Juan Muro-Lara Girod:
* Chief Strategy & Corporate Development Officer der Acciona S.A. * Mitglied des Board of Directors der Acciona Energía Internacional, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Acciona Global Renewables, S.A. * Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors der Bestinver Gestión, S.A. SGIIC * Vorsitzender des Board of Directors der Bestinver Pensiones EGFP, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Bestinver Sociedad de Valores, S.A. * Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors der Bestinver, S.A. * Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors der Fidentis Gestión, S.A. SGIIC * Vorsitzender des Board of Directors der Fidentis Equities, Sociedad de Valores, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Grupo Bodegas Palacio, S.A.
Rafael Matteo Alcalá:
* Vorsitzender des Board of Directors der Acciona Energía Internacional, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Acciona Energía, S.A * Mitglied des Board of Directors der Acciona Energy Australia Global Pty Ltd * Mitglied des Board of Directors der Acciona Energy Oceania Construction Pty Ltd * Mitglied des Board of Directors der Acciona Energy Oceania Pty Ltd^* * Vorsitzender des Board of Directors der Acciona Global Renewables, S.A. * Vorsitzender des Board of Directors der AT Operadora Puerto Libertad, S.A.P.I. De C.V. * Vorsitzender des Board of Directors der AT Solar I, S.A.P.I. De C.V. * Vorsitzender des Board of Directors der AT Solar II, S.A.P.I. De C.V. * Vorsitzender des Board of Directors der AT Solar III, S.A.P.I. De C.V. * Vorsitzender des Board of Directors der AT Solar V, S. De R.L. De C.V. * Mitglied des Board of Directors der Corporación Acciona Energías Renovables, S.L. * Mitglied des Board of Directors der Desarrollo De Energías Renovables De Navarra, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Energías Renovables Mediterráneas, S.A. * Mitglied des Board of Directors der Eólicas Mare Nostrum, S.L. * Vorsitzender des Board of Directors der Iniciativas Energéticas Renovables, S.L. Mitglied des Board of Directors der Operador Del Mercado Ibérico De Energía-Polo Español, * S.A. * Vorsitzender des Board of Directors der Tuto Energy I, S.A.P.I De C.V. * Vorsitzender des Board of Directors der Tuto Energy II, S.A.P.I. De C.V.
Martin Rey:
* Geschäftsführender Gesellschafter der Babcock & Brown GmbH * Mitglied des Board of Directors der BayWa r.e. LLC * Mitglied des Aufsichtsrats der Kommunalkredit Austria AG * Mitglied des Advisory Board der Groenleven B.V. * Vorsitzender des Aufsichtsrats der clearvise AG * Vorsitzender des Advisory Board der O2 Power Ltd.
Professor Dr.-Ing. Wolfgang Ziebart:
* Mitglied des Board of Directors der Veoneer, Inc. * Mitglied des Aufsichtsrats der Webasto SE
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) vom 12. Dezember 2019 geänderten Fassung ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle
vier (4) Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu
fassen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die
auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Die derzeit geltende, in § 18 der Satzung der Nordex SE enthaltene Vergütungsregelung für den
Aufsichtsrat geht zurück auf einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni 2015. 6. Ausgehend von dem nachfolgend unter II. 2 beschriebenen System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
soll die derzeitige Regelung in § 18 der Satzung in Ansehung von § 113 Abs. 3 AktG bestätigt werden.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung des Aufsichtsrats und das zugrundeliegende unter II. 2 der Einberufung beschriebene Vergütungssystem des Aufsichtsrats werden hiermit nach § 113 Abs. 3 AktG bestätigt..
Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019
wurde § 120a AktG neu eingeführt, der vorsieht, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften
bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier (4) Jahre, über die Billigung des vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Die erstmalige
Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder hat spätestens in der ordentlichen
Hauptversammlung 2021 zu erfolgen. 7.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das unter II. 3 der Einberufung beschriebene, vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 19. März 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Nordex SE wird hiermit nach § 120a Abs. 1 AktG gebilligt.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung und Aufhebung des
bisherigen Genehmigten Kapitals I
Das bisher bestehende Genehmigte Kapital I beläuft sich nach einer teilweisen Ausnutzung vom 1.
Dezember 2020 noch auf EUR 15.522.041,00. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Aktien mit
einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 10% des Grundkapitals wurde im Zuge dieser Ausnutzung
verbraucht. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft auch zukünftig jederzeit in der Lage ist, ihre
Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig
anpassen zu können, wird vorgeschlagen, ein neues Genehmigtes Kapital I in Höhe von EUR 23.469.751,00
(20% des aktuellen Grundkapitals) mit einer Laufzeit von drei Jahren und erneuter Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss zu schaffen.
Das neue Genehmigte Kapital I sieht erneut eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für Bar- und
Sachkapitalerhöhung in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des aktuellen Grundkapitals vor. Weiterhin sollen
dabei - wie schon in der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2020 beschlossen - aus sämtlichen
der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Genehmigten Kapitalia unter Anrechnung von neuen Aktien, die zur
Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht
oder zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitgliedern der
Geschäftsführung von Unternehmen der Nordex-Gruppe ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, nur neue
Aktien mit einem Gesamtanteil am Grundkapital in einer Höhe von maximal 40% des Grundkapitals ausgeben
werden können. Hierfür soll nunmehr das bei der Beschlussfassung in dieser Hauptversammlung vom 5. Mai
2021 bestehende Grundkapital in Höhe von EUR 117.348.759 maßgeblich sein, die Höchstgrenze nunmehr also
bei 46.939.503 neuen Aktien liegen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)