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Zürich, 23. Januar 2014

Antrag der Schweizerischen Nationalbank auf Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers

Nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Schweizerische Nationalbank dem Bundesrat beantragt, den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer von 1% auf 2% der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfandfungiert, zu erhöhen (vgl. Anhang). Für die Erfüllung der erhöhten antizyklischen Pufferanforderungen sieht der Antrag eine Frist bis zum 30. Juni 2014 vor. Der Bundesrat hat gestern dem Antrag der Nationalbank stattgegeben. Entsprechend einer von der Nationalbank mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) getroffenen Vereinbarung veröffentlicht die Nationalbank hiermit ihren Antrag und die Hauptgründe für ihre Beurteilung.
Nach Einschätzung der Nationalbank haben sich die Ungleichgewichte am Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt für Wohnliegenschaften seit der Aktivierung des antizyklischen Puffers durch den Bundesrat im Februar 2013 weiter verschärft. Zwar hat die Aktivierung des antizyklischen Puffers mehrere, darunter auch gewichtige, Banken dazu bewogen, im Jahr 2013 Kapitalmassnahmen vorzunehmen, was zur Stärkung der Widerstandskraft beigetragen hat. Im Weiteren fiel das jährliche nominale Wachstum der Hypothekarkredite sowie der Wohnliegenschaftspreise im Jahr 2013 tiefer aus als noch im Vorjahr. Das Wachstum blieb aber so hoch, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Ungleichgewichte auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt kam. Somit haben weder die Aktivierung des antizyklischen Puffers noch die weiteren - unter anderem die im Rahmen der Revision der Selbstregulierungsrichtlinien - getroffenen Massnahmen ausgereicht, um eine weitere Zunahme des Risikos einer starken Korrektur auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt zu verhindern. In einem Umfeld anhaltend tiefer Zinsen - gekoppelt mit einem nach wie vor hohen Risikoappetit der Banken - ist zudem die Gefahr erheblich, dass
sich die Ungleichgewichte ohne zusätzliche Gegenmassnahmen noch weiter verschärfen.

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Zürich, 23. Januar 2014

Medienmitteilung

Die Erhöhung des sektoriellen antizyklischen Puffers führt zu einer weiteren temporären Zunahme der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite auf Wohnliegenschaften in der Schweiz. Somit trägt die Erhöhung des antizyklischen Puffers dazu bei, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber einer Korrektur der Ungleichgewichte am Hypothekar- und Immobilienmarkt aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu stärken. Ferner können die erhöhten antizyklischen Pufferanforderungen einem weiteren Aufbau solcher Ungleichgewichte entgegenwirken. Einerseits wird für Banken die Attraktivität der Vergabe von Hypothekarkrediten auf Wohnliegenschaften relativ zur Vergabe von anderen Krediten gezielt weiter reduziert und andererseits wird das Kreditvergabepotenzial mit den zurzeit
vorhandenen Eigenmitteln eingeschränkt.
Die Nationalbank hat im Rahmen ihres Finanzstabilitätsberichts auf die hohen Risiken bei der Hypothekarkreditvergabe insbesondere im Bereich der Tragbarkeit hingewiesen. Komplementär zum antizyklischen Kapitalpuffer finden derzeit Gespräche zwischen EFD, FINMA, SNB und der Branche statt, um die Selbstregulierungsrichtlinien zur Hypothekarkreditvergabe zu verstärken. Ferner wird die Nationalbank die Entwicklung am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachten und regelmässig
prüfen, ob der antizyklische Kapitalpuffer angepasst werden muss.

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Zürich, 23. Januar 2014

Medienmitteilung Anhang:

Formeller Antrag auf Erhöhung des sektoriellen antizyklischen

Kapitalpuffers

Gemäss Art. 44 der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) kann die Schweizerische Nationalbank dem Bundesrat beantragen, die Banken zu verpflichten, in Form von hartem Kernkapital einen antizyklischen Puffer von maximal 2,5 Prozent der gewichteten Positionen in der Schweiz zu halten. Die Nationalbank stellt einen Antrag, wenn dies erforderlich ist, um die Wider- standsfähigkeit des Bankensektors gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums zu stärken oder um einem übermässigen Kreditwachstum entgegenzuwirken. Der antizyklische Puffer kann auf bestimmte Kreditpositionen beschränkt werden.
Gestützt auf Art. 44 ERV und nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

(FINMA) beantragt die Nationalbank dem Bundesrat:

Den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer um 100 Basispunkte zu erhöhen und somit die Banken zu verpflichten, ab dem 30. Juni 2014 einen antizyklischen Puffer in der Höhe von 2% ihrer nach Art. 72 ERV direkt oder indirekt grundpfandgesicherten risikogewichteten

Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert, zu halten.

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