Abstimmung ohne Versammlung

betreffend die EUR 12.000.000,00 / Inhaber-Teilschuldverschreibungen ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H ("Anleihe")

der Singulus Technologies AG ("Emittentin") innerhalb des Zeitraums beginnend am

Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) ("Abstimmung ohne Versammlung")

Formular zur Stimmabgabe

Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen zusammen mit der Stimmabgabe innerhalb des Abstimmungszeitraums nachweist. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme innerhalb des Zeitraums von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Montag, den

29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ) in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, per Fax oder per E- Mail an nachfolgende Adresse. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät, dem Abstimmungsleiter zugehen, werden nicht berücksichtigt.

Notar Dr. Olaf Gerber, LL.M.

- Abstimmungsleiter -

Singulus "Singulus-Anleihe" / Abstimmung ohne Versammlung

Grüneburgweg 149

60323 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefax: +49 (0)69 653000925

E-Mail:gerber@notare-amgrueneburgpark.de

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(Name, Vorname bzw. Firma des Anleihegläubigers)

(PLZ, Wohnort)

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(Nominalwert Teilschuldverschreibungen)

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Bitte markieren Sie nachfolgend Ihre Stimmabgabe. Kreuzen Sie hierfür bitte das entsprechende Kästchen neben dem Beschlussvorschlag an.

Ihre Stimmabgabe bezieht sich auf die seit dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge der Emittentin zu den Beschlussgegenständen I. bis IV.

Kreuzen Sie ein Kästchen neben einem Beschlussvorschlag an, stimmen Sie dem Beschlussvorschlag der Emittentin vollumfänglich zu, lehnen ihn vollumfänglich ab oder enthalten sich der Stimme. Es kann bei der Abstimmung über einen Beschlussgegenstand nur ein Feld angekreuzt werden. Eine Doppel- oder Mehrfach- Markierung wird als ungültig gewertet. Nehmen Sie zu einem Beschlussgegenstand keine Stimmabgabe vor, zählt dies als Enthaltung.

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BESCHLUSSGEGENSTAND

Zustimmung Ablehnung Enthaltung

  1. Änderung der Laufzeit und der Verzinsung der Anleihe

Beschlussvorschlag der Emittentin:

§ 5(a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"(a) Die Schuldverschreibungen werden am 22. Juli 2029 (der Endfälligkeitstermin) zu einem Be- trag in Höhe von EUR 105,00 je Schuldverschreibung zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzah- lung findet außer in den nachstehend genannten Fällen nicht statt."

und

§ 4(a)(vi) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"(vi) Vom 22. Juli 2021 (einschließlich) bis zum 22. Juli 2024 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 4,5 % jährlich;"

und

§ 4(a) der Anleihebedingungen wird um folgende Ziffer (vii) ergänzt:

"(vii) Vom 22. Juli 2024 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstermin (ausschließlich) mit einem Zins- satz von 5,5 % jährlich."

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  1. Ergänzung der Anleihebedingungen um eine weitere Ausnahme von der Negativverpflichtung

Beschlussvorschlag der Emittentin:

§ 2(b)(vii) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"(vii) für Sicherheiten, die für Finanzverbindlichkeiten nach § 8(a)(vii) oder § 8(a)(ix) oder nach § 2(c) zur Besicherung möglicher Regressansprüche von Drittsicherungsgebern bestellt werden."

und

§ 2 der Anleihebedingungen wird um folgenden neuen Absatz (c) ergänzt:

"(c) Ausnahme von § 2(b) und von § 8(a)(vi) bei der Bestellung von Drittsicherheiten. Wenn und soweit eine Partei für Finanzverbindlichkeiten nach § 8(a)(vi) Drittsicherheiten (gleich welcher Art) bestellt, ist die Emittentin abweichend von § 2(b) und § 8(a)(vi) berechtigt, diesen Drittsicherungs- gebern zur Besicherung eines potenziellen Regressanspruchs gegen die Emittentin für den Fall einer Inanspruchnahme aus der Drittsicherheit, Sicherheiten zu bestellen."

  1. Ermächtigung des Sicherheitentreuhänders und des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung des Kontoverpfändungsvertrags

Beschlussvorschlag der Emittentin:

Die Tauris Service GmbH als gemeinsamer Vertreter und die Tauris Treuhand GmbH als Sicherheitentreuhänder (jeweils wie in den Anleihebedingungen definiert) werden ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Hand- lungen vorzunehmen, die dafür erforderlich sind, dass der zwischen der Emittentin und dem Sicherheitentreuhän- der bestehende Kontoverpfändungsvertrag zur Besicherung der Anleihe dahingehend geändert wird, dass die Emittentin das Guthaben auf dem im Kontoverpfändungsvertrag näher definierten Sperrkonto zukünftig unter

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Erfüllung der bisherigen Voraussetzungen anstelle einer Barunterlegung für Avale alternativ auch für die allge- meine Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs verwenden kann. Die Anleihegläubiger stimmen einer solchen Än- derung des Kontoverpfändungsvertrags ausdrücklich zu.

IV.

Verzicht auf Kündigungsrechte im Falle einer verfehlten Zahlungsverpflichtung, einer Zahlungseinstellung, einer Insolvenz oder einer Liquidation

einer Wesentlichen Tochtergesellschaft

Beschlussvorschlag der Emittentin:

§ 9 der Anleihebedingungen wird um folgenden neuen Absatz (g) ergänzt:

"(g) Die Anleihegläubiger verzichten auf sämtliche Kündigungsrechte nach § 9 (a)(iv), (v), (vi) und (viii), soweit sich diese aus einem Ereignis bei einer bzw. in Bezug auf eine Wesentliche Tochtergesell- schaft ergeben. Der Verzicht im vorstehenden Satz gilt nur begrenzt auf einen Anwendungsfall."

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(Ort / Datum / Unterschrift(en) bzw. Abschluss der Erklärung i.S.v. § 126b BGB)

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Hinweise zum Datenschutz

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Emittentin nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung sehr ernst. Im Folgenden möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die Emittentin verarbeitet zur Verwaltung der Anleihe und der anstehenden Stimmabgabe die folgenden Datenkategorien von Ihnen: Kontaktdaten, Anzahl und Gesamtnennbetrag der von Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut, Depotnummer; ggf. Daten zu einem von Ihnen benannten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich, um die Verträge über die Schuldverschreibung zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und um gesetzliche Pflichten (z. B. aus dem Schuldverschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben genannten Daten werden von Herrn Notar Dr. Olaf Gerber in unserem Auftrag empfangen und ggf. an die Emittentin sowie weitere Dienstleister, Rechtsanwälte und Steuerberater weitergeleitet, welche die Emittentin bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe unterstützen. Die Emittentin ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Auskunft über die gespeicherten Daten haben möchten, ein anderes Betroffenenrecht (etwa die Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung der Verarbeitung oder Datenherausgabe) geltend machen möchten oder der weiteren Nutzung Ihrer Daten widersprechen möchten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Emittentin, auch zu den Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechten und den Möglichkeiten uns zu kontaktieren, finden Sie in

unserendetailliertenDatenschutzhinweisenunter https://www.singulus.com/de/datenschutzbestimmungen.

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Singulus Technologies AG published this content on 10 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 April 2024 15:00:06 UTC.