Novetum AG

Frankfurt am Main

WKN: A13SUY / ISIN: DE000A13SUY8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 27. August 2021 um 15.00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Novetum AG mit Sitz in Frankfurt am Main ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Ort der virtuellen Hauptversammlung ist der Sitz der Gesellschaft, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Für die Aktionäre der Gesellschaft, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.novetum.de

im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).

  1. Tagesordnung
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter der Adresse https://www.novetum.de eingesehen werden.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

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  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  2. Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die M&B Treuhand GmbH WPG, Burgstrasse 12, 80331 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

  1. Hinweise zur Hauptversammlung Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungs- eigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Ge- setzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Straf- verfahrensrecht (nachfolgend "Covid-19-Gesetz"), zuletzt geändert durch Art. 11 des Geset- zes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pande- miebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 27. August 2021 ab 15.00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.novetum.de

übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).

Adresse für den Nachweis des Anteilsbesitzes, für die Anforderung von Unterlagen so- wie für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der sich auf den 6. August 2021, 0:00 Uhr, (Record date) zu beziehen hat, Anforderungen von Unterlagen sowie Anträge, Gegenanträge und Wahlvor- schläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Novetum AG Hausener Weg 29 60489 Frankfurt am Main

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Telefax: 069 788 088 06 88

E-Mail: ir@novetum.de

Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionä- ren die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Haupt- versammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts erforderlich und aus- reichend; der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 6. August 2021, 0.00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 20. August 2021, 24.00 Uhr zugehen.

Aktionäre, die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachgewiesen haben, erhalten von der Gesellschaft eine Zu- gangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.novetum.de

Zugriff auf das Hauptversammlungsportal mit Bild- und Tonübertragung.

Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verlorengehen sollte, können die Aktionäre sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse

ir@novetum.de

wenden.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) möglich.

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Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme im Wege der elektronischen Kom- munikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch in die- sem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Elektronische Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das passwort- geschützte Hauptversammlungsportal unter der Internetadresse

https://www.novetum.de

übermittelt werden. Die elektronischen Briefwahlstimmen können im Hauptversammlungspor- tal bis zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.

Im Hauptversammlungsportal ist der Widerruf von elektronischen Briefwahlstimmen bis unmit- telbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist ein rechtzeitiger Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) ausüben.

Fragemöglichkeit der Aktionäre

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Auch in diesem Fall ist ein rechtzeitiger Nachweis der Berech- tigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 25. August 2021, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

ir@novetum.de

einzureichen.

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Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptver- sammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversamm- lung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptver- sammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter An- gabe der Nummer der Zugangskarte sowie des Namens im Weg der elektronischen Kommu- nikation unter der E-Mail-Adresse

ir@novetum.de

erklärt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung per- sonenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus wer- den die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewah- rungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

https://www.novetum.de

Sofern die Novetum AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung einen Dienst- leister beauftragen sollte, erhält dieser von der Novetum AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verar- beitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Novetum AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-,Berichtigungs-,Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte kön- nen Sie gegenüber der Novetum AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

ir@novetum.de

geltend machen.

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Novetum AG published this content on 19 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 July 2021 07:52:03 UTC.