukte. KAYS ist eine in den USA ansässige börsennotierte
Gesellschaft, die im OTCQB-Segment des Freiverkehrsmarkts unter dem Symbol
OTCQB:KAYS notiert ist.

Zu den Marken, die im Besitz von KAYS sind und von KAYS betrieben werden,
gehören die Marke Kaya Shack(TM) mit lizenzierten Läden zum Verkauf von
Marihuana für medizinische oder Genusszwecke ( www.kayashack.com) und die
Marke Kaya Farms(TM) mit Cannabisproduktions- und Verarbeitungsbetrieben.
Bei weiteren Kaya-Marken in den Kategorien Extrakte, Öle, Hanfzubereitungen
(Edibles), Topika, Zubehörartikel und cannabisbasierte Medizinprodukte ist
die Entwicklung abgeschlossen und diese stehen kurz vor der Markteinführung.

Bei Kaya Brands International, Inc. handelt es sich um eine
Tochtergesellschaft, die von KAYS als Sprungbrett für die
Expansionsbestrebungen im Ausland gegründet wurde.

Cannabisaktivitäten in den USA

Kaya Shack(TM)-Einzelhandelsgeschäfte für Cannabis

2014 war KAYS das erste börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten
Staaten, das eine Abgabestelle für medizinisches Marihuana besaß und
betrieb. Derzeit betreibt KAYS drei von der OLCC-lizenzierte Kaya Shack(TM)
Einzelhandelsgeschäfte für Marihuana, um den Markt in Oregon legal mit
Marihuana zu medizinischen und Genusszwecken zu beliefern.

Kaya Farms(TM)

Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion und medizinische
Cannabisprodukte in Eugene (Oregon): KAYS hat seine eigenen geschützten Kaya
Farms(TM)-Cannabissorten entwickelt, die es (zusammen mit Edibles und
anderen Cannabisderivaten) in seiner 12.000 Quadratfuß (1.114 m²) großen
Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion in Eugene (Oregon) anbaut
und produziert. Diese Anlage kann derzeit ca. 1.500 Pound (ca. 680 kg)
erstklassiges Cannabis jährlich produzieren, wobei diese Produktionsmenge
noch ausgebaut werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, den Raum
für die Herstellung von Ölen, Konzentraten, Extrakten, Edibles und
medizinischen Cannabisprodukten zu nutzen. KAYS nutzt die Anlage zur Zeit
nur in begrenztem Umfang, bis die Genehmigung zur Übertragung der
Produktions- und Verarbeitungslizenzen an KAYS durch die Oregon Liquor
Control Commission ("OLCC"), die in Oregon u.a. für die Regulierung des
Anbaus, der Produktion und des Verkaufs von legalem Cannabis zuständig ist,
erteilt wird.

Farm und Gewächshaus in Lebanon (Oregon): KAYS besitzt ein ca. 10,5 Hektar
großes Grundstück in Lebanon, Linn County, (Oregon), auf dem es eine 85.000
Quadratfuß (ca. 4.645 m²) große Kaya Farms(TM)-Gewächshausanlage für
Anbau
und Produktion errichten möchte. Bis dato hat KAYS die Baugenehmigungen von
Linn County erhalten und wird nach Erteilung der OLCC-Lizenz mit dem Bau
beginnen. Die Farm ist zur unmittelbaren Entwicklung vorgesehen und bietet
dem Unternehmen eine potenzielle zusätzliche Kapazität von über 100.000
Pound (ca. 45.359 kg) im Jahr, die erweitert werden soll, sobald der Export
von Oregon in andere US-Bundesstaaten und ins Ausland, wo die Nutzung von
Cannabis legal ist, erlaubt ist. Kaya Farms(TM) wird im Einklang mit
Handbüchern für den Anbau sowie für Compliance, Personalangelegenheiten und
Sicherheit betrieben.

Marken- und Produktentwicklung: Das Unternehmen unterhält eine Genbank mit
über 30 Cannabissorten und hat unter den Kaya-Markennamen auch verschiedene
Rezepturen von Edibles, Cannabisderivaten und Marihuanazigaretten geschützt.
Vorbehaltlich der Genehmigung unserer Produktions- und Verarbeitungslizenz
hat das Unternehmen Fortschritte bei der Entwicklung seiner Marken Kumba
Extracts(TM), Syzygy Extracts(TM), Pakalolo Juice Company(TM) und Kaya
Yums(TM) für Extrakte, Öle, Verdampferkartuschen, Getränke und eine Vielzahl
von Edibles erzielt. Die Marken kommen zu den vorgerollten Joints der Marke
Kaya Buddies(TM), den Kaya Gear(TM)-T-Shirts und den Really Happy
Glass(TM)-Accessoires hinzu, die schon in den Kaya Shack(TM)-Läden
erhältlich sind. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Finanzierungs- und
Lizenzierungsphase beabsichtigt KAYS, mit einem Rollout in mehreren
Bundesstaaten zu beginnen, der 2020 in dem Umfang geplant ist, in dem die
Rechtslage in den USA dies zulässt.

Internationale Cannabisaktivitäten - Kaya Brands International

Nach mehr als fünf Jahren an Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Anbau von
Cannabis innerhalb der strikten regulatorischen Auflagen einer
Aktiengesellschaft hat KAYS Kaya Brands International, Inc. ("KBI")
gegründet, um seine Erfahrung zu nutzen und in die Cannabismärkte weltweit
zu expandieren. Zu den aktuellen Aktivitäten und Initiativen von KBI
gehören:

Franchising in Kanada: KAYS hat Kanada für seine ersten internationalen
Verkaufsaktivitäten und den Betrieb von Shack(TM)-Franchisecannabisläden
ausgewählt. KAYS hat eine Gebietsvertretungsvereinbarung mit der Franchise
Academy (einer führenden kanadischen Unternehmensgruppe für
Franchiseentwicklung und Vertrieb) getroffen, um das Kaya Shack(TM)-Programm
für Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte in Kanada (dem einzigen G7-Land, das die
Produktion, den Verkauf und die Nutzung von Cannabis sowohl für medizinische
als auch für Genusszwecke auf nationaler Ebene legalisiert hat) umzusetzen.
Die Vereinbarung setzt sich (in Abhängigkeit von den Lizenz- und
Marktbedingungen) 75-100 Kaya Shack(TM)-Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte im
Rahmen eines mehrjährig angelegten Rollouts in ganz Kanada zum Ziel.

Die Franchise Academy ( http://www.franchiseacademy.ca) und ihr Gründer
Shawn Saraga sind Mitglied und nationaler Sponsor der Canadian Franchise
Association. Mit einer Branchenerfahrung von über 15 Jahren und dem
erfolgreichen Abschluss von über 700 Franchisevereinbarungen und
Mietverträgen in ganz Kanada verfügt die Franchise Academy über das Wissen,
die Kompetenz und das Engagement, um ausgewählte Franchisegeber beim
Einstieg in den kanadischen Markt zu unterstützen.

Darüber hinaus hat KAYS die in Toronto (Kanada) ansässige Anwaltskanzlei
Garfinkle Biderman, LLP damit beauftragt, die Franchise Disclosure Documents
und zugehörige Unterlagen für den Verkauf der Kaya
Shack(TM)-Cannabis-Franchisegeschäfte in Kanada zu erstellen. Wir gehen
davon, dass der Verkauf und die Vermittlung der Franchisegeschäfte in Kanada
in den nächsten 3-24 Monaten über die Bühne gehen werden. KAYS beabsichtigt,
sein Franchisegeschäft letztendlich auch auf die USA auszudehnen, sofern die
Vorschriften und Gesetzes dies erlauben.

Griechenland

KAYS hat eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, durch die eine
Grundsatzvereinbarung getroffen wird, wonach KBI eine Beteiligung von 50% an
Greekkannabis, PC ("GKC") erwirbt. GKC ist ein vor Kurzem gegründetes, in
Athen ansässiges Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau,
die Verarbeitung und den Export von medizinischem Cannabis bei der
griechischen Regierung beantragt hat und auf deren Erteilung wartet.

Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als
Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf
Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten
das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50%
seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten
von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Abschlusserklärung
vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab,
dass die KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die
Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen
Transaktionsdokumentation zufriedenstellend abschließt und die endgültige
Erteilung der Genehmigung durch die griechische Regierung erfolgt.

GKC beabsichtigt, seine Anlage zum Anbau bzw. zur Verarbeitung von Cannabis
auf einem schon ins Auge gefassten Grundstück außerhalb von Athen zu
errichten. Die Projektmanagement-Abteilung sieht 3 Entwicklungsphasen vor,
die jeweils 125.000 Quadratfuß (ca. 11.612 m²) für einen
Gewächshausanbau
unter künstlicher Verdunklung (,light-deprivation') vorsehen. Jede Phase
soll 93.600 Pound (ca. 42.456 kg) erstklassiges medizinisches Cannabis
produzieren, mit einer angenommenen gesamten Projektkapazität von mindestens
280.000 Pound (ca. 127.005 kg) jährlich, die zum Vertrieb in ganz Europa und
auf anderen ausgewählten Märkten bestimmt sind.

Als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug
auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere
Angelegenheiten durch KBI hat GKW KBI eine Option gewährt, eine 50%ige
Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den
Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt
werden). Die Vereinbarung unterliegt noch der Due Diligence-Prüfung durch
KBI und der endgültigen Erteilung der Lizenz durch die griechischen
Behörden.

KAYS und KBI werden in Griechenland durch die Athener Anwaltskanzlei Dalakos
Fassolis Theofanopoulos ( https://dftlaw.gr/) vertreten. Die Kanzlei kann
auf eine langjährige und angesehene Rechtspraxis zurückblicken und hat ein
umfassendes internationales Netz von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen
Anwaltskanzleien weltweit aufgebaut.


Wichtige Offenlegung: KAYS beabsichtigt die Umsetzung seiner mitgeteilten
Geschäftsziele im Einklang mit dem derzeitigen Rechtsverständnis
hinsichtlich der einzelstaatlichen und örtlichen Gesetze und der
Vollstreckungspolitik und -prioritäten auf Bundesebene in Bezug auf
Marihuana. Potenzielle Investoren und Aktionäre werden darauf hingewiesen,
dass KAYS und MJAI vor einer Umsetzung eines Teils ihres Geschäftsplans
(einschließlich u.a. Genehmigungsanträgen für den Anbau, den Vertrieb oder
Verkauf von Marihuanaprodukten, der Durchführung der obigen Aktivitäten oder
des Erwerbs von bestehenden Betrieben zur Herstellung bzw. zum Verkauf von
Cannabis) einen Rechtsanwalt konsultieren. Die Rechtsberatung des Anwalts
hinsichtlich spezifischer Aktivitäten von KAYS, Rechtsverfahren auf bundes-,
einzelstaatlicher oder örtlicher Ebene oder Änderungen bei der Politik der
Bundesregierung und/oder staatlichen und örtlichen Gesetzen können sich
negativ auf die Geschäftsaktivitäten und den Shareholder Value auswirken.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete
Aussagen" eingestuft werden können und üblicherweise Begriffe wie "glauben",
"schätzen", "beabsichtigen", "erwarten" oder vergleichbare Ausdrücke
enthalten. Diese Aussagen werden gemäß den Safe Harbor-Bestimmungen des
US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 gemacht.
Zukunftsgerichtete Aussagen bergen Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die zu solchen
Abweichungen führen oder beitragen können, sind u.a. die Akzeptanz der
aktuellen und zukünftigen Produkte des Unternehmens auf dem Markt, die
Fähigkeit des Unternehmens, effektive neue Produkte zu entwickeln und die
Genehmigungen der Aufsichtsbehörden für diese Produkte zu erhalten,
Wettbewerbsfaktoren, die Abhängigkeit von Drittlieferanten sowie andere
Risiken, die in den regelmäßig vom Unternehmen bei der
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten
Berichten aufgeführt werden. Durch die Mitteilung dieser zukunftsgerichteten
Aussagen übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen nach
dem Veröffentlichungsdatum durch Korrekturen oder Änderungen zu
aktualisieren.
Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Investor
Relations unter der Telefonnr.: 561-210-7664


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