Shenwan Hongyuan (H.K.) Limited hat auf seiner außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2024 die Ernennung von Herrn Liu Chijin zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied mit Wirkung vom 28. Juni 2024 genehmigt. Herr Liu, 62 Jahre alt, ist Vorsitzender der Pan Pacific Group, Mitglied des China Life Strategic Advisory Committee und unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, Mitglied des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses der Fourth Paradigm Technology Company (deren H-Aktien an der Börse notiert sind, Börsenkürzel: 6682). Er war früher unabhängiges Verwaltungsratsmitglied des Xiamen International Trust und unabhängiger Aufsichtsbeamter der China National Building Materials Corporation. Herr Liu wurde außerdem zum Gastprofessor des International Finance Doctoral Program an der Tsinghua Wudaokou School of Finance sowie zum Sonderdozenten am China (Dalian) Senior Management College und am Education Center der State owned Assets Supervision and Administration Commission ernannt.

Herr Liu hat einen Bachelor-Abschluss in Halbleiterphysik von der Universität Xiamen, einen Master-Abschluss in Physik von der University of Memphis und einen MBA von der Harvard Business School. Abgesehen von den oben genannten Ämtern hatte Herr Liu in den letzten drei Jahren keine weiteren Direktorenposten in anderen börsennotierten Unternehmen in Hongkong oder Übersee inne. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung hatte er keine weiteren Positionen bei der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften inne und stand in keiner Beziehung zu anderen Direktoren, leitenden Angestellten, Mehrheitsaktionären oder Großaktionären der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat gibt ferner bekannt, dass Herr Liu am 28. Juni 2024 zum Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses, des Nominierungsausschusses, des Risikoausschusses und des Umwelt-, Sozial- und Governance-Ausschusses des Unternehmens ernannt wurde.

Nach der Ernennung von Herrn Liu zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktor und Mitglied des Prüfungsausschusses hat das Unternehmen die Anforderung von mindestens drei unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren gemäß Regel 3.10(1), die Ernennung von unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren, die mindestens ein Drittel des Vorstands vertreten müssen, wie in Regel 3.10A festgelegt, und einen Prüfungsausschuss, der aus nicht geschäftsführenden Direktoren besteht, vollständig erfüllt.