Zum 2. Punkt der Tagesordnung:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beantragen, die Hauptversammlung möge nachfolgenden Beschluss fassen:

Dazu wird auf den vorgelegten Jahresabschluss der RATH Aktiengesellschaft zum 31.12.2023 verwiesen, der einen Bilanzgewinn von € 15.358.998 aufweist.

BESCHLUSS

Es wird eine Dividende in Höhe von 1,00je Aktie ausbezahlt, der Restbetrag in Höhe von € 13.858.998 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Zum 3. Punkt der Tagesordnung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beantragen, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Den Mitgliedern des Vorstandes der RATH Aktiengesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.

Zum 4. Punkt der Tagesordnung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beantragen, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der RATH Aktiengesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.

Zum 5. Punkt der Tagesordnung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beantragen, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der RATH Aktiengesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von € 100.400 gewährt. Für die Verteilung der Vergütung wird auf den Einzelabschluss der RATH Aktiengesellschaft verwiesen.

Zum 6. Punkt der Tagesordnung

Der Aufsichtsrat beantragt, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird, wie zur Vorbereitung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.rath-group.com/investor-relations/hauptversammlungen)veröffentlicht, beschlossen.

Zum 7. Punkt der Tagesordnung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beantragen, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Der auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.rath-group.com)zugänglich gemachte Vergütungsbericht, für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, wird beschlossen.

Zum 8. Punkt der Tagesordnung

Der Aufsichtsrat beantragt, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

BESCHLUSS

Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH wird zum Abschlussprüfer für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht gewählt.

Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH wird außerdem, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 gewählt, sofern der Nachhaltigkeitsbericht aufgrund von Vorgaben des österreichischen Gesetzgebers durch einen externen Prüfer zu prüfen ist.

Begründung

Die EU-Richtlinie 2022/2464 Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) verpflichtet börsennotierte Unternehmen zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Diese EU-Richtlinie wurde durch den österreichischen Gesetzgeber am Tag der Erstattung dieses Beschlussvorschlags noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Um eine außerordentliche Hauptversammlung zur Bestellung eines Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden, soll in der kommenden Hauptversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

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Rath AG published this content on 22 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 April 2024 06:13:07 UTC.