Die Purmo Group plc hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 9. April 2024 dem Vorschlag des Verwaltungsrats zugestimmt. Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass für das Geschäftsjahr 2023 eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 0,36 Euro je Aktie der Klasse C und 0,07 Euro je Aktie der Klasse F gezahlt wird. Die Kapitalrückzahlung wird in vier Raten wie folgt gezahlt: Die erste Rate von 0,09 EUR pro Aktie der Klasse C und 0,02 EUR pro Aktie der Klasse F wird am 26. April 2024 an einen Aktionär ausgezahlt. Die erste Tranche wird an einen Aktionär gezahlt, der im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy registriert ist.

Die erste Rate wird an einen Aktionär gezahlt, der am Stichtag der Kapitalrückgabe, d.h. am 19. April 2024, im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy eingetragen ist. Die zweite Tranche in Höhe von 0,09 EUR pro Aktie der Klasse C und 0,02 EUR pro Aktie der Klasse F wird am 26. Juli 2024 an einen Aktionär ausgezahlt. Die zweite Tranche wird an einen Aktionär gezahlt, der im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy registriert ist.

Die zweite Rate wird an einen Aktionär gezahlt, der am Stichtag der Kapitalrückgabe, d.h. am 19. Juli 2024, im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy eingetragen ist. Die dritte Tranche in Höhe von 0,09 EUR pro Aktie der Klasse C und 0,02 EUR pro Aktie der Klasse F wird am 25. Oktober 2024 an einen Aktionär ausgezahlt. Die dritte Tranche wird an einen Aktionär gezahlt, der im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy registriert ist.

Die dritte Rate wird an einen Aktionär gezahlt, der am Stichtag der Kapitalrückgabe, d.h. am 18. Oktober 2024, im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy eingetragen ist. Die vierte Tranche in Höhe von 0,09 EUR pro Aktie der Klasse C und 0,01 EUR pro Aktie der Klasse F wird am 24. Januar 2025 an einen Aktionär ausgezahlt. Die vierte Tranche wird an einen Aktionär gezahlt, der im Aktionärsregister der Euroclear Finland Oy registriert ist.

Die vierte Rate wird an einen Aktionär ausgezahlt, der am Stichtag der Kapitalrückgabe, d.h. am 17. Januar 2025, im Aktionärsregister von Euroclear Finland Oy eingetragen ist. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, gegebenenfalls einen neuen Stichtag und ein neues Zahlungsdatum für die zweite, dritte und vierte Tranche zu beschließen, wenn z.B. die Regeln von Euroclear Finland Oy oder die für das finnische Buchungssystem geltenden Gesetze oder andere Angelegenheiten dies erfordern.