ReNu Energy Limited gab bekannt, dass das Unternehmen eine At-the-Market Subscription Agreement (ATM) mit Acuity Capital abgeschlossen hat. Der ATM stellt ReNu Energy bis zum 31. Juli 2024 bis zu 5.000.000 $ an Standby-Eigenkapital zur Verfügung. Gemäß den Bedingungen des ATM behält ReNu Energy die volle Kontrolle über alle Aspekte des Zeichnungsprozesses. Es liegt im alleinigen Ermessen von ReNu Energy, ob das ATM in Anspruch genommen wird oder nicht, die maximale Anzahl der auszugebenden Aktien, den Mindestausgabepreis der Aktien und den Zeitpunkt jeder Zeichnung (falls vorhanden).

ReNu Energy ist nicht verpflichtet, das ATM zu nutzen, und kann das ATM jederzeit ohne Kosten oder Strafe beenden. Acuity Capital und das ATM schränken ReNu Energy zu keiner Zeit bei der Kapitalbeschaffung durch andere Methoden ein. Wenn ReNu Energy sich für die Nutzung des ATM entscheidet, kann ReNu Energy (nach eigenem Ermessen) eine Untergrenze für den Emissionspreis festlegen, wobei der endgültige Emissionspreis als der größere Wert aus dem festgelegten Mindestpreis und einem Abschlag von bis zu 10 % auf einen volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) über einen von ReNu Energy gewählten Zeitraum (ebenfalls nach eigenem Ermessen) berechnet wird.

Als Sicherheit für den ATM hat das Unternehmen 18.000.000 ReNu Energy-Aktien (Collateral Shares) aus seiner LR7.1-Kapazität bei Acuity Capital zu einem Preis von Null in bar hinterlegt. Das Unternehmen kann jedoch jederzeit das ATM kündigen und diese Aktien ohne Gegenleistung zurückkaufen (und kündigen) (vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre). Dementsprechend gibt das Unternehmen gemäß Abschnitt 708A(5)(e) des Corporations Act 2001 (Cth) (Corporations Act) bekannt, dass: die Collateral Shares ohne Offenlegung gegenüber den Anlegern gemäß Teil 6D.2 des Corporations Act ausgegeben wurden; zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung hat das Unternehmen folgende Bestimmungen eingehalten: (a) die Bestimmungen von Kapitel 2M des Corporations Act, soweit sie auf das Unternehmen anwendbar sind; und (b) die Abschnitte 674 und 674A des Corporations Act; und zum Datum dieser Mitteilung gibt es keine "ausgeschlossenen Informationen" (wie in Subsection 708A(7) des Corporations Act definiert), die vom Unternehmen offengelegt werden müssen.