Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr 2023

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

PSI Software SE

(vormals: PSI Software AG)

Berlin

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

1

Anlagen

Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anlage 1

Allgemeine Auftragsbedingungen

Anlage 2

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts

nach § 162 Abs. 3 AktG

An die PSI Software SE (vormals: PSI Software AG), Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der PSI Software SE (vormals: PSI Software AG), Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sichnicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprü- ferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermögli- chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

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Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzei- chen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berich- ten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Berlin, 3. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Christoph Eppinger

Fuat Kalkan

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

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Anlage 1 / 1

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

  1. Rechtliche Grundlagen
    Der Bericht richtet sich nach den Anforderungen des Aktiengesetzes, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).
  2. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
    Das System der Vorstandsvergütung bei PSI Software SE ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu geben. Die Vorstandsmitglieder sind intrinsisch und zusätzlich durch das Anreizsystem motiviert, sich langfristig für das Unternehmen zu engagieren, eine langfristig erfolgreiche und robuste Unternehmensstrategie weiterzuentwickeln und umzusetzen. Daher ist ein wichtiger Teil der Gesamtvergütung an die langfristige Entwicklung der PSI-Aktie gekoppelt. Weitere Vergütungsziele orientieren sich an der jährlichen Steigerung des Unternehmensgewinns. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen sollen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Die Vergütung soll im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein, um herausragende Manager für unser Unternehmen zu gewinnen und auf Dauer zu binden.
    Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Personalausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtsrat jährlich geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des externen Vergleichsumfelds und der unternehmensinternen Vergütungsstruktur. Dabei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der leitenden Angestellten der ersten Führungsebene und der Arbeitnehmer sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.
    Die Grundkomponenten des seit dem Geschäftsjahr 2010 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands wurden wiederholt mündlich in den jährlichen Hauptversammlungen vorgestellt. Der Vergütungsbericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 gewährt und geschuldeten Vergütungen wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 83,77 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt. Es setzt sich zusammen aus den Vergütungskomponenten Grundvergütung, variable Vergütung (Jahresbonus) und langfristige Vergütung (Zielvereinbarung über einen dreijährigen Betrachtungszeitraum).
    Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich das Vergütungssystem für den Vorstand aus den folgenden Komponenten zusammen:

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Anlage 1 / 2

Erfolgsunabhängige Komponenten

Grundvergütung

Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt und beläuft sich einschließlich Nebenleistungen auf 50-60 % der Gesamtvergütung. In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 wurden für die Dauer des Bestehens eines Vorstands, der sich aus zwei Mitgliedern zusammensetzt, keine Anpassungen der Grundvergütung vorgenommen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vorstand für einen Übergangszeitraum nur aus einem Vorstandsmitglied bestand, wurde eine Anpassung der Grundvergütung für dieses Vorstandsmitglied vorgenommen.

Nebenleistungen

Für die Dauer der tatsächlichen Amtsausübung steht jedem Vorstand ein Leasingfahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Ein Vorstand kann auf den Dienstwagen verzichten, in diesem Fall erhöht sich die Grundvergütung. Die maximale Höhe der Nebenleistungen für jedes Vorstandsmitglied ist auf einen absoluten Maximalbetrag begrenzt. Die Auszahlung der Nebenleistungen erfolgt monatlich. Die Mitglieder des Vorstands sind durch die D&O Versicherung der Gesellschaft mit einer marktgerechten Deckung abgedeckt.

Wettbewerbsvereinbarung

Für die Dauer eines Zeitraums von einem Jahr nach fristgemäßer Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet sich jedes Vorstandsmitglied zur Einhaltung einer Wettbewerbsklausel, bezogen auf Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung von 50 % der zuletzt von ihm bezogenen Vergütung (Grundvergütung, Nebenleistungen und durchschnittlicher Jahresbonus). Die Karenzzahlungen für die Einhaltung der Wettbewerbsvereinbarung werden in monatlichen festen Raten ausgezahlt.

Erfolgsbezogene Komponenten

Variable Vergütung (Jahresbonus)

Die variable Vergütung (der Jahresbonus) richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr und beläuft sich auf 15-25 % der Gesamtvergütung. Der Jahresbonus hängt zu 50 % am absoluten Konzernergebnis (IFRS) sowie am Konzernergebnis (IFRS) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen und zu 50 % an Kennzahlen für die Transformation der PSI zum standardisierten Softwareproduktanbieter. Entsprechende Ziele finden, zusätzlich zu anderen, auch bei den Leitenden Angestellten Anwendung, um die Durchgängigkeit des Zielsystems im Unternehmen zu erreichen. Bei deutlichen Zielverfehlungen kann die variable Vergütung vollständig entfallen (0 %). Der Bonus ist auf 200 % begrenzt (Cap).

Der Jahresbonus wird vollständig in bar gewährt und ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf das relevante Geschäftsjahr folgt, fällig.

Langfristige Vergütung

Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung basiert auf einer Zielvereinbarung über einen dreijährigen Betrachtungszeitraum und beläuft sich jährlich auf 20-30 % der Gesamtvergütung. Die letzte langfristige Zielvereinbarung wurde für den Zeitraum 1/2022 bis 12/2024 abgeschlossen. Hierbei wurden zwei Zielgrößen vereinbart: die Höhe EBIT-Rendite in Prozent des Konzernumsatzes und die Entwicklung der Performance der PSI-Aktie im Vergleich zum TecDAX. Das für 2024 definierte EBIT-Renditeziel

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Anlage 1 / 3

von 12,3 % wird für die Ermittlung der Vergütung mit 60 % gewichtet. Das Performanceziel wird für die Ermittlung der Zielvergütung mit 40 % gewichtet und wurde zu 100 % als erfüllt definiert, wenn die Performance der PSI-Aktie die Performance des TecDAX bis Ende 2024 erreicht.

Bei deutlichen Zielverfehlungen kann die langfristige Vergütung vollständig entfallen (0 %). Die langfristige Vergütung ist auf 200 % begrenzt (Cap). Zwischen Minimal- und Maximalvergütung erfolgt eine linearisierte Berechnung der jeweiligen Zielerreichung.

Die langfristige Vergütung wird vollständig in bar gewährt und ist mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf das relevante Geschäftsjahr folgt, fällig.

Weitere Zusagen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand

Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist und die nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet (Abfindungscap). Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich anhand der Grundvergütung sowie der erfolgsabhängigen variablen Vergütung (Jahresbonus), der geldwerten Vorteile der Nebenleistungen und der anteiligen langfristigen Vergütung.

Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Anstellungsvertrag zu kündigen. Ein Kontrollwechsel liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre 25 % bzw. 30 % der Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die PSI Software SE durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen oder auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch für die Restlaufzeit seines Vertrages. In die Berechnung der Jahresvergütung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum Zielbetrag für den Jahresbonus auch eine Jahresscheibe der langfristigen Vergütung einbezogen. Zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie eines anderweitigen Verdiensts werden Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen um 5 % bzw. 25 % gekürzt.

Weitere Zahlungen an Vorstandsmitglieder auf Basis individueller Vereinbarungen (Sonstige Leistungen)

Für Herrn Fuchs (ausgeschiedenes Vorstandsmitglied), dessen Dienstvertrag zum 30. Juni 2021 fristgemäß auslief, wurden vertraglich zugesicherte Karenzzahlungen für das Wettbewerbsverbot für die Zeit nach seiner aktiven Beschäftigung gewährt.

Der mit Herrn Dr. Schrimpf (ausgeschiedenes Vorstandsmitglied) für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis zum

30. Juni 2026 rechtswirksam abgeschlossene Dienstvertrag wurde unter vertraglicher Zusicherung einer Ausgleichszahlung am 26. Juni 2023 aufgehoben.

Mit Herrn Klaffus (amtierendes Vorstandsmitglied) wurde ein Antrittsbonus für den Abschluss seines am 1. November 2023 beginnenden Dienstvertrages vereinbart.

Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern

Über die Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere zu Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Konzerns, entscheidet der Aufsichtsrat. Die Wahrnehmung von

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Mandaten in Konzerngesellschaften gilt als mit der vertraglichen Vorstandsvergütung abgegolten. Im Berichtsjahr haben die Vorstände keine zustimmungspflichtigen Nebentätigkeiten ausgeübt.

Malus- und Clawback-Regelungen

Es bestehen Malus- und Clawback-Regelungen, die es dem Aufsichtsrat ermöglichen, für den Fall, dass der jeweiligen Vergütung zugrundeliegende Jahres- oder Konzernabschluss objektiv fehlerhaft war, eine Rückzahlung der erfolgsabhängigen Vergütungen zu verlangen.

Ziel- und Maximal- und Minimalvergütung

Die folgende Tabelle zeigt die individuelle Zielvergütung je Vorstandsmitglied und die relativen Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung bei einer angenommenen Zielerreichung von 100 % für die variablen Vergütungsbestandteile. Bezogen auf die langfristige variable Vergütungskomponente wurde davon ausgegangen, dass eine gleichmäßige Verteilung über die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 erfolgt. Bei der Überprüfung der sonstigen Leistungen auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Vergütungssystems wurde auf eine Betrachtung eines 12-Monatszeitraums abgestellt.

Die zeitanteiligen Vergütungen wegen des Vorstandswechsels im Geschäftsjahr 2023 wurden auf der vertraglich festgelegten pro-rata Verteilung ermittelt.

Die folgende Darstellung enthält die Ziel-Gesamtvergütung aufgeteilt nach Komponenten für die amtierenden Mitglieder des Vorstands:

Ziel-Gesamtvergütung

Robert Klaffus

Gunnar Glöckner

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstands

(Bestellt seit November 2023)

(Bestellt seit Juli 2021)

Zum 31.Dezember 2023 amtierende

Mitglieder des Vorstands

Geschäftsjahr

2022

2023

2022

2023

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

Feste Vergütung

Grundvergütung

-

-

83

18%

334

61%

359

62%

Nebenleistungen

-

-

0

0%

0

0%

0

0%

Karenzzahlung Wettbewerbsverbot

-

-

-

-

-

-

-

-

Summe

-

-

83

18%

334

61%

359

62%

Variable Vergütung

kurzfristige variable Vergütung

-

-

35

8%

100

18%

100

17%

langfristige variable Vergütung

-

-

35

8%

117

21%

117

20%

Sonstige Leistungen

-

-

300

66%

-

-

-

-

Summe

-

-

370

82%

217

39%

217

38%

Ge samtve rgütung

-

-

453

100%

551

100%

576

100%

Die folgende Darstellung enthält die Ziel-Gesamtvergütung aufgeteilt nach Komponenten für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands:

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Anlage 1 / 5

Ziel-Gesamtvergütung

Dr. Harald Schrimpf

Harald Fuchs

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstands

(Vorstandsvorsitzender bis Juni 2023)

(Mitglied des Vorstands bis Juni 2021)

Im Geschäftsjahr 2023 und 2021

ausgeschiedene Vorstandsmitglieder

Geschäftsjahr

2022

2023

2022

2023

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

Feste Vergütung

Grundvergütung

463

56%

231

6%

-

-

-

-

Nebenleistungen

0

0%

0

0%

-

-

-

-

Karenzzahlung Wettbewerbsverbot

-

-

-

-

118

100%

-

-

Summe

463

56%

231

6%

118

100%

-

-

Variable Vergütung

kurzfristige variable Vergütung

200

24%

100

3%

-

-

-

-

langfristige variable Vergütung

167

20%

84

2%

-

-

-

-

Sonstige Leistungen

-

-

3.450

89%

-

-

-

-

Summe

367

44%

3.634

94%

-

-

-

-

Ge samtve rgütung

830

100%

3.865

100%

118

100%

-

-

Die Maximalvergütung wird vom Aufsichtsrat jährlich für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung entspricht der Summe des maximal möglichen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr. Sie berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungen, Karenzzahlungen für das Wettbewerbsverbot sowie der langfristigen Vergütung auf Basis einer 200%igen Zielerreichung (Vergütungs-Cap) und basiert auf analogen Annahmen wie oben unter "Zielvergütung" dargestellt.

Die Ermittlung des Vergütungs-Cap wie auch die unterjährige Erfassung von Abgrenzungsbeträgen für die Vergütung erfolgt in einem ersten Schritt durch den Vorstand und unterliegt einer Prüfung durch den Aufsichtsrat. Die Prüfung der Berechnungsgrundlagen für die kurz- und langfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat ist abgeschlossen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Geschäftsjahr beschlossene Maximalvergütung je Vorstandsmitglied gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG:

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Anlage 1 / 6

Ausgeschiedenes

Aktive Vorstandsmitglieder

Vorstandsmitglied

Maximalvergütung

Robert Klaffus

Gunnar Glöckner

Dr. Harald Schrimpf

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstands

(Vorstandsvorsitzender bis Juni

(Bestellt seit November 2023)

(Bestellt seit Juli 2021)

2023)

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

TEUR

Anteil in %

Feste Vergütung

Grundvergütung

83

16%

359

45%

231

6%

Nebenleistungen

0

0%

0

0%

0

0%

Summe

83

16%

359

45%

231

6%

Variable Vergütung

kurzfristige variable Vergütung

70

13%

200

25%

200

5%

langfristige variable Vergütung

70

13%

233

29%

167

4%

Sonstige Leistungen

300

57%

-

-

3.450

85%

Summe

440

84%

433

55%

3.817

94%

Ge samtve rgütung

523

100%

792

100%

4.048

100%

Die Minimalvergütung des Vorstands ist identisch mit der Summe der Festen Vergütung zuzüglich der sonstigen Leistungen.

3. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Im Zuge der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der PSI Software SE hat der Aufsichtsrat die Zielerreichung für die variable Vergütung (Jahresbonus) und die langfristige Vergütung nach Prüfung festgelegt.

Für die variable Vergütung (Jahresbonus) ergab sich in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 jeweils ein Zielerreichungsgrad von 50 %. Dieser Zielerreichungsgrad wurde aus den Kennzahlen zur Messung des geschäftlichen Erfolgs ermittelt.

Für die langfristige Vergütung für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird auf Basis derzeitiger Schätzungen der Gesamtzielerreichung angenommen, dass diese 0 % beträgt. Diese Schätzung basiert auf der aktuell geplanten EBIT-Marge zum Ende des Geschäftsjahres 2024 sowie einer Annahme zur Entwicklung des Aktienkurses der PSI Software SE.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die den aktiven und ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG), einschließlich deren jeweiligen relativen Anteils gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG. Die Tabelle enthält die den einzelnen Vorstandsmitgliedern faktisch zugeflossenen Beträge (gewährte Vergütung) bzw. alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen (geschuldete Vergütung). Dies umfasst das feste Jahresgehalt und Nebenleistungen, die im Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022 ausgezahlt wurden, die für variable Vergütungsbestandteile erhaltene Vergütung, sowie sonstige Leistungen.

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PSI Software SE published this content on 04 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 June 2024 07:22:02 UTC.