IRW-PRESS: Madison Metals Inc. : Madison Metals leitet Bohrprogramm auf dem Uranprojekt Khan in
Namibia (Afrika) ein

TORONTO, ON - 22. Mai 2024 / IRW-Press / Madison Metals Inc. (Madison oder das Unternehmen) (CSE:
GREN) (OTCQB: MMTLF) (FWB: 4EF0) freut sich bekannt zu geben, dass das erste Bohrprogramm 2024 auf
dem unternehmenseigenen Projekt Khan bei Madison West in der äußerst aussichtsreichen
Uranregion Erongo in Namibia aufgenommen wurde. 
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Foto 1: Die Arbeiten auf dem Uranprojekt Khan von Madison in Namibia sind im Gange. 22. Mai 2024.

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Foto 2: Die Arbeiten auf dem Uranprojekt Khan von Madison in Namibia sind im Gange. 22. Mai 2024.

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Foto 3: Die Arbeiten auf dem Uranprojekt Khan von Madison in Namibia sind im Gange. 22. Mai 2024.


Die Bohrungen werden sich auf die abgegrenzten Bereiche konzentrieren, die in der Pressemeldung
von Madison vom 18. April 2024 bekannt gegeben wurden. Das Unternehmen wird die Ergebnisse nach
Bedarf und nach vollständiger Analyse veröffentlichen.

Qualifizierte Sachverständige

Mary Barton, Professional Natural Scientist (SACNASP) und eine qualifizierte Sachverständige
im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 (NI 43-101) Standards of Disclosure for Mineral
Projects für ML86A, hat die technischen Informationen in dieser Pressemeldung geprüft,
verifiziert und genehmigt. 

Über Madison Metals Inc. 

Madison Metals Inc. (CSE: GREN) (OTCQB: MMTLF) (FWB: 4EF0) ist ein aufstrebendes Bergbau- und
Explorationsunternehmen, das sich auf die nachhaltige Uranförderung in Namibia und Kanada
konzentriert. Mit über 50 Jahren Erfahrung im Bergbau, 22 Jahre davon in Namibia, verfügt
das Führungsteam über das nötige geologische und finanzielle Know-how sowie eine
Erfolgsbilanz bei der Schaffung von Shareholder Value.

Weitere Informationen über Madison Metals Inc. finden Sie unter madisonmetals.ca und auf dem
SEDAR+ Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Duane Parnham
Executive Chairman & CEO
Madison Metals Inc.
+1 (416) 489-0092
ir@madisonmetals.ca 

Medienanfragen:
Adam Bello
Manager, Media & Analyst Relations
Primoris Group Inc.
+1 (416) 489-0092
media@primorisgroup.com

Ansprechpartner für Anleger in Europa:
Florian Munsch
Euroswiss Equity Group
+49 1575 5821793
media@euroswiss.group

Weder die Canadian Securities Exchange noch die CIRO übernehmen die Verantwortung für
die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden kanadischen
Wertpapiergesetze. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen unter anderem Aussagen über
die geplanten zukünftigen Explorationen und Bohrungen von Madison.

Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen wie plant, erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, Budget,
Zeitplan, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, setzt fort, antizipiert oder antizipiert nicht
oder glaubt oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, dass bestimmte
Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse können, könnten, würden, werden, oder werden
ergriffen, auftreten oder erreicht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf bestimmten
Annahmen und anderen wichtigen Tatsachen, die, wenn sie nicht zutreffen, dazu führen
könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens
wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen
Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf
zahlreichen Annahmen über gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategien und
das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird.

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
enthaltenen abweichen, gehören unter anderem: das globale Wirtschaftsklima, der Wettbewerb, der
Arbeitskräftemangel und unvorhergesehene Ausgaben des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen wichtigen Faktoren, die
dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen
oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denen abweichen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, einschließlich aber
nicht beschränkt auf: Versäumnisse des Unternehmens oder seiner Vertragspartner bei der
Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen von Vereinbarungen; unvorhergesehene
Verzögerungen bei Bohrungen, wie in dieser Pressemitteilung beschrieben; die Auswirkungen der
COVID 19-Pandemie auf die Aktivitäten des Unternehmens und die Wirtschaft im Allgemeinen; die
Auswirkungen der Erholung nach der COVID 19-Pandemie und deren Auswirkungen auf Edelmetalle; der
Erhalt notwendiger Genehmigungen; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche,
wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unwägbarkeiten; Unfälle, Arbeitskonflikte und
Engpässe; Umweltrisiken und andere Risiken der Bergbaubranche.

Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen
könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die
Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert
werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und
zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können.
Dementsprechend sollten sich die Leser nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.


Weitere Informationen zu diesen und anderen Risiken finden Sie in den bei den kanadischen
Wertpapieraufsichtsbehörden eingereichten Unterlagen, die auf der SEDAR+-Profilseite des
Unternehmens unter www.sedarplus.ca abrufbar sind. Das Unternehmen lehnt jegliche Verpflichtung ab,
diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sofern dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
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