Manz AG

Reutlingen

- ISIN DE000A0JQ5U3 -

Ergänzung von Punkt 4 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

Punkt 4 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) wird durch den folgenden Beschlussvorschlag ergänzt.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernab- schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschus- ses - vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Cor- porate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht ("CSRD-Umsetzungs- gesetz") zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der Gesellschaft für das Ge- schäftsjahr 2024 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat den Beschluss nur zu vollziehen, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu er- stellender Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend extern durch einen von der Haupt- versammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 EU-Abschluss- prüferverordnung ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Ab- schlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Erläuterung der Ergänzung des Tagesordnungspunkts 4

Mit der Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die anste- hende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht berücksichtigt, wonach kapitalmarktorientierten Gesellschaften im Sinne des

  • 264d HGB bereits für das Geschäftsjahr 2024 eine Pflicht zur Erstellung eines Nach- haltigkeitsberichts obliegen soll. Der Nachhaltigkeitsbericht wird als Teil des zusammen- gefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern dann zukünftig verpflich-

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tender Prüfungsgegenstand im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Er- langung begrenzter Sicherheit sein. Hierfür soll aus Gründen der Prüfungskontinuität die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer des Nachhal- tigkeitsberichts 2024 bestellt werden.

Im Einzelnen:

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verord- nung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Ge- schäftsjahre ihren (Konzern-) Lagebericht um einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des je- weiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-) Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit müssen Unternehmen, die wie die Manz AG bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung im Sinne des § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist angesichts des aktuellen Stands des Gesetzgebungsverfahrens da- von auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) verabschieden und das CSRD-Umset- zungsgesetz bis zum Ende des Jahres 2024 in Kraft treten wird.

Es wird daher vorgeschlagen, in der ordentlichen Hauptversammlung 2024 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts 2024 zu bestellen. Wirtschaftsprüfer der Baker Tilly GmbH

  • Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben bereits den Nachhaltigkeitsbericht 2023 in Form des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der Manz AG für das Geschäftsjahr 2023 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Si- cherheit unterzogen und am 31. Mai 2024 den im Nachhaltigkeitsbericht 2023 wieder- gegebenen Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers erteilt.

Der Beschluss soll jedoch nur im Wege der Beauftragung durch den Aufsichtsrat durch- geführt werden, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Reutlingen, im Juni 2024

Manz AG

Der Vorstand

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