AB “Ignitis gamyba” hat eine Zusatzvereinbarung zu dem am 31. Dezember 2021 mit dem Übertragungsnetzbetreiber LITGRID AB abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Insellösungen im Jahr 2022 (im Folgenden – der Vertrag) abgeschlossen. Gemäß dem abgeschlossenen Vertrag wird der Übertragungsnetzbetreiber nach der Bewertung eines möglichen Bedarfs an operativen isolierten Regimeleistungen das Unternehmen anweisen, die ununterbrochene Stromerzeugung im Voraus gemäß dem vorgesehenen Stromerzeugungsplan vorzubereiten. Nach der Bestellung verpflichtet sich das Unternehmen gemäß den Regeln für Stromnetze, den bestellten Erzeugungsplan gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen auszuführen und die erforderliche Erdgasmenge zu erwerben. Der Verkaufspreis für den vertragsgemäß erzeugten Strom entspricht den Bestimmungen des Vertrages. Die im Vertrag mit dem ÜNB bestellte zu erzeugende Gesamtstrommenge beträgt ca. 0,5 TWh. Für die Erzeugung der geforderten Strommenge werden ca. 1,1 TWh Erdgas benötigt. Artikel 461.15 der Regeln über das Stromnetz, die durch die Verordnung Nr. 1-116 des Energieministers vom 18. Juni 2012 genehmigt wurden, sieht vor, dass die Kosten der Brennstofflagerung, des Transports, der Verwahrung, des Markthandels und andere damit verbundene Kosten entsprechend dem Umfang der isolierten Dienstleistungen des Regimes vergütet werden.