Baar (awp) - Nächster Schritt im Tauziehen um den Bauchemiekonzern Sika: Die Berufung der Schenker-Winkler-Holding (SWH), welche die Interessen der Erbenfamilie Burkhard vertritt, gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 27. Oktober 2016, wurde der Gegenpartei nun zugestellt. Dies teilte Sika am Donnerstagabend mit.

Das Kantonsgericht hatte Ende Oktober festgehalten, dass die Beschränkung der Stimmrechte der SWH an der ordentlichen Generalversammlung 2015 rechtens war. Mit diesem Kniff wurde seinerzeit der Verkauf einer Kontrollmehrheit an Sika an die französische Saint-Gobain verhindert. SWH hat gegen das Urteil Berufung erhoben, über diese wird das Obergericht des Kantons Zug entscheiden.

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