Prime Road Power Public Company Limited gibt die Gründung einer Tochtergesellschaft bekannt
in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kapitalmarktaufsichtsbehörde Nr. TorJor. 20/2551 Re: Regeln für den Abschluss von wesentlichen Transaktionen, die als Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten gelten (in der geänderten Fassung) und der Mitteilung des Obersten Rates über die Offenlegung von Informationen und andere Handlungen: Offenlegung von Informationen und anderen Handlungen börsennotierter Unternehmen in Bezug auf den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten B. E.2547 (in der geänderten Fassung), wonach der Umfang der Transaktion gemäß den Vorschriften über den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten der börsennotierten Unternehmen nicht offengelegt werden muss. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, Informationen zu melden, wenn ein börsennotiertes Unternehmen oder seine Tochtergesellschaft Beteiligungen an anderen Unternehmen erwirbt, die dazu führen, dass diese PWE S3 zu einem Tochterunternehmen des Unternehmens wird.
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