18.02.2020 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OSRAM Licht AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
                                                                               
OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am         
18.02.2020 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                       
                                                                               
07.01.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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OSRAM Licht AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) LED400                     
ISIN DE000LED4000 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) LED02V                          
ISIN DE000LED02V0 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020           
der OSRAM Licht AG                                                             
am 18. Februar 2020                                                            
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,                                       
                                                                               
wir laden Sie ein zur                                                          
ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG                               
am Dienstag, 18. Februar 2020, 10:00 Uhr (MEZ),                                
im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 
81829 München.                                                                 
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM      
Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts    
des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2018/2019                                  
                                                                               
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den          
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1     
Handelsgesetzbuch (HGB). Die genannten Unterlagen sowie der Corporate          
Governance Bericht und der nichtfinanzielle Bericht für den OSRAM              
Licht-Konzern nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind auf          
unserer Internetseite unter                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich      
sein und näher erläutert werden.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss                      
gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu      
diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss                           
zu fassen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG    
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 52.433.142,45 EUR     
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.                                     
                                                                               
Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bilanzgewinn: 52.433.142,45 EUR                                                
                                                                               
Gewinnvortrag: 52.433.142,45 EUR                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018/2019                                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019         
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über    
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.             
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018/2019                                                    
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019         
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über    
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.         
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und               
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des   
Zwischenberichts                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und            
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie zum Prüfer für    
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des                  
Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des                
Geschäftsjahrs 2019/2020 zu bestellen. Der vorgenannte Vorschlag des           
Aufsichtsrats ist auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt.      
                                                                               
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch     
der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen             
Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die           
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten              
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die            
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der   
Aktien der Gesellschaft 96.848.074 Stück teilnahme-                            
und stimmberechtigte Aktien ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme gewähren. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit                                   
96.848.074. Diese Gesamtzahlen schließen jeweils im Zeitpunkt der Einberufung  
der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene                            
2.664.388 Stück eigene Aktien ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte     
zustehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise zur Teilnahme                                                         
                                                                               
Anmeldung zur Hauptversammlung                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig                          
angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die            
angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.                        
Die Anmeldung muss spätestens bis                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dienstag, 11. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ),                                   
                                                                               
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher 
oder englischer Sprache eingegangen sein, und                                  
zwar unter der Anschrift                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
OSRAM Licht AG                                                                 
                                                                               
Hauptversammlung 2020                                                          
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an:                                                           
                                                                               
+49 (0)89 30903-74675                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail an:                                                            
                                                                               
anmeldestelle@computershare.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich    
online über das Aktionärsportal anzumelden, das                                
sie unter der Internetadresse                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
erreichen. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre     
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.                            
Die Aktionärsnummer können die Aktionäre den ihnen mit der Einladung zur       
Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen.                             
Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, melden sich  
mit dem bei der Registrierung selbst gewählten                                 
Zugangspasswort im Aktionärsportal an. Alle übrigen im Aktienregister          
eingetragenen Aktionäre erhalten mit den Unterlagen,                           
die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein         
individuelles Passwort für den Erstzugang zum Aktionärsportal.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem     
Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular,                               
das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen genutzt   
werden kann, sowie online im Aktionärsportal.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige von § 135 AktG erfasste   
Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte                              
können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber   
sie aber im Aktienregister eingetragen sind,                                   
nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten 
erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung.                                 
Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit,  
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst                                    
auszudrucken oder in elektronischer Form abzurufen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht     
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich                                
der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur      
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;   
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch                                 
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme-
und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene                          
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des             
Aktienregisters, die in der Zeit vom 12. Februar 2020 bis                      
einschließlich 18. Februar 2020 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der      
Hauptversammlung am 18. Februar 2020 verarbeitet                               
und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes       
Technical Record Date) ist daher der 11. Februar                               
2020, 24:00 Uhr (MEZ).                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in der          
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten -                           
zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten - vertreten und ihr Stimmrecht durch                                   
den Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder                                     
mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für  
eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär                                 
oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur           
Hauptversammlung' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform                               
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine      
Aktionärsvereinigung noch sonstige von § 135 AktG                              
erfasste Intermediäre oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte bevollmächtigt     
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre können sich zur Bevollmächtigung des mit dem Einladungsschreiben 
übersandten sowie unter der Internetadresse                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
zugänglichen Formulars bedienen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären      
weiterhin die Möglichkeit an, über das Aktionärsportal,                        
das Sie unter der Internetadresse                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
erreichen, Vollmachten zu erteilen.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese   
muss aber ebenfalls der Textform (§ 126b Bürgerliches                          
Gesetzbuch) genügen, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine                   
Aktionärsvereinigung noch sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre        
oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte bevollmächtigt werden.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bieten unseren Aktionären an, Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht,
ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft                                      
und gegebenenfalls ihren Widerruf ebenfalls postalisch, per E-Mail oder per    
Telefax an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung'                     
genannte Anschrift, E-Mail-Adresse beziehungsweise Telefaxnummer zu übersenden.
Die Bevollmächtigung kann auch am Tag der                                      
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten           
nachgewiesen werden.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediäre                           
oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellter besteht das Textformerfordernis nicht.  
Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen                                   
Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten  
nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung                       
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich                                  
daher in diesem Fall mit dem/der Bevollmächtigten ab. Ein Verstoß gegen diese  
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte                                   
Erfordernisse beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit
der Stimmabgabe nicht.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft außerdem die               
OSRAM-Mitarbeiter Frau Susanne Gleißner und Herrn Jochen                       
Berner als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls zur Stimmabgabe     
bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft                               
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.                                      
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter hat bis Montag, 17. Februar                               
2020, 24:00 Uhr (MEZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per 
Telefax an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung'                     
genannte Anschrift, E-Mail-Adresse beziehungsweise Telefaxnummer zu erfolgen.  
Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen                          
beigefügte sowie unter der Internetadresse                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
zugängliche Formular. Alternativ können Sie Vollmacht und Weisung an die von   
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
ebenfalls bis Montag, 17. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ), über das              
Aktionärsportal erteilen, das Sie unter der Internetadresse                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
erreichen. Über das Aktionärsportal können erteilte Weisungen auch bis Montag, 
17. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ), geändert                                    
werden. Nach Ablauf des 17. Februar 2020 ist die Erteilung von Vollmacht und   
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                                
Stimmrechtsvertreter nur noch möglich, indem die Aktionäre das am Einlass zur  
Hauptversammlung ausgehändigte Formular ausfüllen                              
und spätestens bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung an dem  
dafür vorgesehenen Schalter abgeben.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten                   
Stimmrechtsvertreter ist für eine fristgerechte Anmeldung nach                 
den vorstehend unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten Bestimmungen   
Sorge zu tragen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten                    
Stimmrechtsvertreter durch Vollmachten von Aktionären nur zur                  
Stimmrechtsausübung befugt sind, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche und  
eindeutige Weisung zu einzelnen Gegenständen                                   
der Tagesordnung erteilt wurde. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige       
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter                              
für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die             
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.             
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen 
zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Einlegen                                     
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von       
Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines                             
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt     
automatisch als Widerruf der zuvor an die von der                              
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem  
Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131  
Abs. 1 AktG                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen                             
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die   
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der                                     
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung                              
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist  
nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem                                   
Sonntag, einem Samstag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden   
oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.                            
Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend        
anzuwenden.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage         
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand                       
der OSRAM Licht AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Samstag,
den 18. Januar 2020, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.                                 
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand der OSRAM Licht AG                                                    
                                                                               
Marcel-Breuer-Str. 6                                                           
                                                                               
80807 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht     
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden                             
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.   
Sie werden außerdem unter der Internetadresse                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten                               
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von                     
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen                               
Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten         
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich                     
zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der   
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag                           
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung  
mit Begründung an die unten stehende Adresse                                   
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin                                     
ist somit Montag, der 3. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ). Ein Gegenantrag braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer                                 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung     
braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,                          
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu      
werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,                          
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen   
Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                     
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden             
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m.                        
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG 
i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe,                               
bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich     
gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen                   
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder
Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten                       
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt        
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge                            
oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung                                    
finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §  
126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich                             
zu richten an:                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
OSRAM Licht AG                                                                 
                                                                               
Hauptversammlung 2020                                                          
                                                                               
Marcel-Breuer-Str. 6                                                           
                                                                               
80807 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an: +49 (0)89 / 6213-3629                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail an: gegenantrag@osram.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären               
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von                    
Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls     
unter der genannten Internetadresse zugänglich                                 
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                        
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands   
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft                                
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die                              
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Von einer Beantwortung einzelner                               
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen        
absehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter der                                     
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung.                                           
                                                                               
Live-Übertragung der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zu Beginn der        
Hauptversammlung werden live über das Internet übertragen.                     
Die Reden des Vorstands stehen nach der Hauptversammlung unter                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
als Aufzeichnung zur Verfügung.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Internetseite, über die die Einberufung und die Informationen gemäß § 124a AktG
zugänglich sind                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und
Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram-group.de/hauptversammlung                                            
                                                                               
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124a AktG finden.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen  
Internetadresse zugänglich gemacht.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Information zum Datenschutz für Aktionäre                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene    
Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation                                 
mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen       
verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für                              
damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher  
Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)                         
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.osram.de/datenschutz                                                       
                                                                               
abrufbar. Die OSRAM Licht AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung  
auch in gedruckter Form zu.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, im Januar 2020                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
OSRAM Licht AG                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
07.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                    

Unternehmen: OSRAM Licht AG             

             Marcel-Breuer-Straße 6     

             80807 München              

             Deutschland                

E-Mail:      j.klostermann@osram.com    

Internet:    https://www.osram-group.de/







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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948077  07.01.2020