Jahresabschluss

MeVis Medical Solutions AG 2019 /2020

Jahresabschluss 2019/2020

INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT DES VORSTANDS .....................................................................................................................

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BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020.............................................

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE BERICHT)...................

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DIE MEVIS AKTIE.........................................................................................................................................

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LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020 .........................................................................

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Vorbemerkung ............................................................................................................................................

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Grundlagen der Gesellschaft ......................................................................................................................

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Organisation.............................................................................................................................................

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Geschäftstätigkeit ....................................................................................................................................

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Forschung und Entwicklung .....................................................................................................................

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Wirtschaftsbericht .......................................................................................................................................

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Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen ....................................................

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Geschäftsverlauf ......................................................................................................................................

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Ertragsentwicklung...................................................................................................................................

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Ergebnisverwendung ...............................................................................................................................

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Investitionen.............................................................................................................................................

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Vermögens- und Finanzlage ....................................................................................................................

24

Steuerungssystem ...................................................................................................................................

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Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren......................................................................................................

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Gesamtaussage.......................................................................................................................................

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Angaben nach 289a Abs. 1 und erläuternder Bericht des Vorstands .........................................................

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Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) ....................................................................................

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Vergütungsbericht.......................................................................................................................................

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Chancen- und Risikobericht........................................................................................................................

29

Rechnungslegung und Abschlussprüfung...................................................................................................

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Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem............................

35

Prognosebericht..........................................................................................................................................

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BILANZ .........................................................................................................................................................

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG........................................................................................................

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KAPITALFLUSSRECHNUNG.......................................................................................................................

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EIGENKAPITALSPIEGEL ............................................................................................................................

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ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020 ...................................................................................

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.................................................................................................

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Erläuterungen zur Bilanz.............................................................................................................................

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Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .......................................................................................

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Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung .....................................................................................................

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Sonstige Angaben.......................................................................................................................................

49

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (ANLAGENSPIEGEL).......................................................

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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS ........................................

57

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)........................................................

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DISCLAIMER ................................................................................................................................................

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FINANZKALENDER 2020/2021....................................................................................................................

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Jahresabschluss 2019/2020

VORWORT DES

VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionäre, verehrte Kunden und

Geschäftspartner, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Geschäftsjahr 2019/2020 war für MeVis, trotz der weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie, ein aus unserer Sicht erfolgreiches Jahr. Der Umsatz sank im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß, wobei sich die Zusammensetzung des Umsatzes nur leicht verschoben hat. So hat sich das Lizenzgeschäft gegenüber dem Vorjahr als stabil dargestellt; gleichzeitig sind das Wartungsgeschäft und die Entwicklungsdienstleistungen er- wartungsgemäß zurückgegangen. Bei leicht gestiegenen Kosten hat sich das Ergebnis nach Steuern rückläufig, aber immer noch zufriedenstellend entwickelt.

Zu den Finanzkennzahlen im Detail:

Der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 belief sich auf € 17,1 Mio. (gegenüber € 18,1 Mio. im Geschäftsjahr 2018/2019). Die Umsatzerlöse entfallen zu 31 % (i. Vj. 29 %) auf den Umsatz aus Lizenzerlösen von € 5,3 Mio. (i. Vj. € 5,3 Mio.), zu 36 % (i. Vj. 38 %) auf den Umsatz mit Wartungsverträgen (Software-Service- Verträgen) von € 6,2 Mio. (i. Vj. € 6,9 Mio.) sowie zu 33 % (i. Vj. 33 %) auf den sonstigen Umsatz von € 5,6 Mio. (i. Vj. € 5,9 Mio.). Die Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die erwartungs- gemäß gesunkenen Wartungserlöse mit dem Kunden Hologic zurückzuführen sowie auf die gesunkenen Erlöse bei den Entwicklungsdienstleistungen mit dem Kunden Varian Medical Systems.

Die Ergebnisse sind nach wie vor zufriedenstellend. So konnte in 2019/2020 ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von € 5,8 Mio. erwirtschaftet werden, gegenüber € 8,2 Mio. in 2018/2019. Die EBIT-Marge hat sich mit 34 % gegenüber dem Vorjahreswert von 45 % entsprechend verschlechtert.

Durch die steuerliche Organschaft sind im abgelaufenen Geschäftsjahr, identisch zum Vorjahr, nur geringe Er- tragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio. angefallen.

Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019/2020 ein Ergebnis nach Steuern von € 5,7 Mio. (33 % Marge), gegenüber € 8,1 Mio. (45 % Marge) in 2018/2019. Der Gewinn in Höhe von T€ 5.704 wird aufgrund des Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Wir konnten den Wandel in unserer MeVis Geschäftsstruktur positiv fortsetzen. Der Rückgang des Bereichs Digitale Mammographie wird uns weiterhin begleiten, bedingt durch die Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Hologic. Die Digitale Mammographie trägt aber immer noch mit 58 % den größten Anteil am Gesamtumsatz von MeVis bei.

Die Entwicklungsdienstleistungen haben sich im letzten Geschäftsjahr erwartungsgemäß entwickelt, insbeson- dere in gemeinschaftlichen Projekten mit Varian Medical Systems und der Varex Imaging Corporation. Wir ar- beiten hier gemeinschaftlich an medizinischen und industriellen Softwareapplikationen, die sowohl die Bildak- quisition als auch die Bildnachbearbeitung betreffen.

Darüber hinaus haben wir einen stärkeren Fokus auf die Erweiterung unserer Kompetenz im Bereich der künst- lichen Intelligenz (KI) gelegt. Das Thema und die Funktionalität künstlicher Intelligenz wird immer mehr Einzug in unser Produktportfolio halten.

Das Neugeschäft mit unseren Produkten für das Lungenkrebsscreening hat in 2019/2020 leider etwas an Fahrt verloren. Die positive Nachfrage nach den Produkten hat sich nicht geändert, leider sind aber Installationen der Software in den Krankenhäusern im letzten Jahr, bedingt durch Kapazitätsengpässe, zurückgestellt worden.

Im Markt unseres historischen Kerngeschäfts mit medizinischen Softwarelösungen, ist weiterhin ein nachhalti- ger Trend zu erkennen, die bestehende IT-Landschaft in eine Workflow-basierte Gesamtlösung zu integrieren. Das macht es für uns schwieriger mit unserer dedizierten Workflow- und Diagnostiksoftware einen Mehrwert zu bieten. Hier wird es immer mehr von Bedeutung sein, dass wir es schaffen, unsere Angebote im Bereich der

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Cloudbasierten Systeme, Software as a Service (SaaS), Imaging-Module, Dienstleistungen und Künstliche In- telligenz Technologie auszubauen und weiter zu kommerzialisieren.

Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird nun, mit einem zum Vorjahr deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,0 Mio. bis € 15,5 Mio. gerechnet. Neben dem erneut erwarteten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden sinkende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet, da im Vergleich zu 2019/2020 weniger Entwicklungsdienstleistungen erbracht werden. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird ein Rückgang auf € 3,5 Mio. bis € 4,0 Mio. erwartet. Der prognostizierte Umsatzrückgang ist, bei einem voraus- sichtlich ausgeglichenen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, der wesentliche Treiber für den EBIT Rück- gang. Mögliche Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie haben bei der Budgeterstellung eine Rolle ge- spielt. Es ist sehr schwierig mögliche Auswirkungen zu bewerten.

Durch die Corona-Pandemie befinden wir uns aktuell alle immer noch in einer für uns sehr ungewohnten Zeit. Die Pandemie hat MeVis, wie weltweit viele andere Unternehmen auch, vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Die Folgen auf unsere zukünftige Geschäftsentwicklung sind in Gänze immer noch nicht absehbar. Die Auswirkungen der Krise auf die Welt jedoch sind beachtlich. Die Pandemie bestimmt und verändert weiterhin unsere Lebens- und Arbeitsumstände: Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, Dienstreisen finden seit ca. 1 Jahr nicht mehr statt, der persönliche Kontakt zu Kunden oder Partnern ist nur noch virtuell möglich und Veranstaltungen und Messen wurden abgesagt oder finden nun virtuell statt.

Auch in diesem Jahr werden wir, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, unsere geplante ordentliche Hauptversammlung am 24. März 2021 als virtuelle Hauptversammlung, ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abhalten. Aber wir hoffen sehr, dass wir unsere Aktionäre im nächsten Jahr wieder auf einer Präsenzveranstaltung begrüßen dürfen.

Für ihr erneut außerordentliches Engagement während des gesamten Geschäftsjahres 2019/2020 und die wei- teren Anstrengungen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern, bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern im Unternehmen sehr herzlich. Bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären möchte ich mich für ihr Vertrauen bedanken.

Marcus Kirchhoff

Vorstand

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BERICHT DES AUFSICHTSRATS

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Geschäftsjahr 2019/2020 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben den Vorstand beratend begleitet und überwacht. Der Vorstand unter- richtete den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die ak- tuelle Ertragssituation, mögliche Risiken, die Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats basierten auf den Berich- ten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die eingehend geprüft wurden. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2019/2020 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in engem Kontakt mit dem Vorstand und beriet hinsichtlich Strategie, Planung und Geschäftsentwicklung. Sie informierte sich darüber hin- aus über die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte sie die übrigen Auf- sichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten während des Berichtszeitraums durchgängig Frau Kimberley Ho- neysett (Vorsitzende) und Herr Matthew Lowell an. Herr Clarence Verhoef (stellvertretender Vorsitzender) hat sein Mandat aus persönlichen Gründen zum 23. September 2020 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsge- richts Bremen wurde Herr Sunny Sanyal, Chief Executive Officer der Varex Imaging Corporation, mit Wirkung zum 24. September 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Er wurde vom Aufsichtsrat zum stellvertreten- den Vorsitzenden gewählt. Sein Amt erlischt mit der in 2021 vorgesehenen Neuwahl des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung. Ausschüsse wurden nicht gebildet.

Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Änderungen: Herr Marcus Kirchhoff leitet die Gesellschaft als Allein- vorstand.

ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2019/2020 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in vier ordentli- chen Sitzungen. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-,Finanz-, und Vermö- genslage der Gesellschaft, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Ge- sellschaft daraus ergeben. Ein weiterer Fokus lag auf dem Ausbau bestehender bzw. dem Aufbau neuer Kun- denbeziehungen und der Erweiterung des Produktportfolios, die Zusammenarbeit im Produktbereich mit Lösun- gen von Varex und auch der Ausbau im Bereich künstliche Intelligenz. Eine besondere Herausforderung lag insbesondere im zweiten Halbjahr in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie und deren mögliche Auswirkun- gen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.

Die Sitzung am 15. Januar 2020 hatte die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführten Abschlussprüfung zum Schwerpunkt. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers teilgenommen und dem Auf- sichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Jahresabschluss wurde im Anschluss an die Sitzung vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurde die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die ursprünglich als Prä- senzversammlung für den 19. März 2020 geplant war, einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung.

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Die Sitzung vom 19. März 2020 fand aufgrund der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie als Vi- deokonferenz statt. Der Vorstand berichtete ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft ein- schließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts. Der Aufsichtsrat prüfte in dieser Sitzung die Effizienz seiner Tätigkeit anhand eines Fragebogens bzw. nahm eine Selbstbeurteilung vor. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht des Vorstands zu dessen kurzfristig anberaumten Maßnahmen, wie z.B. die Ausdehnung der Homeoffice-Regelungen zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich einig, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den wirtschaftli- chen Überlegungen höchste Priorität hat. Der Aufsichtsrat nahm darüber hinaus die Entscheidung des Vor- stands die ordentliche Hauptversammlung abzusagen und diese zu einem späteren Zeitpunkt virtuell durchzu- führen zustimmend zur Kenntnis.

In der Sitzung vom 8. Juli 2020, die ebenfalls als Videokonferenz stattfand, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate. Der Vorstand berichtete über die Hauptversammlung der Gesellschaft, an der der Aufsichtsrat ausnahmsweise nicht teilgenommen hatte, da die Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung stattgefunden hat. Des Weiteren wurden die bestehenden Geschäftsbeziehungen erör- tert sowie neue Projekte im Bereich der künstlichen Intelligenz und weitere innovative Geschäftsideen vorge- stellt. Wie auch in der letzten Sitzung wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft besprochen. Hierzu wurden eingehend die durch die Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Herausforderun- gen, die ergriffenen Maßnahmen, sowie mögliche Szenarien der zukünftigen Entwicklung erörtert.

In der Sitzung vom 28. September 2020, die ebenfalls wiederum als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und über die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäfts- plans für das Geschäftsjahr 2020/2021 im Vordergrund. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Ge- schäftsjahr 2020/2021 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.

CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführli- che Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich der Angaben zu § 289f HGB, der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abge- gebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2020 ist der Erklärung zur Unternehmensführung im vorliegenden Jahresabschluss zu entnehmen bzw. auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht auf.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ei- genverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neue- rungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prü- fung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.

JAHRESABSCHLUSS

Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und La- gebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde durch den von der Haupt- versammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 sind dem Aufsichtsrat vom

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Vorstand zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht rechtzeitig zugeleitet und vom Aufsichtsrat ge- prüft worden. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. Januar 2021 wurden der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 eingehend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hatte Gelegenheit zur Rücksprache mit dem Abschlussprüfer, der an der Sitzung teilnahm. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB zum

30. September 2020 und hat ihn im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.

DANK

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem ausgeschiedenen Mitglied Clarence Verhoef ganz herzlich für seinen Einsatz zum Wohle der Gesellschaft und wünscht ihm alles Gute für seine Zukunft.

Der Aufsichtsrat bedankt sich außerdem beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den persönlichen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2019/2020 und bei den Aktionärinnen und Aktionären für das der MeVis Medical Solutions AG entgegengebrachte Vertrauen.

Für den Aufsichtsrat

Kimberley E. Honeysett (Vorsitzende)

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

(CORPORATE GOVERNANCE BERICHT)

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB haben wir mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst. Sie ist sogleich Bestandteil des Lageberichts und beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), relevante Anga- ben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf den Internetseiten unter www.mevis.de/investor-relati- ons/corporate-governance/zugänglich gemacht.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2019 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den in der Erklärung vom 9. September 2019 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen.

Für den Zeitraum ab dem 9. September 2020 erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) mit folgenden Ausnahmen entspricht und in Zukunft entsprechen wird:

C.1 Satz 5, C.6, C.9, C.10 Satz 2 Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Seit der letzten Aufsichtsratswahl sind alle Auf- sichtsratssitze mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Zudem besteht zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der Gesellschaft ein Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von C.1 Satz 5, C.6, C.9, C.10 Satz 2 DCGK keine Mitglieder an, die unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehr- heitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemes- sen.

D.2 bis D.5, D.11, C.10 Satz 1 Ausschüsse des Aufsichtsrats und Zusammenarbeit mit dem Abschluss- prüfer

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet in Abweichung von D.2 Satz 1 auf die Bildung von fachlich qualifi- zierten Ausschüssen. Insbesondere ist in Abweichung von D.3 und D.5 bislang weder ein Prüfungsausschuss noch ein Nominierungsausschuss gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derar- tiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsrats- größe (drei Mitglieder), die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. Demnach erfolgt in Abweichung von D.2 Satz 2 auch keine Nennung der Ausschussmitglieder in der Erklärung zur Unter- nehmensführung. Zudem gibt es in Abweichung von D.4 keinen Prüfungsausschussvorsitzenden, so dass in- soweit auch die Empfehlung C.10 Satz 1 keine Anwendung finden kann. In Abweichung von D.11 findet eine regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung nicht durch einen Prüfungsausschuss, sondern durch den Aufsichtsrat selbst statt.

F.2 Transparenz und externe Berichterstattung

Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresfinanzbericht und den Halbjahresfinanzbericht ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden gesetzli- chen Vorgaben für ausreichend.

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G.1, G.3, G.6 bis G.11, G.13 Satz 1 Vergütung des Vorstands

G.1 und G.6 bis G.11 enthalten Empfehlungen zur variablen Vergütung, von denen abgewichen wird, da die Gesellschaft dem Vorstand keine variable Vergütung gewährt. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, zum Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütungskomponente abzuschaffen. Das alleinige Vorstands- mitglied der Gesellschaft ist zugleich Mitglied des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhält das Vorstandsmitglied eine am Konzernerfolg orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indi- kator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung nicht mehr sinnvoll erscheint.

In Abweichung von G.3 sieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen davon ab, eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranzuziehen, da aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe nur schwer möglich ist.

Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen ist in Abweichung von C.13 Satz 1 derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.

G.17 Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden kön- nen.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwa- chungsorgan gekennzeichnet ist.

DER VORSTAND UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wert- schöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vor- stand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff. Sein Vertrag wurde nach dem Bilanzstichtag verlängert bis März 2026. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2025 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.

Mitglied des Vorstands soll nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder ist daher bei ihrer Bestellungsdauer entsprechend zu berücksichtigen.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen des Vorstands wer- den grundsätzlich protokolliert. Mindestens einmal monatlich finden interne Abstimmungen zwischen dem Vor- stand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.

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Eine langfristige Nachfolgeplanung erfolgt durch regelmäßige Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Behandlung des Themas im Gremium. Dabei werden Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglich- keiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie mögliche Nachfolgen beraten, sollte es notwendig sein.

DER AUFSICHTSRAT UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindes- tens zweimal im Halbjahr. Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantwortet Fragen der Aufsichtsrats- mitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Zu bestimmten The- men tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und über- prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Als Diskussionsgrundlage dient hierzu ein unternehmensspezifischer Fragebogen, der die für eine Selbsteinschätzung wesentlichen As- pekte abdeckt, wie u.a. der Ablauf und die Organisation von Sitzungen, der Umfang von Vorlagen sowie Infor- mationsflüsse. Die Ergebnisse aus dem Fragebogen und die Verbesserungsvorschläge werden offen diskutiert.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ei- genverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neue- rungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prü- fung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.

Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres.

KOMPETENZPROFIL DES AUFSICHTSRATS UND KONKRETE ZIELE FÜR DIE ZUSAMMEN- SETZUNG

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und benennt konkrete Ziele für seine Zusammensetzung:

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fach- lichen Erfahrungen verfügen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erfor- derlichen Kompetenzen besitzen muss, sondern sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzel- nen Mitglieder ergänzen können. Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll sich aus Persönlichkei- ten zusammensetzen, so dass er in seiner Gesamtheit ein Kompetenzspektrum zur Verfügung stellt, um eine umfassende und effektive Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der MeVis Medical Solutions AG zu gewährleisten. Dabei soll jedes Aufsichtsratsmitglied den zur ordnungsgemä- ßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können.

Wesentliche Kompetenzfelder sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats:

Unternehmensführung/Management

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung im Management und/oder der Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens ha- ben. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse der Grundzüge aus Bilanzierung, Risikomanagement, interne Kon- trollmechanismen, Compliance und regulatorischen, rechtlichen Themen.

Branchenerfahrung

Die MeVis Medical Solutions AG ist tätig im Bereich der Softwareentwicklung in der Medizintechnik. Dem Auf- sichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Kenntnisse oder berufli- chen Erfahrungen ein ausreichendes Verständnis in diesem Bereich besitzen.

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Internationalität

Die MeVis Medical Solutions AG ist international tätig. Deshalb soll dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Ausbildung und / oder beruflicher Erfahrung einen besonderen Bezug zu internationalen Märkten haben bzw. über Erfahrung im Management von internationalen Gesellschaf- ten / Organisationen verfügen.

Finanzkenntnisse

Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über Finanzkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Rechnungs- wesen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, verfügen. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied an- gehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt gemäß §100 Abs. 5 AktG.

Corporate Governance/Recht/Compliance

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern hat für die MeVis Medical Solutions AG höchste Priorität. Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Corporate Governance, der Compliance und Compliance Management Systeme verfügen und ein Verständ- nis für relevante rechtliche Fragestellungen mitbringen.

Kapitalmarkt

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotiertem Unternehmen, soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Kenntnisse über den Kapitalmarkt und in der Kapitalmarktkommunikation verfügen. Der Aufsichtsrat soll so auch auf das gesteigerte Kommunikationsbedürfnis des Kapitalmarkts rea- gieren können.

ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen festgelegt:

  • Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.
  • Der Aufsichtsrat soll sich zu mindestens 30 % aus Frauen und 30 % aus Männern zusammensetzen.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ange- hört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahr- nehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft an- gehören.

In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Die aktuelle Zusammensetzung ent- spricht somit dem beschlossenen Kompetenzprofil und den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat derzeit aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabfüh- rungsvertrag zwischen der Gesellschaft, als beherrschtem Unternehmen, und der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mit- glieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

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UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Des Weiteren sind für die Gesellschaft, als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich, u.a. die gesetz- lichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der europäischen Richtlinie über Medizinpro- dukte (Richtlinie 93/42/EWG), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), des Australian Therapeutic Goods Act (TGA), der Koreanischen Good Manufacturing Practice (KGMP) und des US-amerika- nischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgebend. Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unterneh- mensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagement der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Her- stellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsun- terstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Darüber hinaus besteht für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft eine Zertifizierung der DQS Medizinprodukte GmbH in den oben genannten Bereichen nach EN ISO 13485:2016 gemäß MDSAP Audit Model Edition 2 (für Australien, Canada, USA).

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamori- entierte Zusammenarbeit.

Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifika- tion von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 35 %. Dabei sind 33 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach haben wir zu diesem Zeitpunkt unser Ziel erreicht, bis Ende 2020 mindestens 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Wir streben an zukünftig bzw. bis Ende 2025 50 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen

VERGÜTUNG DER GREMIEN

Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütung für den Vorstand offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Demnach wird keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht in- dividualisiert ausgewiesen.

Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Ver- gütungsbericht im Anhang im Einzelnen dargestellt.

TRANSPARENZ

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.

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Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts und Halbjahresfinanzberichts erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im General Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht.

Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchs- verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwick- lungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Bis einschließlich 2020 hat die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teil- genommen. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

COMPLIANCE

Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System. Die Verantwortung dafür obliegt der/dem Compliance-Beauftragten, der di- rekt an den Vorstand berichtet.

Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtli- nie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftrag- ten beraten lassen.

Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechts- verstöße im Unternehmen zu geben.

HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informa- tionen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmensweb- seite zur Verfügung gestellt.

RISIKOMANAGEMENT

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risi- kocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmä- ßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausfüh- rungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht im Jahresfinanzbericht entnehmen.

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RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht und Halbjahresfinanzbericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Quartalsbe- richte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020, die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 2019/2020 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Ab- schlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde ebenfalls durch die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprü- fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

DIRECTORS' DEALINGS

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Direc- tors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder da- mit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalen- derjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die Gesellschaft veröffentlicht diesbezügliche Mitteilungen unverzüglich auf der Homepage. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhal- ten. Zum Bilanzstichtag halten weder das Mitglied des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.

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DIE MEVIS AKTIE

STAND 30.09.2020

ISIN / WKN / Ticker Symbol

DE000A0LBFE4 / A0LBFE / M3V

Branchenzuordnung

Software / Medizintechnik

gez. Grundkapital

€ 1.820.000,00

Anzahl der Aktien

1.820.000

Letzte Kursfeststellung am 30.09.2020

€ 31,80

Letzte Kursfeststellung am 30.09.2019

€ 29,80

Höchst-/Tiefstkurs in 2019/2020

€ 37,60 / € 26,80

Marktkapitalisierung

€ 57,876 Mio.

General Standard (Regulierter Markt)

Frankfurt und Xetra

Freiverkehr

Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Indizes

CDAX, General All-Share, DAXsector All Software

BÖRSENJAHR 2019/2020

Das Börsenjahr 2019 verlief trotz aller politischen Krisen und der Angst vor einer weltweiten Rezession mehr als erfreulich. Nach einem schwachen Börsenjahr 2018 sah man im Verlauf von 2019 eine ordentliche Kurser- holung. So legte der Dax um 25,5 Prozent zu und holte damit den Vorjahresverlust in Höhe von 18,3 Prozent mehr als auf. Neben der Hoffnung auf eine konjunkturelle Erholung im zweiten Halbjahr, spielte hierfür auch die Geldpolitik und die Hoffnung auf eine Beilegung des Handelsstreits zwischen den USA und China eine wichtige Rolle für die bessere Stimmung. Das Börsenjahr 2020 startete turbulent: Im Februar/März 2020 stürzten die Börsen in die Tiefe. Grund für die starken Kursverluste war die weltweite Ausbreitung des Coronavirus "Covid- 19" und die wirtschaftlichen Auswirkungen der zur Eindämmung des Virus vorgenommenen Maßnahmen: Rei- sewarnungen mit Einbruch der Tourismus Branche, gestoppte Produktionen, abgesagte Veranstaltungen und massiv eingeschränkter Handel und Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit. Mit dem Zurücknehmen der Maßnahmen im April/Mai, erholten sich dann die Kurse wieder, wohl aber mit star- ken Schwankungen. Die Wirtschaft rollte langsam wieder an und zudem gab es weltweit staatliche Hilfsmaß- nahmen, die sich auf mehrere Billionen Euro summierten und die Märkte stützten.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 stieg der deutsche Aktienmarkt gemessen am Leitindex DAX um ca. 2,7 % und schloss Ende September 2020 mit 12760 Punkten, im Vergleich zu 12428 Punkten zum Ende September 2019. Der SDax stieg im Verlauf des Geschäftsjahres um 13 % und der TecDAX um 9 %.

KURSVERLAUF DER MEVIS-AKTIE

€ 31,80

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Im elektronischen Börsenhandel XETRA lag der Höchstkurs der Aktie im Laufe des Geschäftsjahres 2019/2020, vom 1. Okt. 2019 bis 30. Sept. 2020, bei € 37,60 und der Tiefstkurs bei € 26,80. Die MeVis Medical Solutions AG beendete das Geschäftsjahr mit einem Schlusskurs von € 31,80 (XETRA) im Vergleich zu € 29,80 zum Ende September 2019. Somit ist der Wert der MeVis-Aktie zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 gegen- über dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 um 7 % leicht gestiegen. Die Marktkapitali- sierung betrug unter Berücksichtigung von 1.820.000 im Umlauf befindlichen Aktien ca. € 57,9 Mio. Die Anzahl der registrierten Depots mit 597 Depots zum 30. September 2019 hat sich gegenüber Ende September 2019 (571 Depots) wieder etwas erhöht.

Die für 19. März 2020 geplante Hauptversammlung wurde mit Hinblick auf das Wohl und die Gesundheit der Aktionäre und aller Beteiligten und unter Einhaltung der Verfügungen der zuständigen Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen abgesagt und fand im Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung statt.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Bilanzstichtag wurden 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG von der Varex Imaging Deutschland AG, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA, gehalten. Weitere institutionelle Aktionäre sind, gemäß den uns zugegangenen Aktionärsmit- teilungen, die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit ca. 5,51 % und die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. mit ca. 3,01 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG. Somit befinden sich rund 17,82 % der Aktien derzeit im Streubesitz.

Abb.: Aktionärsstruktur zum 30. September 2020

(Die Angaben entsprechen den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen.)

Der zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG bestehende Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrag verpflichtet die Varex Imaging Deutschland AG, für die Dauer dieses Vertrages den außen- stehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie.

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LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

VORBEMERKUNG

Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Die nach- folgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2018/2019 vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019.

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

ORGANISATION

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG", "MeVis" oder "Gesellschaft") wurde 1997 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb in 1998 auf. 73,66 % des Grundkapitals der MMS AG werden derzeit von der Varex Imaging Deutschland AG, Willich, gehalten. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrag zwischen der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen, und der MeVis Medical Solutions AG, als beherrschtem Unternehmen. Die MMS AG gehört somit über die Varex Imaging Deutschland AG zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA.

Die MMS AG hält im Rahmen eines Joint Ventures mit der Siemens Healthcare GmbH, München, (im Folgenden "Siemens"), 51 % an der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, (im Folgenden auch "MBC" oder "MBC KG").

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die MMS AG entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten, Anbietern von medizinischen IT-Plattformen und zum Teil auch an klinische Endkunden.

Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch be- deutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-,Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die Software- Lösungen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.

Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen und zugehörigen Wartungsverträgen bietet MeVis Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) an. Diese umfassen die Zurverfügungstellung von Softwareentwicklungsteams, also Softwareentwickler, Produkt- und Projektmanager, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieure. Die Teams unterstützen externe Kunden bei der Entwicklung von Softwaremodulen oder -applikationen und bei der Integration neuer Funktionen und neuer Technologien, wie z.B. Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz. Ebenso werden Dienstleistun- gen an klinische Endkunden erbracht. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").

Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute die klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die innovativen Technologien sowie das Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Lösun- gen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produkt- bereiche näher beschrieben:

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Produktbereich Brust

Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Befundung von Brustkrebs unterstützen die Analyse und Dar- stellung von Aufnahmen aus dem Mammographie-Screening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzei- tige und schnelle Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgeben- der Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu kön- nen. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundun- gen in enger Anbindung an Radiologische-Informationssysteme (RIS) und Bildarchivierungs- und Kommunika- tionssysteme (PACS). Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimen- sionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Geräte- hersteller in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus steht auch die Weiterentwick- lung der Mammographie-Lösungen durch die Nutzung und Integration von Algorithmen basierend auf künstli- cher Intelligenz zur automatischen Segmentierung von malignen Strukturen im Fokus.

Produktbereich Lunge

Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautoma- tisch Anomalien - wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis-Software ermöglicht eine radiologische Befundung dieser CT-Aufnahmen im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen im Brustbereich er- lauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische computerunter- stützte Detektion von Anomalien (CAD) sowie deren Bewertung und Quantifizierung. Auf künstlicher Intelligenz basierende CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzier- bare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.

Basierend auf dieser Technologie und der Expertise aus dem Bereich des Brustkrebs-Screenings wurde eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die Befundung bei CT-basiertemLungenkrebs-Screening ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten, Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und strukturiertem Reporting nach dem Lung- RADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen - sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.

Produktbereich Leber

MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhal- ten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeit- schriften und anderen Medien zu verwenden. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit unserem MeVis Distant Service wird an einer eigenständigen Softwarelösung gearbeitet, die basierend auf Deep Learning Technologie modernsten diagnostischen Ansprüchen gerecht wird und wegweisend den Arbeitsablauf erleichtern wird.

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Produktbereich Neuro

MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage komplexeste neuroradiologische Daten auszu- werten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. Funktionelle Mag- netresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Bei- spiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelö- sung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose pri- märer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Ver- laufskontrollen unterstützen.

MeVis Online Services

Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und ge- nauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt, als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie So- nographie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen an- erkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen Werkzeuge für die Fortbildung und das kon- tinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt Me- Vis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Koope- ration mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vor- bereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintech- nikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlenthe- rapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio. Gerade unter dem Gesichtspunkt der ak- tuellen weltweiten Lage erfreuen sich Online- und Remote Services einer immer größeren Nachfrage und wer- den zukünftig einen wachsenden Stellenwert einnehmen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsan- forderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei ge- winnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT- Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern daher eine fort- laufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Die Handhabung und die Analyse der Da- tenmengen setzt zukünftig eine Automatisierung der Prozesse voraus und damit einhergehend ein wachsendes Forschungsfeld.

Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Ge- sellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Appli- kationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft renommierte Forschungsinstitute, wie die DIAG Diagnostic Image Analysis Group) Radboud University Medical Center, Nijmegen, die erforderlichen Forschungs- leistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender For- schungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.

Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsbiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierteLungenkrebs-Screening, die MR-basierte Leberdiagnostik aber auch die Evaluierung und Ent- wicklung von Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die

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Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in für die Gesellschaft aktuell erfolgreichen Ge- schäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu si- chern.

Technologieplattformen

MeVisLab ist MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren, und zeitnah opti- mieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanälen distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwi- ckelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird er- folgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").

MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und strukturierter Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Kon- zept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollstän- dige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.

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WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Lage1

Die Weltwirtschaft hatte sich zum Ende des Jahres 2018 und im weiteren Verlauf von 2019 deutlich abge- schwächt gezeigt. Ursache hierfür waren u.a. der Handelsstreit zwischen den USA und China, die mögliche Einführung von Zöllen und anhaltende Unsicherheiten, die vom Brexit ausgingen. Ende 2019 gab es jedoch auch positive Signale im Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die Aussicht auf einen geordneten Brexit, was auf eine bevorstehende konjunkturelle Erholung schließen ließ. Mit dem Ausbruch und der Verbrei- tung des Coronavirus kam zu Beginn 2020 ein neues Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung dazu und führte zu einem starken Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität, europaweit und weltweit. Reisebeschränkungen, Qua- rantänemaßnahmen, kurzzeitige Produktionsstopps und die Schließung von Handel- und Dienstleistungen führ- ten zu einer enormen Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Seit Mai/Juni 2020, mit Beginn der wirtschaftlichen Lockerungen, bis in den September 2020 erholten sich viele Volkswirtschaften und die Weltwirtschaft begann wieder leicht zu wachsen, in Teilen sogar auf Niveau vor der Pandemie. Aber mit zunehmender Ausbreitung und steigender Beschleunigung der Pandemie in vielen Länder verlangsamte sich dies und einige Länder führten wieder Lockdowns ein, um ihre Bevölkerung und ihre Gesundheitssysteme zu schützen. Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft hängt maßgeblich vom Verlauf der Corona-Pandemie sowie den Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus ab. Dabei sind die einzelnen Län- der in den verschiedenen Teilen der Welt in unterschiedlichem Maße betroffen. Daher sind Prognosen mit einer relativ großen Unsicherheit behaftet.

Laut Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Oktober 2020 wird das weltweite Bruttoinlands- produkt im Jahr 2020 um -4,4 % gegenüber dem Vorjahr sinken. Für das kommende Jahr 2021 rechnet man aktuell mit einem Plus der weltweiten Wirtschaftsleistung von 5,2 %. Für die USA, den für MeVis wichtigsten Wirtschaftsraum, prognostiziert der IWF einen Rückgang der Wirtschaftsleistung in 2020 um -4,3%, aber ein Wachstum um 3,1 % in 2021. Schlechter werden die Wachstumsraten für den Euro-Raum und Deutschland eingeschätzt: Im gesamten Euro-Raum prognostiziert der IWF negative Wachstumsraten von -8,3 % für 2020 und einen Anstieg um 5,2 % für 2021. Für Deutschland rechnet man mit einem Minus von -6,0 % für 2020 und einem Plus von 4,2 % für 2021.

Branchenentwicklung

Das global agierende Marktforschungsunternehmen Frost & Sullivan hat zum Jahresbeginn 2020 (Pre-Corona) ein Wachstum des weltweiten Medizintechnikmarktes um jährlich 5 % bis zum Jahre 2023 vorhergesagt. Wäh- rend im Jahr 2019 ein Umsatz von rund 445,5 Mrd. USD erreicht wurde, verzeichnet der Weltmarkt für Medizin- technik in 2020 schon einen Umsatz von rund 470,3 Mrd. USD und würde nach Frost & Sullivan auf knapp 500 Mrd. USD bis 2023 kommen. Der für Unternehmen wie MeVis bedeutende Markt der bildgebenden Systeme nimmt dabei in 2020 einen Anteil von 6,9% oder besser einen Marktanteil von 32,5 Mrd. USD ein. Nach Regio- nen aufgeteilt, entfallen die größten Marktanteile auf Nordamerika (39,1 %), auf Europa (26,3 %) und auf Asien (26,5 %)2. Im Jahr 2019 konnten die deutschen Medizintechnikhersteller einen Gesamtumsatz von ca. 33,3 Mrd. Euro erwirtschaften, hierbei wurden nur Unternehmen >20 Mitarbeiter betrachtet. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern nimmt Deutschland wieder mit großem Abstand den ersten Platz ein, gefolgt von Frank- reich (13,2 Mrd. €), Italien (13,0 Mrd. €) dem Vereinigte Königreich (6,7 Mrd. €) und der Schweiz (5,8 Mrd. €)3.

Bei der Betrachtung der deutschen Exporte ergibt sich folgendes Bild: Wichtigste Zielregion der deutschen Me- dizintechnikexporte 2019 war die Europäische Union, auf die rund 41,0 % der branchenrelevanten Ausfuhren entfielen. Zusammen mit den Exporten in das restliche Europa (9,8 %) wurde damit mehr als die Hälfte aller Ausfuhren medizintechnischer Güter ins europäische Ausland ausgeführt. Auf die Regionen Nordamerika ent- fielen 18,9 % und Asien 19,3 % der Exporte. Auch bei den Importen dominierten die Länder der Europäischen

  • Quelle: International Monetary Fund - World Economic Outlook (WEO) & Updates 2019/2020
    2 Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2020/2021, Seite 14/15
    3 Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2020/2021, Seite 7

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Union mit einem Anteil von 34,2 % am deutschen Gesamtimport, gefolgt von Nordamerika (Anteil: 25,3 %) und

Asien (Anteil: 20,0 %)4.

Die Branche der Medizintechnik, und im Besonderen der Bereich der medizinischen Bildgebung ist nach wie vor ein für die MMS AG sehr attraktiver Markt, auch wenn die Corona-Pandemie im Jahr 2020 und im Jahr 2021 einen allgemeinen Nachfragerückgang nach sich ziehen wird. Eine Verlagerung von den dominierenden Märk- ten USA und Europa nach Asien ist weiterhin zu spüren. Maßgebliche Treiber in den kommenden Jahren wer- den weiterhin die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fort- schritt vor allem in den Schwellenländern und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Die zuneh- mende Digitalisierung, die Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Datenmengen und die Automatisierung der Diagnostik wird darüber hinaus ein erheblicher Treiber sein, sowohl für neue Behandlungsmethoden, als auch für neue Geschäftspotentiale.

Die voranschreitende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert die Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. In Zukunft wird es durch die Vernetzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten immer häufiger möglich sein, bessere Diagnoseverfahren und maßgeschneiderte Therapien zu konzipieren, die maßgeblich auf künstlicher Intelligenz basieren werden. Das Sammeln und Auswerten von medizinischen Daten wird daher eine wichtige Rolle für die zukünftige Gesundheitsforschung und Diagnostik spielen. Der Einsatz von Algorithmen zur schnelleren und auch exakteren Diagnostik wird uns die kommenden Jahre maßgeblich beschäftigen und einen Wandel in der digitalen Medizintechnik vorantreiben. Gerade auch in bevölkerungsreichen Regionen, wie Asien und auch die Schwellenländer, in denen das Verhältnis Arzt zu Patient im Ungleichgewicht steht, wird der Einsatz von künst- licher Intelligenz und medizinischer Robotik eine erhebliche Rolle spielen.

Neben den technologischen Herausforderungen in der Medizintechnik gelten aber auch die immer mehr an Bedeutung zunehmenden regulatorischen Anforderungen als Herausforderung. Die zentralen Ziele der regula- torischen Behörden sind u.a. die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Patienten und An- wender, der Nachweis einer hohen Standardeinhaltung in der Qualitätssicherung, sowie eine angemessene Berücksichtigung des Technologiefortschritts.

Wenn wir auf die Situation bei MeVis blicken, hat die medizinische Bildgebung als Untersegment der Medizin- technik unserer Einschätzung nach weiterhin eine hohe Bedeutung. Hierbei sind Themen wie die multimodale und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz die wesentlichen Treiber. Trotz der aktuellen Situation bzgl. der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Zurückhaltung im Kaufverhalten sind die Trendwenden nach wir vor aktuell und lassen sich auch in Ihrer Umsetzung nicht aufhalten.

Für MeVis ist nach wie vor das Thema Brustkrebsdiagnostik nicht nur der größte Umsatzgarant, sondern auch thematisch ein weiterhin sehr interessantes Feld in dem wir uns auch zukünftig engagieren werden. Wie auch in den letzten Jahren setzt sich die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen fort. Der flächendeckende Einsatz der Technologie führt bei den großen Medizintechnikunternehmen zu einer ver- stärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten. Laut einer Statistik der FDA5 (US Food and Drug Administration) aus Oktober 2020 gibt es insgesamt 8.670 zertifizierte Brustscreening-Zentren in den USA mit insgesamt 22.386 Mammographie-Aufnahmegeräten. Von den 8.670 zertifizierten Zentren (Okt. 2019: 8.668) sind bisher 6.407 Zentren (Okt. 2019: 5.607) auch für Tomosynthese-Diagnostik zertifiziert. Diese Zahlen belegen, dass der anhaltende Trend der Umstellung von 2D auf 3D andauert und auch die nächsten Jahre noch zunehmen wird. Durch die große Verbreitung der Tomosynthese-Systeme bieten inzwischen viele Software-,Modalitäten-Hersteller und Start-ups ebenfalls Software-Applikationen, zunehmend auch Algorithmen auf Basis von künstlicher Intelligenz an, die zur Befundung von Tomosynthesedaten dienen. Infolgedessen verspüren wir einen immer grösser werdenden Wettbewerb. Hologic, als Marktführer in diesem Segment, wird nun ab 2021 beginnen seine eigene Softwarelösung im Markt zu positionieren, weshalb der Ausblick für MeVis eingetrübt ist, was die Vermarktung unserer eigenen Mammographie- und Brustscreening-Lösungen angeht.

  • Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2020/2021, Seite 12/13
  • Quelle: US Food and Drug Administration / Scorecard Statistics (https://www.fda.gov/radiation-emitting-products/mqsa-insights/mqsa-national-statistics)

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Neben dem sehr wichtigen Marktsegment der Brustkrebsdiagnostik ist auch der Bereich der Lungenkrebsdiag- nostik sowohl für Frauen, wie auch für Männer, sehr wichtig, um Lungenkarzinome frühzeitig zu erkennen und nachfolgend die notwendige Therapie einzuleiten. Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013 in den USA, die Einführung von entsprechenden Screening Programmen auf der Basis von CT- Aufnahmen ab. In nationalen Studien6 (Early Lung Cancer Action Project - ELCAP und National Lung Screening Trial - NLST) wurde in den USA nachgewiesen, dass das CT-Lungenscreening der normalen Röntgenaufnahme beim Nachweis von Lungenkrebs in einem frühen Stadium hoch überlegen ist. Die national zuständige Exper- tenkommission United States Preventive Services Task Force (USPSTF) sprach bereits im Dezember 2013 eine korrespondierende Empfehlung7 für ein nationales Lungenscreening, unter bestimmten Voraussetzungen, aus. Die Maßnahmen sind nun seit Januar 2016 nach einer Entscheidung der CMS8 (Centers for Medicare and Medicaid Services) erstattungsfähig und werden auch von den Krankenkassen in den USA erstattet. Die im September 2018 veröffentlichten Ergebnisse der seit 10 Jahren laufenden europäischen NELSON Lungen- krebsstudie9 haben die Ergebnisse der NLST Studie mehr als bestätigt, die Wahrscheinlichkeit der Einführung von Lungenkrebs-Screeningprogrammen in Europa im Zeithorizont der nächsten Jahre ist damit deutlich ge- stiegen.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) befürwortet, dass das Lungenkrebs- Screening basierend auf CT Diagnostik in Deutschland flächendeckend eingeführt wird. "Beim Lungenkrebs, dem bösartigen Tumor, der weltweit (auch in Deutschland) am häufigsten zum Tode führt, hat sich die Daten- lage derart geändert, dass wir in Zukunft für eine Risikogruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit ein qualitätsgesi- chertes Screening-Programm sehen werden. Trotz der gerade beim Lungenkarzinom in den letzten Jahren erfolgversprechenden Therapieinnovationen (molekularzielgerichtete Therapie, Immuntherapie, multimodale Therapie, adjuvante Therapie) dürfte die Implementierung eines Früherkennungs-Screening mit Identifikation von Tumoren in früheren Stadien und damit kurativem Setting einen noch höheren Benefit für die große Gruppe von Risikopersonen darstellen und möglich in Zukunft die Mortalität mit dieser früher so ungünstigen Krank- heitsprognose deutlich senken können."10 Wir gehen deshalb davon aus, dass es zu einer verstärkten Nach- frage nach Softwarelösungen für den Bereich der Früherkennung von Lungenkrebs in Deutschland, Europe und auch weltweit kommt. MeVis adressiert diesen wachsenden Markt bereits mit den Produkten Veolity Lung Screening, Veolity Lung CAD, dem e-Learning Portal MeVis Online Academy und der Lung Academy.

Der weitere Geschäftsverlauf mit Anwendungen des Produktbereiches Lunge hängt entscheidend davon ab, ob, wann und in welchem Ausmaß die veröffentlichten Ergebnisse über die klinische Wirksamkeit dieser Technologie zu einer angemessenen Vergütung der qualitätsgesicherten Verfahren und der Übernahme in die klini- sche Routine führen. Nicht zuletzt hängt der Erfolg der zum Einsatz kommenden MeVis Technologie von einer flächendeckend hohen Teilnahme- und Versorgungsquote der anspruchsberechtigten Risikogruppen ab, also der Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen durch den Patienten.

GESCHÄFTSVERLAUF

Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Soft- warelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintech- nikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Vi- sualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online Trainings.

  • Early Lung Cancer Action Program ELCAP / http://www.ielcap.org/lancet-1999 National Lung Screening Trial (NLST) / https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT00047385
  • U.S. Preventive Services Task Force - Recommendation for Lung Cancer Screening /2013 (http://www.uspreventiveservicestaskforce.org/Page/Document/UpdateSummaryFinal/lung-cancer-screening)
  • Centers for Medicare and Medicaid Services - Decision Memo on Lung Cancer Screening /2015 (https://www.cms.gov/medicare-coverage-database/details/nca-decision-memo.aspx?NCAId=274)
  • International Association for the Study of Lung Cancer (IASLC) - NELSON Study (https://wclc2018.iaslc.org/media /2018%20WCLC%20Press%20Program%20Press%20Release%20De%20Koning%209.25%20FINAL%20.pdf)

10 Quelle: DGHO Mitglieder Rundschreiben September 2020, Seite 13

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Mit rd. 91 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikun- ternehmen Hologic, Vital Images und Invivo beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Ge- samtumsatz der Gesellschaft bei.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft T€ 17.131 (i. Vj. T€ 18.073). Die Umsatzerlöse entfallen zu 31 % (i. Vj. 29 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 36 % (i. Vj. 38 %) auf Wartungsumsätze und zu 33 % (i. Vj. 33 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind.

Da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird, wurde die leichte Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr bei den Lizenzerlösen teilweise durch den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen USD- Durchschnittskurs ausgeglichen. Die Umsatzverschlechterung bei den Wartungserlösen ist überwiegend auf die Verminderung der Wartungserlöse mit dem Kunden Hologic aufgrund des Rückgangs von neu abgeschlos- senen Wartungsverträgen zurückzuführen. Die Umsatzverschlechterung bei den sonstigen Umsätzen gegen- über dem Vorjahr ergibt sich durch eine Umsatzabnahme im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen, da we- niger Dienstleistungen für den Varian Medical Systems Konzern erbracht wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 960 (i. Vj. T€ 2.221). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 742 (i. Vj. T€ 2.133) zusammen.

Der Materialaufwand hat sich auf T€ 626 erhöht (i. Vj. T€ 457) und besteht im Wesentlichen aus Fremdleistun- gen zum Produktbereich Lunge in Höhe von T€ 360 (i. Vj. T€ 97), aus Materialeinsatz im Produktbereich Mam- mographie in Höhe von T€ 92 (i. Vj. T€ 132) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen des Fraunhofer MEVIS Instituts in Höhe von T€ 13 (i. Vj. T€ 97).

Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufen Geschäftsjahr T€ 8.552 (i. Vj. T€ 8.085). Im Be- richtsjahr wurde die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft um 5 auf 104 erhöht, während die Anzahl der studentischen Aushilfen mit 4 (i. Vj. 4) konstant blieb. Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen ist die erhöhte Anzahl an Mitarbeitern sowie die jährliche Gehaltserhöhung von ca. 3 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.240 (i. Vj. T€ 3.947). Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.108 (i. Vj. T€ 1.725), Mietaufwendungen von T€ 431 (i. Vj. T€ 429), Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 516 (i. Vj. T€ 448), Telefon-/Internetaufwendungen von T€ 168 (i. Vj. T€ 100), Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instand- haltungen etc.) von T€ 123 (i. Vj. T€ 159), Vertriebsaufwendungen von T€ 112 (i. Vj. T€ 273) sowie anderen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 782 (i. Vj. T€ 813).

Im Juli 2020 hat die MeVis BreastCare GmbH & Co. KG (MBC KG) eine Ausschüttung beschlossen, die zu Erträgen aus Beteiligungen von T€ 127 (i. Vj. T€ 447) bei der MMS AG führte.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen T€ 175 (i. Vj. T€ 169) und entfallen auf Zinserträge aus dem an die Varex Imaging Deutschland AG gewährten Darlehen.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank im Wesentlichen aufgrund im Vergleich zum Vorjahr niedri- geren Umsatzerlöse, einem deutlich niedrigeren Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, welches im Ge- schäftsjahr 2019 / 2020 negativ ausgefallen ist, sowie gestiegenen Personalaufwendungen um T€ 2.360 auf T€ 5.806.

Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 12 (i. Vj. T€ 10) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 5.794 (i. Vj. T€ 8.156).

Die im Geschäftsjahr angefallenen Ertragsteuern in Höhe von T€ 90 (i. Vj. T€ 85) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von T€ 90 (i. Vj. T€ 85) sowie dem Aufwand aus der Ergebnisabführung an Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 5.704 (i. Vj. T€ 8.071) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0).

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ERGEBNISVERWENDUNG

Der Gewinn in Höhe von T€ 5.704 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

INVESTITIONEN

Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 103 (i. Vj. T€ 203) getätigt, die im Wesentlichen die Büro- und Geschäftsausstattung betreffen.

Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände wurden wie im Vorjahr nicht durchgeführt.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme hat sich auf T€ 27.791 erhöht (i. Vj. T€ 23.920). Bei den Aktiva verringerte sich das Anlage- vermögen um T€ 65 und das Umlaufvermögen erhöhte sich um T€ 3.982. Das Eigenkapital blieb konstant. Die Rückstellungen verringerten sich um T€ 33 und die Verbindlichkeiten erhöhten sich aufgrund des abzuführen- den Gewinns des abgelaufenen Geschäftsjahres um T€ 4.214. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 310 verringert.

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme und dem konstanten Eigenkapital auf 64 % (i. Vj. 75 %) verringert, der Verschuldungsgrad ist entsprechend auf 36 % (i. Vj. 25 %) gestiegen.

Das Anlagevermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag um T€ 65 auf T€ 16.734 (i. Vj. T€ 16.799). Wesentli- cher Bestandteil ist unverändert ein Darlehen an die Gesellschafterin in Höhe von T€ 16.225 (i. Vj. T€ 16.225). Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 2 (i. Vj. T€ 18) reduzierten sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ 16. Die aus der Betriebs- und Geschäftsaus- stattung bestehenden Sachanlagen in Höhe von T€ 194 (i. Vj. T€ 243) verringerten sich bei planmäßigen Ab- schreibungen in Höhe von T€ 152 und Zugängen von insgesamt T€ 103. Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag um T€ 3.982 auf T€ 11.008 (i. Vj. T€ 7.026). Dabei stiegen insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund gestiegener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Varex Imaging Corporation um T€ 1.985. Zusätzlich stiegen die flüssigen Mittel um T€ 1.354, die sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 394 sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 249.

Das Eigenkapital der Gesellschaft blieb konstant auf T€ 17.826 (i. Vj. T€ 17.826) und setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) aus der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) sowie den gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 5) und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.540 (i. Vj. T€ 4.540) zusammen.

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 33 auf T€ 2.454 verringert (i. Vj. T€ 2.487), vornehmlich begründet durch einen Rückgang der Steuerrückstellungen, da Steuerzahlungen auf Basis einge- gangener Steuerbescheide für die Geschäftsjahre 2016/2017 und 2017/2018 erfolgten. Die Pensionsrückstel- lungen sind insbesondere aufgrund des gesunkenen Diskontierungszinssatzes um T€ 86 auf T€ 370 gestiegen. Die sonstigen Rückstellungen haben sich u.a. aufgrund gestiegener Personalrückstellungen auf T€ 1.914 er- höht. Die Verbindlichkeiten haben sich im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum Bilanzstichtag um T€ 4.214 auf T€ 5.966 (i. Vj. T€ 1.752) erhöht. Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist aufgrund im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Kundenvorauszahlungen für in Zukunft zu erbringende Leistungen der Ge- sellschaft um T€ 310 auf T€ 1.544 gesunken.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben) haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von T€ 2.600 auf T€ 3.954 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.890 (i. Vj. T€ 6.545). Demgegenüber stehen Auszahlungen an den Gesellschafter aufgrund von Gewinnabführungen in Höhe von T€ 1.571 (i. Vj. T€ 8.119).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2019/2020, unter Berücksichtigung von zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Vorgängen, im Einklang mit dem gesunkenen Jahreser- gebnis vor Gewinnabführung auf T€ 2.890 verringert. Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ 189 (i. Vj. T€ -5.921)und enthält neben den erhaltenen Dividenden von T€ 127

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(i. Vj. T€ 447) und erhaltenen Zinsen von T€ 165 (i. Vj. T€ 335) Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von T€ 103 (i. Vj. T€ 203). Im Vorjahr enthielt der Cashflow aus Investitions- tätigkeit Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 6.500, die zum Bilanzstichtag 30. September 2019 mit der Verbindlichkeit aus Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2018/2019 verrechnet wurde.

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug T€ 1.571 (i. Vj. T€ 1.619) und resultiert aus der restli- chen Auszahlung für die Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2018/2019 an den Gesellschafter Varex Imaging Deutschland AG.

Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Berücksichtigung des erwarteten Rückgangs des Geschäfts mit dem Großkunden Hologic sowie den bislang nur geringen Auswirkungen der Corona-Pande- mie auf unser Geschäft sehr zufriedenstellend entwickelt.

STEUERUNGSSYSTEM

Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Ergebnis vor Finan- zergebnis und Steuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zu- sammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.

NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren be- stimmt. Sie betreffen z.B. die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und Kunden, die Innova- tionsfähigkeit und das Qualitätsmanagement. Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kun- denanforderungen gerecht werden. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei Me- Vis nicht.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Know-how und ihr Engagement leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleis- tungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigen- verantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter gilt, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von indivi- dueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personal- entwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Die MeVis Medical Solutions AG beschäftigte am Bilanzstichtag 105 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter (i. Vj. 103) und darüber hinaus 2 studentische Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 3). Das entspricht insge- samt 97 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 95), davon 97 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 93) und 0 (i. Vj. 2) studentischen Tester auf Aushilfsbasis. Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.

Qualitätsmanagement und "Regulatory Affairs"

Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zu- lassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.

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Bei MeVis ist ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Ent- wicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und In- terventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 (inkl. MDSAP Audit Model Edition 2 für Australien, Canada, USA) zertifiziert. Durch diese und weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Pro- dukte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG (Europa), FDA 510(k) (USA), CMDCAS (Kanada), TGA (Australien) und KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen.

Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normati- ven und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.

Innovationsfähigkeit

Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis Medical Solutions AG. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bild- gebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Softwarelösungen erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kon- tinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen (Deep Learning und Nutzung von Künstlicher Intelli- genz). Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netz- werk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt zu erkennen.

Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Ar- beitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Pro- duktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.

Solide Kundenbeziehungen

MeVis verdankt ihre Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeuten- den Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Softwarelösungen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Software- entwicklungsunterstützung von OEMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Invivo (ein Tochterunternehmen von Philips), Vital Images (ein Tochterunter- nehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbezie- hungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis BreastCare. Ferner hat MeVis in den vergan- genen Geschäftsjahren Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis.

GESAMTAUSSAGE

Das Geschäftsjahr 2019/2020 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen, trotz der Einschränkungen der Corona- Pandemie, erneut erfolgreich für MeVis. MeVis konnte untere anderem weiterhin an der sehr guten Marktposi- tion von Hologic für Brustkrebs-Screening partizipieren. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.

Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic weiterhin deutlich eingetrübt.

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Jahresabschluss 2019/2020

ANGABEN NACH 289a ABS. 1 UND ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

Der Vorstand macht nachfolgend die nach § 289 a Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie ge- währt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Be- schränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschritten:

  • Die Varex Imaging Deutschland AG hält direkt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging Investments BV hält über die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des ge- samten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging International Holdings BV hält über die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging International Holdings BV, die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Ende des Geschäftsjahres 10 % erreichten oder überschritten, sind weder gemeldet worden noch bekannt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Dementsprechend gibt es auch keine Inhaber derartiger Aktien.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kon- trollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Arbeitnehmer, die am Kapital der MeVis Medical Solutions AG beteiligt sind, üben ihre Stimmrechtskontroll- rechte unmittelbar aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderung der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 6 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 24. Juni 2020.

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht derzeit aus einem Mitglied.

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Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AktG und

  • 6 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Eine wiederholte Bestellung oder Verlän- gerung der Amtszeit ist unter den gesetzlichen Vorgaben zulässig.

Für Änderungen der Satzung gelten die §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 6 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere - für die Änderung des Unternehmensgegen- stands jedoch nur eine höhere - Kapitalmehrheit bestimmt. Nach § 14 Abs. 2 der Satzung bedürfen die Be- schlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine größere Mehrheit verlangen oder weitere Erfordernisse aufstel- len. Schreibt das Gesetz eine Kapitalmehrheit vor, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben bzw. zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Genehmigtes Kapital (§ 5 Abs. 5 der Satzung)

Der Vorstand ist auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräu- men; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktio- näre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts- rats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durch- führung festzulegen.

Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien bislang keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital (§ 5 Abs. 6 der Satzung)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 130.000,00 durch Ausgabe von bis zu 130.000 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. August/28. September 2007 bis zum 31. Dezember 2011 gewährt werden, oder wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 bis zum 31. De- zember 2015 gewährt werden.

Aktienrückkauf

Es bestehen keine Hauptversammlungsbeschlüsse auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG, die zum Rück- kauf eigener Aktien ermächtigen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlos- sen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:

  • Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MeVis Medical Solutions AG an der MeVis Breast- Care GmbH & Co. KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar -

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einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MeVis Medical Solutions AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht.

  • Die Gesellschaft Invivo Corporation als Lizenznehmerin der MeVis Medical Solutions AG hat das Recht, den zwischen ihr und der MeVis Medical Solutions AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Verände- rung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MeVis Medical Solutions AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeange- bots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

(§ 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitsnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f HGB)

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/zugänglich gemacht worden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Die Bezüge des Vorstands enthalten ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 lediglich fixe Bestandteile.

Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hin- tergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am weltweiten Erfolg des Varex Imaging Konzerns orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unter- nehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesell- schaft nicht mehr sinnvoll erschien.

Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von drei Jahren hat, sieht Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertrags- ende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds. Der Vorstandsvertrag wurde im November 2020 um weitere 5 Jahre (Apr. 2021 bis Mrz. 2026) verlängert. Die Konditionen bzgl. Übergangsgelder, wie oben beschrieben, sind unverändert.

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr, wie im Anhang detailliert erläutert, T€ 303 (i. Vj. T€ 380).

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik, speziell in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie, zunehmend von einer Marktsätti- gung geprägt. Auch ist zu beobachten, dass das Marktumfeld, in dem sich die Gesellschaft bewegt, zukünftig, bedingt durch aufstrebende Start-up Firmen, noch kompetitiver wird. So entwickeln sich große Anbieter von Medizinischen Plattformen, Medizintechnikunternehmen und forschungsnahe Start-up Unternehmen, die sich hauptsächlich im Segment der medizinischen künstlichen Intelligenz bewegen, zu sehr ernsthaften Wettbewer- bern in dem Marktsegment, in dem sich MeVis befindet. Es bedarf weiterhin zunehmender Anstrengungen, den nach Ansicht des Vorstands bestehenden technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation

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sich aber ausgeprägter zeigt und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik, Intervention und Therapieplanung wird die Optimierung des gesamten klinischen Workflows durch künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle spielen.

MeVis geht davon aus, dass seine Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software- Lösungen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zu- nehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Geschäftsbereiche Entwicklungsdienstleistungen und Sonstige Befundung bemühen. Der für den Bereich der Digitalen Mammographie relevante Markt für dedi- zierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von Me- Vis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten Anbieter von Medizinischen Plattfor- men zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Ge- samtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller vor allem in den USA zu. Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische De- batten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021 und darüber hinaus kommen kann.

Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor eine breite Einführung von Lungenscreening, insbesondere im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, an der das Unternehmen durch seine führende Rolle auf Basis des bisherigen Absatzes dieser Produkte überdurchschnittlich partizipieren würde.

Die MMS AG hat eine Risikostrategie implementiert, die Maßnahmen und Verfahren sowie Aufgaben und Ver- antwortlichkeiten im Risikomanagementsystem definiert. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unterneh- mensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken früh- zeitig zu erkennen. Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Über- wachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwick- lungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.

Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass beste- hende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine mo- netäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter

  • 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0 Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Bruttobetrachtung, das heißt bei der Schadensbewertung wird von der potentiel- len maximalen Schadenshöhe ausgegangen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berück- sichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt. Dabei wird nach der Eintritts- wahrscheinlichkeit in die vier Kategorien sehr gering (0 % bis 5 %), gering (6 % bis 15 %), mittel (16 % bis 25 %) und hoch (26 % bis 100 %) unterteilt.

Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmen- bedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Es wurden die drei folgenden wesentlichen Chancen und Ri- siken mit einem Schadensausmaß von € 2,5 Mio. bis unter € 10,0 Mio. und einer mittleren Schadenserwartung identifiziert:

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  1. Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung
    Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Markt- studien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt, und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.
    Die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien ist trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet. Wäh- rend MeVis versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen.
  2. Chancen und Risiken aus der Einführung von Lungenscreening
    Die Gesellschaft hat weltweit dedizierte Software Produkte für das Lungenkrebs-Screening auf den globa- len Markt gebracht. Die Grundlage für die Entscheidung sich im Lungenscreening zu engagieren, zeichnete sich Mitte 2013 ab, als die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT- Aufnahmen in den USA initiiert wurde. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezem- ber 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Laufe des Jahres 2014 weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kos- tenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entspre- chend ging und geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen seit 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommen sollte, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsen- den Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lungenscreening-Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Medizintechnikunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungenscreening-programmen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung. Damit verbunden ist das Risiko, dass MeVis sich nicht erfolgreich in diesem Markt etablieren kann und die erheblichen Aufwendungen für eine der erfolgverspre- chendsten Marktentwicklungen nicht nutzen kann.
  3. Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen
    Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro- Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung ge- stellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen wer- den, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertrags- lage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein erheblicher Teil der Liquidität sowie die kompletten Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.
    Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedli- che Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Trans- aktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft sind auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-ame- rikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen der- artigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

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Weiterhin hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden, im Vergleich zu den oben aufgeführten Chancen und Risiken hinsichtlich Schadensausmaß und/oder Schadenserwartung weniger bedeutenden, Chancen und Risiken festgestellt, wobei die Risiken in solche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, marktbezogene Risiken und solche im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung unterteilt werden. In den einzelnen Be- reichen werden die Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit der höchsten Bedeutung, dar- gestellt:

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

  1. Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden und Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Groß- kunden
    Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Groß- kunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Bezie- hungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.
    Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Vertei- lung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunter- nehmen verringert werden.
  2. Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView™ mit Hologic zum 31. Dezember 2021
    Der bestehende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im Januar 2021 um ein Jahr verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView™ im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2022 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und möglicherweise auch Neulizenzen aus- gegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2021 zu rechnen ist. Eine mög- liche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Ge- schäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
  3. Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden
    Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Ge- sellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermark- tung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder ge- lingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.
  4. Produkthaftungsrisiken
    Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspart- nern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Pro- dukthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.

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  1. Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken
    Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszu- schließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.
  2. Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern
    Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster ge- schützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Kon- zern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen - unabhängig von deren Substanz - erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.
  3. Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
    Die wesentlichen bei der MMS AG vorhandenen Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. We- sentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankun- gen.
  4. Liquiditätsrisiken
    Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Ge- schäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B.im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungsein- gänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finan- zielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 4,0 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 2,6 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke zur Begleichung der kurz- und mittelfristig fälligen Zahlungsverpflichtungen ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleich- zeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patro- natserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, zu einer mög- lichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.

MARKTBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

  1. Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung
    MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software

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überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzu- entwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.

  1. Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen
    Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedi- zierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.
  2. Risiken aus der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden
    Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Soft- ware-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschie- bung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS- Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

  1. Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern
    Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifi- schen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.

RISIKEN IN ZUSAMMENHANG MIT UMWELTKATASTROPHEN (Z.B. CORONA-PANDEMIE)

Seit Beginn des Kalenderjahres 2020 sind wir von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Die Corona-Pandemie wird deutliche Spuren in der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Der- zeit können wir nicht ausschließen, dass es im weiteren Verlauf der Pandemie zu einer größeren negativen Beeinträchtigung unserer Umsatzentwicklung kommen kann, z.B. infolge eines Nachfragerückgangs seitens der Industriekunden, Krankenhäuser und Kliniken aufgrund einer Prioritätenverschiebung bei Neuinvestitionen. Des Weiteren könnten Zahlungsschwierigkeiten von Kunden zu Liquiditätsengpässen führen. Aktuell können wir kein negatives Zahlungsverhalten von Kunden feststellen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich das in naher Zukunft ändern könnte. Auch in der eigenen Softwareentwicklung könnte es zu Verzögerungen kom- men, infolge von Teilschließungen wegen erkrankter oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter. Wir gehen aber davon aus, dass diese möglichen Teilschließungen keine Auswirkungen auf die Entwicklung und den Ver- kauf unserer Produkte haben wird, da heute schon ein sehr großer Teil der MeVis Mitarbeiter von zuhause aus arbeitet. Um den Geschäftsbetrieb sicher zu stellen und die Auswirkungen der Pandemie auf unser Geschäft zu minimieren, haben wir Maßnahmen initiiert, wie z.B. erhöhte Hygiene- und Sicherheitsstandards, die Redu- zierung physischer Kontakte, Vermeidung von Besuchen Dritter, Dienstreiserestriktionen, Ausdehnung der Homeoffice-Möglichkeiten sowie regelmäßige Treffen des Krisenteams unter der Leitung des Vorstands. Die Lage wird kontinuierlich beobachtet, um neue Entwicklungen schnell zu erkennen, potenzielle Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsver- trags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risi- ken für die MMS AG.

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RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren hat die Gesellschaft bis zum Geschäftsjahr 2017/2018 freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte wurden auch für das Geschäftsjahr 2018/2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Seit dem Wechsel der Gesellschaft in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ende des Geschäfts- jahres 2018/2019 stellt die Gesellschaft Ihre Finanzberichterstattung nur nach den Rechnungslegungsvorschrif- ten des Handelsgesetzbuches auf. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht erstellt und veröf- fentlicht.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020, die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 2019/2020 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Ab- schlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden ebenfalls durch die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprü- fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT- SYSTEM UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungs- bezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies be- zieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.

Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Er- kannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entspre- chenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein rege- lungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.

Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rech- nungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation um- gesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Ge- setzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresab- schluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemesse- nen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hin- blick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstel- lungsprozesses beurteilt.

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

PROGNOSEBERICHT

Das Geschäftsjahr 2019/2020 hat sich für MeVis besser entwickelt, als dies in der Prognose angenommen wurde: In der ursprünglichen Prognose sind wir aufgrund der geschäftlichen Einschätzung unserer Kunden von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,5 Mio. bis € 16,0 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Ge- schäftsjahr 2019/2020 auf € 17,1 Mio. zurückgegangen ist. Die erheblich bessere Umsatzentwicklung gegen- über der Prognose resultiert im Wesentlichen daraus, dass der erwartete Umsatzrückgang mit Hologic, bedingt durch eine nochmalige Verzögerung ihres neuen Produktreleases, nicht wie erwartet eingetreten ist. Während sich die Umsätze aus dem Wartungsgeschäft besser entwickelt haben als angenommen, haben sich die Um- sätze aus dem Lizenzgeschäft entgegen der Prognose leicht rückläufig entwickelt. Erfreulicherweise haben sich auch die Erlöse aus Entwicklungsdienstleistungen gegenüber der Prognose verbessert. Die Corona-Pandemie hatte auf das Geschäft der Gesellschaft nur geringe Auswirkungen.

Ein ähnliches Bild ergibt sich beim EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Geschäftsjahr 2019/2020 ein Rückgang auf € 4,5 Mio. bis € 5,0 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT auf € 5,8 Mio. zurückgegangen. Insbesondere die im Vergleich zur Prognose deutlich bessere Umsatzentwicklung hat, trotz eines verschlechterten Ergebnisses aus Währungskursdifferenzen, zu einem über der Ursprungsprognose lie- genden EBIT beigetragen.

Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird nun, mit einem zum Vorjahr deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,0 Mio. bis € 15,5 Mio. gerechnet. Neben dem erneut erwarteten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden sinkende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet, da im Vergleich zu 2019/2020 weniger Entwicklungsdienstleistungen erbracht werden. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird ein Rückgang auf € 3,5 Mio. bis € 4,0 Mio. erwartet. Der prognostizierte Umsatzrückgang ist, bei einem voraus- sichtlich ausgeglichenen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, der wesentliche Treiber für den EBIT Rück- gang. Mögliche Auswirkungen der aktuellen Corona Pandemie haben bei der Budgeterstellung eine Rolle ge- spielt. Es ist sehr schwierig mögliche Auswirkungen zu bewerten. Auf der einen Seite wissen wir, dass Leis- tungserbringer (z.B. Krankenhäuser) auf Grund aktuell anderer Prioritäten weniger Ressourcen für Investitionen zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite haben wir in den letzten 9 Monaten aber auch keinen durch die Corona Pandemie bedingten signifikanten Rückgang unseres Geschäfts feststellen können und insoweit auch keine spezifischen Corona Abschläge auf unser Budget vorgenommen.

Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäfts- jahres 2020/2021 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.

Bremen, den 22. Januar 2021

Marcus Kirchhoff

Vorstand

MeVis Medical Solutions AG

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Jahresabschluss 2019/2020

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

BILANZ

zum 30. September 2020 (Vorjahr: zum 30. September 2019)

AKTIVA (ANGABEN IN €)

30.09.2020

30.09.2019

A. Anlagevermögen

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, ge-

werbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol-

chen Rechten und Werten

2.425,60

18.357,69

II.

Sachanlagen

Betriebs- und Geschäftsausstattung

194.357,83

243.378,72

III.

Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

312.042,00

312.042,00

2. Ausleihungen an verbundene Unternahmen

16.225.211,69

16.225.211,69

16.537.253,69

16.537.253,69

16.734.037,12

16.798.990,81

B. Umlaufvermögen

  1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen

2.747.149,74

2.497.957,40

2.

Forderungen gegen verbundene

Unternehmen

3.899.106,31

1.913.897,04

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

408.593,06

14.293,90

6.804.849,11

4.426.148,34

  1. Kassenbestand, Guthaben bei

Kreditinstituten

3.953.630,76

2.600.250,91

11.008.479,87

7.026.399,25

C. Rechnungsabgrenzungsposten

48.328,36

94.381,77

27.790.845,35 23.919.771,12

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

PASSIVA (ANGABEN IN €)

30.09.2020

30.09.2019

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital

1.820.000,00

1.820.000,00

II.

Kapitalrücklage

11.461.332,48

11.461.332,48

III.

Gewinnrücklagen

1.

Gesetzliche Rücklage

5.000,00

5.000,00

2.

Andere Gewinnrücklagen

4.539.688,30

4.539.688,30

4.544.688,30

4.544.688,30

17.826.020,78

17.826.020,78

B.

Rückstellungen

1.

Rückstellung für Pensionen und ähnliche Ver-

lichtungen

369.850,00

284.074,04

2.

Steuerrückstellungen

170.000,00

428.735,35

3.

Sonstige Rückstellungen

1.914.186,15

1.774.407,56

2.454.036,15

2.487.216,95

C.

Verbindlichkeiten

1.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

21.140,51

16.476,74

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

92.744,29

10.566,04

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen

5.703.907,05

1.570.939,48

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

148.464,60

154.466,47

-davon aus Steuern € 113.181,39

(i. Vj. € 105.864,51)-

-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

€ 28.277,48 (i. Vj. € 14.229,66)-

5.966.256,45

1.752.448,73

D.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.544.531,97

1.854.084,66

27.790.845,35

23.919.771,12

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Jahresabschluss 2019/2020

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 (Vorjahr: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019)

ANGABEN IN €

2019/2020

2018/2019

1.

Umsatzerlöse

17.130.932,85

18.073.388,20

2.

Sonstige betriebliche Erträge

960.494,67

2.221.174,74

--davon aus Währungsumrechnung

€ 742.286,26 (i. Vj. € 2.132.916,17)--

3.

Materialaufwand

a) Aufwendungen für bezogene Waren

92.411,98

132.218,43

b) Aufwendungen für bezogene Leistun-

gen

533.800,59

324.787,34

626.212,57

457.005,77

4.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

7.190.474,34

6.836.231,14

  1. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstüt-

zung

1.361.950,28

1.248.515,45

--davon für Altersversorgung

€ 84.511,48 (i. Vj. € 138.486,58)--

8.552.424,62

8.084.746,59

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens

und Sachanlagen

167.507,15

256.028,85

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

3.240.413,11

3.946.963,40

--davon aus Währungsumrechnung

€ 1.108.094,39 (i. Vj. € 1.724.652,43)--

7.

Erträge aus Beteiligungen

126.587,81

446.646,86

--davon aus verbundenen Unternehmen

  • 126.587,81 (i. Vj. € 446.646,86)

8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzan-

lagevermögens

174.653,66

169.259,62

--davon aus verbundenen Unternehmen

€ 174.653,66 (i. Vj. € 169.259,62)--

9.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

0,00

54,67

10.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

11.728,00

9.840,00

--davon aus Aufzinsungen

€ 11.728,00 (i. Vj. € 9.840,00)--

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

90.476,49

85.000,00

12.

Ergebnis nach Steuern

5.703.907,05

8.070.939,48

13.

Auf Grund eines Gewinnabführungsver-

trags abgeführter Gewinn

5.703.907,05

8.070.939,48

14.

Jahresüberschuss

0,00

0,00

Seite 39

MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

KAPITALFLUSSRECHNUNG

für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 (Vorjahr: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019)

ANGABEN IN €

2019/2020

2018/2019

Jahresergebnis vor Gewinnabführung

5.703.907,05

8.070.939,48

+

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

167.507,15

256.028,85

+/-

Zunahme/Abnahme der Rückstellungen

213.826,55

389.527,52

+/-

Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge

200.634,85

-109.192,64

Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder

-/+

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

-2.619.056,00

-1.018.212,13

Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- o-

-/+

der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

-228.712,54

441.994,81

+/-

Zinsergebnis

-162.925,66

-159.474,29

-

Sonstige Beteiligungserträge

-126.587,81

-446.646,86

+

Ertragsteueraufwand

90.476,49

85.000,00

-

Ertragsteuerzahlungen

-349.211,84

-965.232,25

=

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

2.889.858,24

6.544.732,49

-

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

-102.554,17

-202.922,14

-

Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen

0,00

-6.500.000,00

+

Erhaltene Zinsen

165.008,89

335.362,15

-

Erhaltene Dividenden

126.587,81

446.646,86

=

Cashflow aus Investitionstätigkeit

189.042,53

-5.920.913,13

Auszahlung an Gesellschafter (verbleibende Gewinnabfüh-

-

rung)

-1.570.939,48

-1.619.212,33

=

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-1.570.939,48

-1.619.212,33

Zahlungswirksame Veränderung des

=

Finanzmittelfonds

1.507.961,29

-995.392,97

Wechselkursbedingte Änderungen des

+/-

Finanzmittelfonds

-154.581,44

118.440,86

Finanzmittelfonds am Anfang der

+

Periode

2.600.250,91

3.477.203,02

Finanzmittelfonds am Ende der

=

Periode

3.953.630,76

2.600.250,91

MeVis Medical Solutions AG

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Jahresabschluss 2019/2020

EIGENKAPITALSPIEGEL

für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 (Vorjahr: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019)

Rücklagen

Gezeichnetes

Kapital-

Gewinn-

Gewinn-

Jahresüber-

ANGABEN IN €

Kapital

rücklage

rücklagen

rücklagen

schuss

Summe

Nach § 272

Abs. 2 Nr. 1 - 3

gesetzliche

andere Gewinn-

Stammaktien

HGB

Rücklage

rücklagen

Stand 01.10.2018/

30.09.2019

1.820.000,00

11.461.332,48

5.000,00

4.539.688,30

0,00

17.826.020,78

Stand 01.10.2019/

30.09.2020

1.820.000,00

11.461.332,48

5.000,00

4.539.688,30

0,00

17.826.020,78

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die MeVis Medical Solutions AG hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).

Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Be- achtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfah- ren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Das Geschäftsjahr der MeVis Medical Solutions AG umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober eines jeden Jah- res bis zum 30. September des Folgejahres. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaf- fungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außer- planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer berechnet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögens- gegenstände zu Grunde:

Nutzungsdauer in Jahren

EDV-Geräte

3

Betriebsausstattung

3 - 10

Mietereinbauten

5 - 10

Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die ge- planten Einnahmenüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage ab- geleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemes- sener Einzelwertberichtigungen bilanziert.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

MeVis Medical Solutions AG

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Jahresabschluss 2019/2020

Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert oder mit dem höheren beizulegenden Zeit- wert der Rückdeckungsversicherungen, die kongruent zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtig- ten abgeschlossen sind, angesetzt. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Buchwerte der Rück- deckungsversicherungen und Pensionsrückstellungen miteinander verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach ver- nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbe- trag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips für Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlage- vermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesell- schaften beteiligt:

Anteil am

Höhe des

Jahres-

ANGABEN in T€

Kapital

Eigenkapitals

ergebnis

1. MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft

mbH, Bremen, Deutschland

51,0 %

32

0

2. MeVis BreastCare GmbH & Co. KG,

Bremen, Deutschland

51,0 %

2.639

-134

Die in der Tabelle gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf den 30. September 2020.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 250 (i. Vj. T€ 0) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 2.747 (i. Vj. T€ 2.498) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Kunden Hologic, Vital Images und Invivo.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 160 (i. Vj. T€ 234) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der MBC KG sowie in Höhe von T€ 3.739 (i. Vj. T€ 1.680) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der Varex Imaging Deutschland AG und der Varex Imaging Corporation.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 409 (i. Vj. T€ 14). Diese betref- fen im Wesentlichen eine Mietkaution in Höhe von T€ 250 sowie Forderungen aus einem Förderprojekt in Höhe von T€ 125.

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen eine Auszahlung für in Zukunft abrufbare Softwarelizenzen sowie eine Auszahlung für Miet- und Nebenkosten für den Monat Oktober 2020.

Steuern

Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG fallen bei der MMS AG grundsätzlich keine Steuern mehr an. Die im aktuellen Berichtsjahr entstandenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 90 resultieren aus der Besteuerung der von der Varex Imaging Deutschland AG an die außenstehenden Aktionäre geleisteten Ausgleichszahlung bei der MMS AG gemäß § 16 KStG.

Latente Steuern entstehen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Be- oder Entlastungen führen. Aktive latente Steuern entstehen auch aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft sind nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise die latenten Steuern nur bei der Organ- trägerin, der Varex Imaging Deutschland AG, zu berücksichtigen.

Eigenkapital

  1. Grundkapital
    Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820 (2018/2019: T€ 1.820). Es setzt sich aus 1.820.000
    (2018/2019: 1.820.000) nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen, welche vollständig eingezahlt sind. Der rechnerische Wert jeder Stückaktie beträgt € 1.
  2. Kapitalrücklage
    Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) und entsprach ursprünglich den im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen. Zum 31. Dezember 2013 wurde ein Teilbetrag der Kapitalrücklage von T€ 18.326 ge- mäß § 150 Abs. 4 AktG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2013 und des Verlustvortrags aus dem Vor- jahr verwendet. Zum 21. April 2015 wurden die eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots der VMS Deutschland Holdings GmbH zu einem Preis von € 17,50 je Aktie angedient, wodurch sich die Kapitalrücklage entsprechend erhöhte.
  3. Gewinnrücklagen
    Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.
  4. Genehmigtes Kapital
    Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzu- räumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
  5. Mitteilungen gemäß WpHG
    Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Bilanz- stichtag des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der
    MMS AG:

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Jahresabschluss 2019/2020

  1. Am 30. März 2015 hat uns die Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg, (seit Ende 2017: Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A., Munsbach, Luxemburg) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat.
  2. Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine wei- sungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical So- lutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
    Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebun- dene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bre- men, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebun- dene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bre- men, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebun- dene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bre- men, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.

  1. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bre- men, Deutschland am 6. Juni 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,51 % (das entspricht 100.277 Stimmrechten) betragen hat.

Rückstellungen

  1. Pensionsverpflichtungen
    Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 781; i. Vj. T€ 688) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkei- ten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwart- schaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen wurde eine durchschnittliche Fluktuation von 1,5 % p.a. (i. Vj. 1,5 % p.a.) zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. zum Bilanzstichtag mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst (2,42 %; i. Vj. 2,82 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 1,71 % (i. Vj. 2,05 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 151 (i. Vj. T€ 146). Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz aus den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 10-jährigen

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Jahresabschluss 2019/2020

Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 7-jährigen Durch- schnittszins zum Bilanzstichtag. In der Höhe des Unterschiedsbetrags besteht grundsätzlich eine Aus- schüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisabführung an die Varex Imaging Deutschland AG enthalten und hat folglich keiner Abführungssperre unterlegen.

Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem bei- zulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (T€ 411; i. Vj. T€ 404) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapi- tal. Dieser Wert entspricht zudem den unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaf- fungskosten.

  1. Steuerrückstellungen
    Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ T€ 170 (i. Vj. T€ 429). Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2019 und 2020.
  2. Sonstige Rückstellungen
    Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 1.914 (i. Vj. T€ 1.774). Von diesen entfallen im Wesent- lichen T€ 432 (i. Vj. T€ 540) auf Bonusrückstellungen, T€ 385 (i. Vj. T€ 350) auf Rückstellungen für das 13. Gehalt, T€ 276 (i. Vj. T€ 239) auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, T€ 595 (i. Vj. T€ 277) auf ausstehende Rechnungen sowie T€ 152 (i. Vj. T€ 155) auf Garantierückstellungen.

Verbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 82 und belau- fen sich zum Stichtag auf T€ 93. Wie im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die laufende Verrechnung betrafen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter- nehmen von T€ 5.704 (i. Vj. T€ 1.571) betreffen die Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 30. September 2020 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträ- gen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.

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Jahresabschluss 2019/2020

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HBG in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:

ANGABEN IN T€

2019/2020

2018/2019

Erlöse aus Wartung

6.230

6.856

Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen

5.286

5.320

Übrige

5.615

5.897

17.131

18.073

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 ihre Umsatzerlöse zum überwiegenden Teil in den USA (T€ 13.554; i. Vj. T€ 14.289) mit ihren Kunden Hologic, Varian, Varex, Vital Images und Invivo. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung und übrige Leistungen. Dementsprechend wurden Umsatzerlöse in Europa in Höhe von T€ 3.577 (i. Vj. T€ 3.784) erwirtschaftet.

Die übrigen Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen, Miete und Nebenkosten in Höhe von T€ 1.198 (i. Vj. T€ 1.147).

Die Umsatzerlöse sind teilweise mit Schätzungen behaftet, soweit eine finale Abrechnung der tatsächlich er- brachten Leistungen lediglich jährlich und nicht zum Bilanzstichtag erfolgt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 960 (i. Vj. T€ 2.221). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 742 (i. Vj. T€ 2.133). Die Kursdifferenzen sind darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Anteil der Leistungen in US-Dollar abgerechnet wird und auch Liquidität in US-Dollar gehalten wird. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und dessen Unternehmenspolitik fol- gend, werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich in 2019/2020 auf T€ 8.552 (i. Vj. T€ 8.085). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 108 Mitarbeiter (i. Vj. 102 Mitarbeiter). Davon entfallen 4 (i. Vj. 4) auf Aushilfen. In den durchschnittlichen Zahlen ist der Vorstand nicht enthalten. Es gab keine gewerblichen und einen leitenden Angestellten im aktuellen Geschäftsjahr (i. Vj.: gewerbliche: 0, leitende: 0).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich in 2019/2020 auf T€ 3.240 (i. Vj. T€ 3.947). Diese entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.108 (i. Vj. T€ 1.725), auf Mietauf- wendungen von T€ 431 (i. Vj. T€ 429), auf Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 516 (i. Vj. T€ 448), auf Telefon-/Internetaufwendungen von T€ 168 (i. Vj. T€ 100), auf Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 123 (i. Vj. T€ 159) und auf Vertriebsaufwendungen von T€ 112 (i. Vj. T€ 273). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Kursdifferenzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonstigen be- trieblichen Erträgen.

Erträge aus Beteiligungen

Der Ausweis betrifft mit T€ 127 in voller Höhe die im Gesellschafterversammlungsprotokoll vom Juli 2020 be- schlossene und auf die MMS AG anteilig entfallene Ausschüttung der MBC KG.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft belaufen sich in 2019/2020 insge- samt auf T€ 175 (i. Vj. T€ 169). Diese betreffen Zinserträge aus einem festverzinslichen Darlehen an die Ge- sellschafterin in Höhe von T€ 175 (i. Vj. T€ 169). Im Vorjahr wurden diese Zinserträge noch unter den sonstigen

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Jahresabschluss 2019/2020

Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Da die Zinserträge auf eine Ausleihung des Finanzanlagevermö- gens entfallen, wurde das Vorjahr entsprechend angepasst.

Zinserträge

Die Zinserträge der Gesellschaft belaufen sich in 2019/2020 insgesamt auf T€ 0 (i. Vj. T€ 0). Hinsichtlich der Anpassung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

Zinsaufwand

Der Zinsaufwand beläuft sich in 2019/2020 auf T€ 12 (i. Vj. T€ 10) und entfällt vollständig auf den Nettoaufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 8 (i. Vj. T€ 8).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch.

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Jahresabschluss 2019/2020

SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 30. September 2020 auf T€ 1.444 (i. Vj. T€ 1.970). Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 1.315 (i. Vj. T€ 1.842) sowie auf Leasingver- träge T€ 129 (i. Vj. T€ 128).

Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflä- chen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasing- verhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.

Die MMS AG hat sich in § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, dem verbundenen Unterneh- men bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.

Beziehungen zu nahestehenden Personen

Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.

Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.

Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahestehende Per- sonen und Unternehmen:

ANGABEN IN TAUSEND €

2019/2020

Mutterunternehmen

Forderungen (aus Darlehensgewährung)

16.225

Forderungen (aus Dienstleistungen)

70

Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag)

5.704

Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge)

876

Aufwendungen (aus Gewinnabführungsvertrag)

5.704

Übrige Verbundene Unternehmen

Forderungen (aus Dienstleistungen)

3.825

Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge)

2.895

Aufwendungen (aus Dienstleistungen)

0

Angaben zur Vergütung der Organmitglieder sind in den nachfolgenden Abschnitten enthalten.

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Jahresabschluss 2019/2020

Informationen zu den Organen der Gesellschaft

Übersicht über die Besetzung des hauptberuflich für die Gesellschaft tätigen Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:

VORSTAND

Marcus Kirchhoff

Vorsitzender

Dassendorf

ab

Mitglied der Gesellschafterdelegation der

1.3.2012

MeVis BreastCare GmbH & Co. KG

Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG

(seit 20. Jan. 2017)

AUFSICHTSRAT

Kimberley E. Honeysett

ab

Senior Vice President, General Counsel und Corporate

Vorsitzende

8.3.2017

Secretary bei der Varex Imaging Corporation

Sandy, Utah, USA

Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch-

land AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt.

2019)

 Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Internati-

onal AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016)

Sunny Sanyal

ab

Chief Executive Officer bei der Varex Imaging Corpora-

Stellvertretender Vorsitzender

24.9.2020

tion

Sandy, Utah, USA

Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch-

land AG (seit 27. Sept. 2020)

 Non-executive Board member der Medical Imaging Tech-

nology Alliance (MITA)

Matthew C. Lowell

ab

Vice President, Finance - Treasury & Business Develop-

Los Altos, Kalifornien, USA

8.3.2017

ment bei der Varex Imaging Corporation

 Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch-

land AG (20. Jan. 2017 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt.

2019)

Clarence R. Verhoef

ab

Senior Vice President und Chief Financial Officer bei der

Stellvertretender Vorsitzender

8.3.2017

Varex Imaging Corporation (bis 26. Juli 2020)

Sandy, Utah, USA

bis

Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch-

23.9.2020

land AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt.

2019 bis 26. Sept. 2020)

 Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Internati-

onal AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016)

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Jahresabschluss 2019/2020

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit dem Vorstand beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hin- tergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und zu der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungs- vertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am Konzernerfolg der Varex Imaging Corporation orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsver- trags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unterneh- merischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 bezog der Vorstand bzw. bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

Komponenten

Geldwerte

Erfolgs-

mit lang-

Vorteile

Feste

bezogene

fristiger Anreiz-

aus Sach-

Aktien-

ANGABEN IN €

Vergütung

Vergütung

wirkung

bezügen

optionen

Gesamt

Tantieme mit

aktienkursab-

hängigem

Gehalt

Tantieme

Hebel

Marcus Kirchhoff

293.799,96

0,00

0,00

9.355,53

0,00

303.155,49

Gesamt

293.799,96

0,00

0,00

9.355,53

0,00

303.155,49

Darüber hinaus hat Herr Kirchhoff von der Varex Imaging Deutschland AG 4.303 Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation mit Haltefristen zwischen 2 und 4 Jahren erhalten und Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation aus vorherigen Zuteilungen im Wert von € 37.665,49 verkauft. Herr Kirch- hoff hat außerdem von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 92.315,00 erhalten.

Herr Dr. Hannemann hat das Unternehmen zum 31.3.2019 verlassen und somit für das Geschäftsjahr 2019/2020 keine feste Vergütung mehr erhalten. Er hat jedoch im abgelaufenen Geschäftsjahr eine noch aus- stehende Bonuszahlung von der Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von € 31.290,00 erhalten.

Zusätzlich wurde bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 eine Rückstellung für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 97.200,00 für Herrn Kirchhoff gebildet.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 bezog der Vorstand bzw. bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

Komponenten

Geldwerte

Erfolgs-

mit lang-

Vorteile

Feste

bezogene

fristiger Anreiz-

aus Sach-

Aktien-

ANGABEN IN €

Vergütung

Vergütung

wirkung

bezügen

optionen

Gesamt

Tantieme mit

aktienkursab-

hängigem

Gehalt

Tantieme

Hebel

Marcus Kirchhoff

269.700,00

0,00

0,00

8.902,39

0,00

278.602,39

Dr. Robert Hannemann

101.800,02

0,00

0,00

0,00

0,00

101.800,02

Gesamt

371.500,02

0,00

0,00

8.902,39

0,00

380.402,41

Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 27.673,92 bzw. € 42.637,30 erhalten. Zusätzlich wurden bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergü- tungen in Höhe € 97.200,00 für Herrn Kirchhoff und € 34.800,00 für Herrn Dr. Hannemann gebildet.

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Jahresabschluss 2019/2020

Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:

Gewährte Zuwendungen

In den Jahren 2018/2019 und 2019/2020 wurden den Vorständen folgende Zuwendungen gewährt:

Marcus Kirchhoff

Dr. Robert Hannemann

ANGABEN IN TAUSEND €

Vorstandsvorsitzender

Vorstand

2019/

2019/

2019/

2019/

2019/

2020

2020

2018/

2019/

2020

2020

2018/

Gewährte Zuwendungen

2020

(Min)

(Max)

2019

2020

(Min)

(Max)

2019

Festvergütung

294

294

294

270

0

0

0

102

Nebenleistungen

9

9

9

9

0

0

0

0

Summe

303

303

303

279

0

0

0

102

Einjährige variable Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

Mehrjährige variable Vergütung

Tantieme mit aktienkursabhäng-

igem Hebel

0

0

0

0

0

0

0

0

Aktienoptionen

0

0

0

0

0

0

0

0

Summe variable Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

0

0

0

0

Gesamtvergütung

303

303

303

279

0

0

0

102

Zuflüsse

In den Jahren 2018/2019 und 2019/2020 sind folgende Leistungen den Vorständen zugeflossen:

Marcus Kirchhoff

Dr. Robert Hannemann

ANGABEN IN TAUSEND €

Vorstandsvorsitzender

Vorstand

Zufluss

2019/2020

2018/2019

2019/2020

2018/2019

Festvergütung

294

270

0

102

Nebenleistungen

9

9

0

0

Summe

303

279

0

102

Einjährige variable Vergütung

0

0

0

0

Mehrjährige variable Vergütung

Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel

0

0

0

0

Aktienoptionen

0

0

0

0

Summe variable Vergütung

0

0

0

0

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

Gesamtvergütung

303

279

0

102

Im Geschäftsjahr 2018/2019 haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 27.673,92 bzw. € 42.637,30 erhalten.

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Jahresabschluss 2019/2020

Vergütungen des Aufsichtsrats

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden kön- nen.

Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Mitglieder für 2019/2020 folgende Vergü- tung:

  1. Kimberley E. Honeysett
    Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Frau Honeysett keine Ver- gütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
  2. Sunny Sanyal
    Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 24. September 2020 erhielt Herr Sanyal keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
  3. Matthew C. Lowell
    Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Lowell keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
  4. Clarence R. Verhoef
    Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 und bis zum 23. September 2020 erhielt Herr Verhoef keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermö- gensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Honorare des Abschlussprüfers

01.10.2019-

01.10.2018-

Angaben in T€

30.09.2020

30.09.2019

Abschlussprüfungen

(davon periodenfremd T€ 40, i. Vj. T€ 57)

218

203

Andere Bestätigungsleistungen

0

0

Steuerberatung

0

0

Sonstige Leistungen

0

0

Summe

218

203

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommis- sion Deutscher Corporate Governance Kodex und geben jährlich gemeinsame Entsprechenserklärungen ge- mäß § 161 AktG ab. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2019 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom

  1. Februar 2017 mit den in der Erklärung vom 9. September 2019 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen. Für den Zeitraum ab dem 9. September 2020 erklärten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) grundsätzlich entspricht bzw. entsprechen wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den
  1. September 2020 und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

Ergebnisverwendung/Ausgleichszahlungen

Der Gewinn in Höhe von T€ 5.704 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ab 2015 und für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie. Die Verpflichtung ist im Wege der Ausgliederung auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen worden.

Konzernzugehörigkeit

Die MMS AG gehört über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex Imaging Konzern unter Füh- rung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutter- unternehmens erhältlich.

Da die MMS AG ausschließlich Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in einen Konzernab- schluss einbezogen werden brauchen, ist sie nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.

Bremen, den 22. Januar 2021

Marcus Kirchhoff

Alleinvorstand

MeVis Medical Solutions AG

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Jahresabschluss 2019/2020

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

(Anlagenspiegel)

für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020

Anschaffungskosten

ANGABEN IN €

1.10.2019

Zugänge

Abgänge

30.09.2020

  1. Immaterielle Vermögensge- genstände
    Entgeltlich erworbene Kon- zessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Li-

zenzen an solchen Rechten

und Werten

1.329.859,48

0,00

0,00

1.329.859,48

II.

Sachanlagen

Betriebs- und Geschäftsaus-

stattung

1.625.119,45

102.554,17

0,00

1.727.673,62

III.

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Un-

ternehmen

312.042,00

0,00

0,00

312.042,00

Ausleihungen an verbundene

Unternehmen

16.225.211,69

0,00

0,00

16.225.211,69

16.537.253,69

0,00

0,00

16.537.253,69

19.492.232,62

102.554,17

0,00

19.594.786,79

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MeVis Medical Solutions AG

Jahresabschluss 2019/2020

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

1.10.2019

Zugänge

Abgänge

30.09.2020

30.09.200

30.09.2019

1.311.501,79

15.932,09

0,00

1.327.433,88

2.425,60

18.357,69

1.381.740,73

151.575,06

0,00

1.533.315,79

194.357,83

243.378,72

0,00

0,00

0,00

0,00

312.042,00

312.042,00

0,00

0,00

0,00

0,00

16.225.211,69

16.225.211,69

0,00

0,00

0,00

0,00

16.537.253,69

16.537.253,69

2.693.242,52

167.507,15

0,00

2.860.749,67

16.734.037,12

16.798.990,10

MeVis Medical Solutions AG

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Jahresabschluss 2019/2020

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES

UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum

30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum
    30. September 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unter- nehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschluss- prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungs- vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über- einstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufs-

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Jahresabschluss 2019/2020

rechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überein- stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Arti- kel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht- gemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Umsatzrealisierung

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt und Problemstellung
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  • Umsatzrealisierung
  • Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von T€ 17.131 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen, Erlöse aus Wartung und übrige Erlöse. Dabei entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatz- erlöse in Höhe von T€ 9.674, wovon wiederum T€ 5.408 auf Erlöse aus Wartungsverträ- gen, T€ 4.071 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen und T€ 195 auf sonstige Erlöse entfallen.
    Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums ge- schlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Ge- sellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der monatlich, für die Vertragslaufzeit im Vo- raus vereinnahmten Beträge erfolgt, die wiederum entsprechend der Vertragslaufzeit er- folgswirksam aufgelöst werden. Für im Rahmen der Verlängerung des ursprünglichen

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Jahresabschluss 2019/2020

Wartungszeitraums geschlossene Verträge erhält die Gesellschaft von Hologic monatliche Abschlagszahlungen.

Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hin- aus vereinnahmt die Gesellschaft allerdings noch Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen. Für diese Upgrades erhält die Gesellschaft von Hologic ebenfalls mo- natliche Abschlagszahlungen.

Auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Pla- nung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.

Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2020 entfallenden Umsatz- erlöse in Höhe von insgesamt T€ 675 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hinter- grund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  • Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der vorzunehmenden Einschätzun- gen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung be- steht, haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Er- fassung von Umsatzerlösen beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die getroffenen Einschätzun- gen und Annahmen auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Im Rahmen von Befra- gungen der gesetzlichen Vertreter konnten keine Anzeichen festgestellt werden, dass die Einschätzungen und Annahmen ungeeignet sind, um die tatsächliche Erlösentwicklung korrekt darzustellen. Ferner haben wir die finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folge- jahres vorgenommen wurden, kritisch gewürdigt und uns von der Verlässlichkeit der den Abschlagszahlungen zugrundeliegenden Planungen überzeugt. Die im Rahmen der finalen Abrechnungen festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlichen Erlösen und Abschlagszahlungen bewegten sich dabei in einem angemessenen Rahmen. In Summe konnten wir durch die dargestellten und andere Prüfungshandlungen nachvollziehen, dass die Umsatzerlöse zutreffend abgebildet wurden.
  • Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

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Jahresabschluss 2019/2020

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jah- resabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Infor- mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel- lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie da- für verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen ge- setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung ei- nes Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La- gebericht erbringen zu können.

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Jahresabschluss 2019/2020

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we- sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeab- sichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü- fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge- deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel- lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche

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Jahresabschluss 2019/2020

Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätig- keit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga- ben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga- ben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen un- sere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga- ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga- ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortli- chen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach- verhalts aus.

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Jahresabschluss 2019/2020

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Dräger.

Bremen, den 25. Januar 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thomas Dräger

ppa. Konstantin Kessler

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

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Jahresabschluss 2019/2020

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftser- gebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Bremen, den 22. Januar 2021

MeVis Medical Solutions AG

Marcus Kirchhoff

Alleinvorstand

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Jahresabschluss 2019/2020

DISCLAIMER

ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der MeVis Medical Solutions AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben sowie Maßnahmen staatlicher Stel- len. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der MeVis Medical Solutions AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die MeVis Medical Solutions AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen.

ABWEICHUNGEN AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN

Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwi- schen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungsle- gungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindli- che Fassung.

Der Finanzbericht steht zum Download im Internet bereit unter:

http://www.mevis.de/investor-relations/finanzberichte

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Jahresabschluss 2019/2020

FINANZKALENDER 2020/2021

Datum

Veranstaltung

28.

Januar 2021

Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019/2020

24.

März 2021

Ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung, Bremen

27.

Mai 2021

Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2020/2021

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MeVis Medical Solutions AG published this content on 28 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 January 2021 08:51:01 UTC.