SMTrack Berhad hat am 8. März 2024 mit Straits Millenium Sdn. Bhd. eine Absichtserklärung (Heads of Agreement) über die Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Zweckgesellschaft für das Projekt Empowering Malaysia's Rural Community Centers - Through Rural Digital Economy Under the Smart Village Program (das Projekt) unterzeichnet.

Wesentliche Bedingungen des HOA: Aufschiebende Bedingungen: Die Vereinbarung unterliegt den folgenden aufschiebenden Bedingungen: die Genehmigung und Zustimmung der zuständigen Behörden und im Falle von SMT die Zustimmung des Vorstands, der Aktionäre und der Bursa Securities zum Abschluss der Vereinbarung (falls zutreffend); Abschluss der Due-Diligence-Prüfungen von SMSB und dem Projekt zur Zufriedenheit von SMT, insbesondere in Bezug auf Rechte, Pflichten und Ansprüche in Bezug auf das Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausführungsdatum; Abschluss der Due-Diligence-Prüfungen von SMT, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen und regulatorischen Aspekte des Eintritts in das Projekt und dessen Durchführung innerhalb von drei Monaten ab dem Ausführungsdatum; Erhalt aller relevanten Dokumente in Bezug auf das Projekt durch SMT; Erhalt der beglaubigten Kopien der Vorstandsbeschlüsse, die den Abschluss der Vereinbarung der anderen Partei genehmigen, durch die Parteien; und Erhalt des Zuschlags durch die Zweckgesellschaft, wobei die Bedingungen des Zuschlags für die Parteien akzeptabel sein müssen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die aufschiebenden Bedingungen innerhalb von drei Monaten ab dem Ausführungsdatum zu erfüllen. Sollten die aufschiebenden Bedingungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist von drei Monaten erfüllt werden, können die Parteien einvernehmlich schriftlich eine Verlängerung um weitere drei Monate vereinbaren.

Sollten die aufschiebenden Bedingungen nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums von drei Monaten oder eines weiteren Zeitraums, auf den sich die Parteien geeinigt haben, erfüllt worden sein oder von den zuständigen Behörden abgelehnt oder zurückgezogen werden, so endet dieser Vertrag ipso facto und keine der Parteien hat einen Anspruch gegen die andere Partei auf Kosten, Schadensersatz, Entschädigung oder anderweitig (es sei denn, eine der Parteien hat zuvor gegen die Vereinbarung verstoßen, wie in Klausel 3.2 vorgesehen).